Description: Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 645/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 645/02 Magdeburg, den 10. Oktober 2002 Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Thema ¿Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und deren Folgen in Sachsen-Anhalt¿ Anrede Im August dieses Jahres haben wir in Sachsen-Anhalt eine Sommerhochwasser-Flut der Elbe und der Mulde erleben müssen, wie sie seit mehr als einhundert Jahren nicht mehr vorgekommen ist. Die Hochwasserfluten der Elbe betrafen auch die Menschen in Tschechien, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, daneben infolge des Hochwassers der Donau auch in Bayern. Wir haben aber auch nicht vergessen, dass zuvor Österreich und dann im September Frankreich und eine Reihe asiatischer Länder durch dortige Hochwasser schwer betroffen waren. Unser Schicksal haben auch mehrere andere Regionen dieser Welt durchleben müssen. Ich möchte Ihnen heute eine erste zusammenfassende Darstellung der Hochwasserkatastrophe bei uns und deren Folgenbeseitigung geben - ungeachtet des Umstandes, dass der Landtag voraussichtlich einen zeitweiligen Ausschuss einrichten wird, der sich mit diesen Fragestellungen ausführlicher befassen soll. I. Verlauf der Hochwasserkatastrophe vom 13. August 2002 bis 13. September 2002 Nach starken Niederschlägen in der Tschechischen Republik und dem Freistaat Sachsen stiegen die Pegel der Flüsse Moldau, Elbe und Mulde dramatisch an. Am Dienstag, dem 13. August 2002 erreichte ein erster Hochwasserscheitelpunkt der Mulde Sachsen-Anhalt. Hiervon betroffen war der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau, die daraufhin den Katastrophenalarm ausriefen. In der Folge wurden in Dessau Stadtteile überflutet, erste Evakuierungsmaßnahmen wurden vollzogen. Die ersten Deichüberflutungen und ein Deichbruch oberhalb der Goitsche wurden am 14. August 2002 festgestellt. Am 15. August 2002 erreichte das Hochwasser der Elbe das Land Sachsen-Anhalt. Die Landkreise und kreisfreien Städte entlang der Elbe bereiteten sich auf den Katastrophenfall vor. Durch die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Ohrekreis, Stendal und die Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Katastrophenfall am 15. August 2002 festgestellt. Der Landkreis Jerichower Land folgte am 16. August 2002. Am 15. August wurde das Pretziner Wehr vor Magdeburg geöffnet. Im Landkreis Wittenberg kam es am 17. August 2002 zu ersten Deichbrüchen. Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte Wittenberg am 18. August 2002 mit einem Pegelstand von 7,80 m, in Dessau wurde am gleichen Tage 7,16 m gemessen. In der Nacht zum 19. August 2002 kam es zu einem Deichbruch bei Seegrehna, durch den das Elbewasser eine Vielzahl von Ortschaften im Landkreis Anhalt-Zerbst und Wittenberg mit tagelangen Folgeproblemen überflutete. Im Bereich des Elbeumflutkanales bei Magdeburg stieg der Wasserstand so stark an, dass die B 1 bei Heyrothsberge am 19. August 2002 für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden musste. An diesem Abend kam es zu einem Bruch eines Siels bei Heyrothsberge mit der Folge der Überflutung und Evakuierung mehrerer Orte. Der Scheitelpunkt der Elbe durchlief an diesem Abend die Stadt Magdeburg mit einer Pegelhöhe von 6,70 m, Teile der östlichen Stadtgebiete wurden überflutet. Erstmalig wurde aus Anlass eines Elbehochwassers im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Gruppe von Wehren im Bereich Quitzöbel geöffnet, um die an der Elbe liegende Stadt Wittenberge zu entlasten. Hierzu wurde nach einer Absprache von mir mit meinen Kollegen Ministerpräsident Platzek in Brandenburg und Ministerpräsident Gabriel in Niedersachsen am 20. August 2002 das Wehr Neuwerben geöffnet. Damit wurden vier der fünf Havelpolder gezielt überflutet, um die Elbe zu entlasten. Vorausgegangen war eine ausdrückliche Bitte des niedersächsischen Ministerpräsidenten, was für die Entschädigungsregelung von Interesse sein könnte. Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte am 20. August 2002 gegen Mitternacht Wittenberge mit einem Pegelstand von 7,34 m. Zu weiteren Deichbrüchen bzw. großflächigen Überschwemmungen kam es im Norden von Sachsen-Anhalt nicht mehr. Die Pegelstände übertrafen fast alle bisherigen Höchstmarken, die überwiegend aus den Jahren 1845 bzw. 1862 stammen (Jahrhunderthochwasser). In den Folgetagen entspannte sich die Hochwassersituation. Die Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte hoben in der Mehrzahl in der Zeit vom 26. August bis 28. August 2002 den Katastrophenalarm wieder auf. Der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau konnten aufgrund ihrer komplizierten Lage erst am 13. September 2002 den Katastrophenalarm aufheben. Über die außergewöhnliche Hochwasserlage habe ich mir verschiedentlich vor Ort selbst ein Bild gemacht. Der Minister des Innern und die Ministerin Wernicke waren täglich in den Katastrophengebieten unterwegs, die anderen Minister sofern ihr Zuständigkeitsbereich betroffen war. II. Organisatorische Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung Schon zu Beginn der Hochwasserlage wurde ein in der Folge durchgehend Tag und Nacht tätiger Arbeitsstab Hochwasser im Ministerium des Innern eingerichtet, in dem auch Vertreter der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks mitwirkten. Parallel wurde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ein Hochwasserstab gebildet, um die ressortinterne Koordination und Abstimmung von Maßnahmen des Hochwassermeldedienstes sowie ggf. Hochwasserschutzmaßnahmen sicherzustellen. Beteiligt waren Experten aus den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Trinkwasser und Abwasser sowie Anlagensicherheit. Dieser Stab tagte bis Ende August ca. 35 mal. Die Querverbindung zum Arbeitsstab des Innenministeriums war durch die Beteiligung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft gewährleistet. Die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsstabes im Ministerium des Innern waren: - die Weiterleitung von im Innenministerium eintreffenden Hilfeleistungsangeboten an die Katastrophenschutzstäbe; - die Koordinierung und Heranführung kurzfristiger Hilfeleistungen anderer Bundesländer, des Bundes (Bundeswehr und Technisches Hilfswerk) und ausländischer Hilfeleistung auf der Grundlage der Anforderungen der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien; - vorausschauende Organisation von Wechsel- und Reservekräften aus anderen Bundesländern und des Bundes für die überörtliche Hilfe; - Organisation und Sicherstellung einer lageangepassten Mittelbereitstellung auf der Grundlage der Anforderungen der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien möglichst mit Antransport in das jeweilige Einsatzgebiet; - Sicherstellung der Lagedarstellung und Lageberichterstattung; - Einrichten und Betreiben einer Bürger-Hotline; - Information der Öffentlichkeit Der Arbeitsstab des Innenministeriums hat auf Grund der Kräfte- und Mittelanforderungen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Bewältigung der Schadenslage die notwendigen personellen und sächlichen Hilfen organisiert. Zum Einsatz kamen: - über 13.500 Kräfte der Feuerwehren aus anderen Bundesländern, des THW, der Polizei, des BGS und der Bundeswehr, zusammen mit den Hilfskräften der Hilfsorganisationen waren zeitweilig 17.000 Helfer im Einsatz, darunter ca. 3.600 Soldatinnen und Soldaten aus Bundeswehreinheiten in Sachsen-Anhalt, - Insgesamt wurden ca. 13 Mio. Sandsäcke verbaut. - 21 Hubschrauber des BGS und der Bundeswehr, - 50 Boote, - und eine Vielzahl weiterer Einsatzmittel aus fast allen Bundesländern (Pumpen, Sandsackfüllmaschinen, Notstromaggregate, Spezial-Hochwasserpumpen aus den Niederlanden u.a.m.). Dringendster Handlungsbedarf bestand von Anfang an bei der rechtzeitigen und lageabhängigen bedarfsgerechten Organisation der Sandsackbereitstellung in den Einsatzschwerpunkten des Landes. Dazu war es in kürzester Zeit notwendig, trotz der bereits seit Tagen vorhandenen Hochwasserlagen in Bayern und Sachsen und der bevorstehenden Hochwasserlagen in Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, die für Sachsen-Anhalt erforderlichen Sandsackmengen in Deutschland und dem Ausland zu ordern sowie den Antransport zur Entlastung eigener Kräfte von den jeweiligen Lagern möglichst bis unmittelbar in die Einsatzgebiete Sachsen-Anhalts zu organisieren. Nur mit Hilfe Bayerns, für die ich sehr dankbar bin, konnte diese logistisch sehr schwierige Aufgabe gelöst werden. Durch Bayern wurde in kürzester Zeit in Nürnberg eine Sandsack-Koordinierungsstelle und auf dem Flughafen Leipzig-Halle ein Sandsack-Logistik-Zentrum eingerichtet sowie die erforderliche Transportlogistik organisiert. Beide durch die Situation entstandenen Einrichtungen haben sich nicht nur für Sachsen-Anhalt außerordentlich bewährt. Deshalb muss in der länderübergreifenden Nachbereitung der Hochwasserlage in Deutschland darüber nachgedacht werden, ob die Länder oder der Bund zukünftig gemeinsam solche überregional bedeutsamen Einrichtungen vorhalten wollen. Über 12 000 Angehörige freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt waren im Einsatz, d. h., nahezu jeder dritte aktive Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Die örtlichen Feuerwehren erhielten hierbei Unterstützung durch Nachbarschafts- und überörtliche Hilfe aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Hilfeleistung durch nicht angemeldete Feuerwehren anderer Bundesländer hat gelegentlich logistische und organisatorische Probleme geschaffen, die eine überregionale Einsatzleitung unverzichtbar machten. III. Schadensfeststellung Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Schadensabwehr konnten Schäden nicht vermieden werden. - Ca. 60.000 Menschen mussten zeitweise evakuiert werden. Todesfälle haben wir glücklicherweise nicht zu beklagen. - 55.000 ha Fläche wurden überflutet, davon ca. 40.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Geschädigt sind 565 landwirtschaftliche Betriebe und 20 Gartenbaubetriebe. - 1.500 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind durch das Hochwasser unmittelbar betroffen, davon 1.250 im Regierungsbezirk Dessau und 250 im Regierungsbezirk Magdeburg. - Die Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft belaufen sich auf ca. 2 Milliarden Euro, die Schäden im Bereich der Landwirtschaft auf ca. 90 Millionen Euro und die Schäden im Bereich der Kulturdenkmale auf ca. 20 Millionen Euro. - Die direkten Schäden im Bereich der Infrastruktur des Landes dürften zwischen 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro liegen; davon etwa 1/3 an privaten Wohngebäuden. - Insgesamt wurden über 300 Schadstellen an Deichen festgestellt, davon 41 Deichbrüche. Die Schäden an Hochwasserschutzanlagen dürften zwischen 64 und 65 Millionen Euro ausmachen. Fast 50 Prozent der Deiche der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt. Zur genauen Schadensermittlung hat die Landesregierung bereits am 20. August 2002 einen interministeriellen Arbeitsstab "Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser betroffenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt" unter der Leitung von Staatsminister Robra eingerichtet. Aufgabe dieses interministeriellen Arbeitsstabes war und ist die Zusammenführung aller Ressortaktivitäten, um eine größtmögliche Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten. Neben den Ressorts und den Regierungspräsidien Dessau und Magdeburg haben auch die Kommunalen Spitzenverbände in dem Arbeitsstab mitgewirkt. Auch die Landräte der vom Hochwasser betroffenen Landkreise sowie der Oberbürgermeister der Stadt Dessau sind in die Beratungen einbezogen worden. Die Aktivitäten zur Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung wurden auf diese Weise eng aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung der im Arbeitsstab abgestimmten Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Ressorts. Die Bezifferung der Schäden ist abhängig von der Schadendefinition. Der vom Bund vorgelegte Entwurf einer Verordnung nach § 2 Abs. 6 Aufbauhilfefondsgesetz (Art. 5 des Flutopfersolidaritätsgesetzes) enthält noch keine eindeutige Schadensdefinition, geht jedoch von einem engen Schadensbegriff aus. Mittelbare Schäden sind bisher grundsätzlich nicht Bestandteil der Hochwasserhilfsprogramme. Dies führt u. a. dazu, dass Aufwendungen für Vorsorgemaßnahmen und Evakuierungen nicht berücksichtigt werden können. Auch die Schäden durch die extreme Erhöhung des Grundwasserspiegels in Bitterfeld sind in dem vom Bund vorgegebenen Schadensbegriff nicht enthalten. Nach den vorliegenden Schadensmeldungen der Ressorts dürften sich die direkten Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt auf ca. 2 Mrd. ¿ belaufen. Nicht eingerechnet sind dabei die indirekten Schäden, die beispielweise durch Umsatzeinbusen bei Wirtschaftsunternehmen entstanden sind und immer noch entstehen. Eine genaue Schadenabschätzung ist aber auch aus anderen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Z.B. muss bei den unterspülten Straßen mit verdeckten Schäden gerechnet werden, die erst nach dem ersten Frost sichtbar werden. Daher werden weitere Schadenserfassungen erforderlich sein. IV. Dank an die Helfer Dass die Schäden in unserem Land nicht noch größer waren, verdanken wir Tausenden freiwilliger Helfer. Die Generation der bei dieser Hochwasserkatastrophe zur Gefahrenabwehr eingesetzten Kräfte hat vorher so etwas noch nicht erlebt. Das Gefahrenabwehrsystem des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere im Bereich Feuerwehren und Katastrophenschutz, basiert überwiegend auf ehrenamtlicher Tätigkeit. Um so höher sind die im Rahmen der Abwehr dieser Hochwasserkatastrophe erbrachten Leistungen zu würdigen. Dank eines bis an die Grenze der menschlichen Leistungsfähigkeit gehenden Einsatzes aller ist es gelungen, dass wir - kein Menschenleben zu beklagen hatten - das Hochwasser vorwiegend innerhalb der Deiche gehalten haben und damit weitaus größere Schäden verhindert wurden. Dieser Aspekt muss bei der Nachbereitung und Auswertung auch einzelner Mängel im Vordergrund stehen. Der Verlauf der Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass wir über einige Dinge der Vorbereitung und der Abwehr solcher außergewöhnlicher Schadenslagen neu nachdenken müssen. Die Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung des Zusammenwirkens der Behörden, Dienststellen, öffentlichen Einrichtungen und der sonstigen Träger öffentlicher Aufgaben bei der Gefahrenabwehr einschließlich des Meldeverhaltens, der Lagedarstellung, der Kräfte- und Mittelkoordination sowie allgemein des Informationsmanagements einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit müssen überprüft werden. Ich habe, wie auch der Innenminister, bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen von kommunaler Seite wie auch von Bundeswehr und Feuerwehr geführt, um mich über absehbare Schlussfolgerungen zu informieren. Inhalt und Methodik der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben und der Führungskräfte der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und die Forschung am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt werden in diese Auswertung einbezogen. Durch eine umfassende und offene Auswertung werden wir auch im Laufe der Katastrophe entstandenen Gerüchten bezüglich angeblicher absichtlicher Deichsprengungen, um etwa Magdeburg ¿zu retten¿, entgegenwirken können. Die Hochwasserkatastrophe hat auch eine bisher in diesem Umfang nicht gekannte Hilfsbereitschaft und Solidarität hervorgebracht. Allen unzähligen freiwilligen und professionellen Helferinnen und Helfern möchte ich an dieser Stelle nochmals sehr herzlich danken. Wir haben während der Hochwasserkatastrophe in Sachen-Anhalt und anderen Bundesländern Tage der Deutschen Einheit erlebt. Es gab eine beispielhafte Welle der Solidarität mit unzähligen Helfern aus ganz Deutschland sowie umfangreiche Sach- und Geldspenden. Das war eine große Hilfe für uns, ohne die wir eine Katastrophe dieses Ausmaßes nicht hätten bewältigen können. Die Zweifler an der inneren Einheit unseres Vaterlandes und am Vorhandensein von Gemeinsinn wurden eines besseren belehrt. Wir alle sind dankbar für diese Solidarität, die uns weiter zusammengefügt hat. Die Landesregierung hat beschlossen, mit einer Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt eine größere Zahl freiwilliger Helfer zu ehren. Mein Dank gilt auch und geht in die anderen Bundesländer und das Ausland (z. B. nach den Niederlanden, der Schweiz, nach Russland und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern), die mit ihren Kräften und Mitteln Sachsen-Anhalt geholfen haben. Auch möchte ich der Bundesregierung ausdrücklich Dank sagen für die zügige und kostenfreie Hilfe durch Bundeswehr und Technisches Hilfswerk, die nicht nur bei den Vorsorgemaßnahmen und der Schadensbeseitigung, sondern auch bei den Aufräumarbeiten mitgewirkt haben. Die große Hilfsbereitschaft bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe hat uns Mut gemacht für die weiteren nun erforderlichen Aufbauleistungen. Wir sind mit der unmittelbaren Hochwasserkatastrophe weitgehend fertig geworden, wir werden am Ende auch mit den Problemen der Schadensbeseitigung fertig werden. Dabei hilft uns die große Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus der ganzen Bundesrepublik und vielen anderen Ländern. Die Eröffnungsveranstaltung zum geplanten Sachsen-Anhalt-Tag in Burg ist innerhalb von 24 Stunden von MDR und ARD zu einer großen Benefizveranstaltung umorganisiert worden. Sie hat insgesamt mehr als 39 Mio. ¿ Spendengelder eingebracht. Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben zu Geld- und Sachspenden aufgerufen, ebenso lokale Zeitungen und Rundfunksender. Über das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird eine Abstimmung der Spendenvergabe mit einem vereinbarten einheitlichen Schenkungsvertrag organisiert. Nach einer Soforthilfe für Kleidung, Lebensmittel und Haushaltszubehör wurde in einem zweiten Schritt Hilfe zur Wiederbeschaffung von Möbeln und Renovierungshilfen gewährt und in einem dritten Hilfe zur Behebung von Bauschäden. Die Vermittlung geschieht mit einer Sachspendenhotline und umfasst auch kostenlose Urlaubsreisen für Kinder betroffener Familien. Auf dem Spendenkonto der Landesregierung sind bisher 836.670 ¿ eingegangen. V. Wiederaufbauprogramm Die Soforthilfeprogramme des Bundes und des Landes für geschädigten Privathaushalte und Unternehmen und Landwirte haben kurzfristig eine erste Hilfe ermöglicht. Die zur Verfügung stehenden Beträge sind inzwischen weitgehend ausgezahlt worden. Selbstverständlich konnten diese Soforthilfen nur der Anfang sein. Jetzt kommt es darauf an, die gesamte Schadenbewältigung in den Blick zu nehmen und gemeinsam eine Aufbaustrategie für die betroffenen Regionen anzugehen. Der Bundeskanzler selbst hat dafür hohe Maßstäbe gesetzt. Auf einer Pressekonferenz in Magdeburg hat er es zum Prinzip erklärt, ¿dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf, als vor der Flut¿. Mir erscheint das auch heut noch eine sehr mutige Erklärung. Die Betroffenen bauen darauf und erwarten jetzt von uns die Erfüllung dieser Verheißung. Bei allen bereits geführten Verhandlungen mit den Bundesministerien zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen wurden bisher immer nur die unmittelbaren Schäden anerkannt, nicht aber die häufig noch höheren mittelbaren Schäden. Solange das nicht der Fall ist, werden wir die Versprechungen des Bundeskanzlers nicht erfüllen können. Sachsen-Anhalt hat aus Landesmitteln ein Bürgschaftsprogramm für Unternehmen, Freiberufler und Träger gesellschaftlicher Einrichtungen sowie ein Landesprogramm für schwerstgeschädigte landwirtschaftliche Unternehmen aufgelegt. Wir haben in der Vermessungs- und Katasterverwaltung Anfang September ein ¿Zentrales Hinweissystem Hochwasser 2002¿ eingerichtet. Zu jedem vom Hochwasser betroffenen Flurstück können damit realbezogen die Schäden und Fördermaßnahmen erfasst werden. So ist eine wichtige Voraussetzung für eine abgestimmte und effektive Förderung durch die verschiedenen Ressorts und Einrichtungen des Landes geschaffen worden. Der Bund hat im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums durch Umschichtungen Mittel für den Infrastruktur-Wiederaufbau bereitgestellt. Darüber hinaus hat er frühzeitig mit dem Flutopfer-Solidaritätsgesetz den Aufbauhilfefonds auf den Weg gebracht. Ich bin dankbar für die Unterstützung aller anderen deutschen Länder und ihrer Kommunen, die diesen Fonds ja entscheidend mitfinanzieren. Mit dem Aufbauhilfefonds wird für die geschädigten Länder ein Gesamtvolumen von 7,1 Mrd. ¿ bereitgestellt. Der Bund wird davon 3,5 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, die Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder und Gemeinden sowie für Hilfen an betroffenen Unternehmen verwenden. Die weiteren 3,6 Mrd. ¿ werden den geschädigten Länder pauschal zugewiesen und sollen zur Kofinanzierung der vereinbarten Hilfsprogramme genutzt werden. Zunächst werden davon 60% an die Länder ausbezahlt. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 20%, also 431 Mio. ¿, auf Sachsen 60%. Die beiden am meisten betroffenen Länder werden somit den Großteil der Unterstützung erhalten. Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hilfsprogramme sollen zusammen mit flankierenden Maßnahmen des Landes eine effektive Unterstützung der betroffenen Haushalte, Unternehmen und Kommunen ermöglichen: - Die privaten Wohnungseigentümer erhalten neben einer Übergangshilfe von bis zu 10.000 ¿ für zerstörten Hausrat, Zuschüsse zur Beseitigung und Behebung von Schäden an Wohngebäuden. Letztere werden auch für die Wohnungsunternehmen zur Verfügung stehen. - Für die geschädigten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft steht ein Bündel an Fördermaßnahmen bereit. Es reicht von Investitionszuschüssen für den nicht versicherten Verlust von Wirtschaftsgütern, zinsverbilligten Krediten, einem Hilfsfonds für die Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen bis hin zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit und Hilfen zur Fortführung der beruflichen Erstausbildung. Dazu kommen flankierende Unterstützungen, wie z.B. steuerliche Erleichterungen und eine Verlängerung der Insolvenzfrist. - Für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen wurde ein Soforthilfeprogramm vereinbart, durch das Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der eingetretenen Schäden gewährt werden können. Betriebe, deren zerstörtes Betriebsvermögen mit Krediten belastet ist, können mit dem Erlass oder Teilerlass von Krediten rechnen. Sachsen-Anhalt ergänzt diese speziellen Hochwasserprogramme durch weitere Hilfsmaßnahmen. Als Beispiel nenne ich die Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futterversorgung, die Anhebung des Flächenstilllegungssatzes für 2003 in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, die Möglichkeit der Stundung von Steuern und Pachtzahlungen für Landesflächen und eine kostenlosen Schuldnerberatung. - Darüber hinaus werden für die Behebung von Schäden der Infrastruktur im Bereich der Gemeinden und anderer Träger, wie den Freien Wohlfahrtsverbänden insgesamt 1,2 Mrd. ¿ bereitgestellt, für Infrastruktur im ländlichen Raum und die Deichsanierung weitere 520 Mio. ¿. Bund und Länder haben sichergestellt, dass auch schon jetzt, also noch vor der formellen Gründung des Aufbauhilfefonds Hilfszahlungen erfolgen können. Ein Teil der Aufbauprogramme ist in Sachsen-Anhalt inzwischen durch Vergaberichtlinien und Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund umgesetzt worden. Den Hochwassergeschädigten können somit auch aus diesen Programmen bereits Hilfen gewährt werden. Die Programme zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur befinden sich teilweise noch in der Vorbereitungsphase. Meine Damen und Herren, die beschlossenen Hilfsprogramme sind umfassend und in ihrer Vielfalt auf die jeweiligen Gruppen von Betroffenen zugeschnitten. Die durch den Bund und die anderen Länder bereitgestellten Mittel werden wir zur Kofinanzierung der mit dem Bund vereinbarten Aufbauprogramme benötigen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir darüber hinaus eigene Landesprogramme beschlossen. Ein zusätzliches Ausgleichsgesetz wäre überflüssig, zusätzliche Leistungen nicht finanzierbar. Wir müssen tun, worauf es jetzt ankommt: Entschlossen, schnell und umsichtig an die Umsetzung der gemeinsam mit dem Bund beschlossenen Wiederaufbauprogramme heranzugehen. VI. Beitrag der Europäischen Union zur Schadenbewältigung Ich möchte an dieser Stelle auch meinen ausdrücklichen Dank für die europäische Solidarität bekunden. Viele Länder Europas haben sich mit unterschiedlichsten Hilfsinitiativen engagiert. Die Kommission und das Europäische Parlament haben bereits kurze Zeit nach der Flutkatastrophe ihre Bereitschaft signalisiert, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um flexibel und schnell helfen zu können. Der Besuch von Kommissar Barnier am 16. und 17. September in Sachsen-Anhalt und Kommissionspräsident Prodi am 25. August in Sachsen sowie die Gespräche mit den Regierungschefs der betroffenen Länder waren wichtige Zeichen der Solidarität und Anteilsnahme Europas für die Menschen in den Katastrophengebieten. Die Kommission hat ihre in Berlin gemachten Zusagen in der Zwischenzeit untersetzt und die europäischen Hilfsmaßnahmen umrissen. Für Sachsen-Anhalt sind dabei die folgenden drei Punkte von besonderer Bedeutung: 1. Die EU ermöglicht es uns kurzfristig Änderungen des Operationalen Programms für den Einsatz der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt zur Beseitigung der Hochwasserschäden vorzunehmen. Wir werden die Förderkulisse so anpassen und ergänzen, dass eine möglichst rasche Unterstützung für die Bewältigung der Hochwasserschäden geleistet werden kann. Die Änderungsvorschläge werden frühzeitig mit den Dienststellen der Kommission abgestimmt, damit das Änderungsverfahren des Operationellen Programms noch in diesem Jahr vonstatten gehen kann. 2. Aufgrund der Hochwasserproblematik müssen kurzfristig beträchtlich mehr Projekte als geplant umgesetzt werden. Die Kofinanzierung dieser Projekte wäre aufgrund unserer Haushaltssituation gar nicht möglich. Wir werden daher das Angebot der Kommission aufgreifen, die EU-Beteiligungssätze an den öffentlichen Ausgaben der Projekte auf 75% zu erhöhen. Dies wird gleichfalls ein Teil des Änderungsantrages sein. Mehr Geld als uns insgesamt zusteht gibt es dadurch allerdings nicht. 3. Ich begrüße auch die Initiative der Kommission zur Wiederauflage des Katastrophenfonds. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, das Hilfen nur dann geleistet werden können, wenn geeignete Instrumente und entsprechende Mittel schnell zur Verfügung stehen. Sachsen-Anhalt wird parallel zur Beschleunigung des Abflusses vorhandener Strukturfondsmittel auch die Frage nach einer Refinanzierung bereits eingeleiteter Maßnahmen aus dem neuen Katastrophenfonds stellen. VII Schluss Zur Wiederherstellung der Infrastruktur gehört in Sachsen-Anhalt nicht nur die Reparatur von 35 offenen Deichbruchstellen und die Sanierung von mehreren hundert Kilometern aufgeweichter Deiche an Elbe und Mulde. Aber das ist jetzt unsere wichtigste Aufgabe. Bereits am 13. September wurde damit an zwei Orten begonnen. Zur Unterstützung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wurden 21 Ingenieurbüros gebunden, davon 10 aus Sachsen-Anhalt und 11 aus den benachbarten neuen Bundesländern. Zwischendurch wird bereits an vielen Deichabschnitten gearbeitet. Dafür wurden bisher 55 Baubetriebe gebunden, davon 48 aus Sachsen-Anhalt und 6 aus den benachbarten neuen Bundesländern sowie einer aus einem alten Bundesland. Ich nenne diese Zahlen nur für jene Kritiker am Vergabeverfahren, die bisher schon kritisiert haben, ohne die Zahlen zu kennen. Bei der Wiederherstellung des status quo können wir es aber nicht belassen. Von den 589 km Elbedeichen (einschließlich Rückstaudeiche an Schwarzer Elster, Mulde, Saale und Havel) entsprechen derzeit 271 km nicht den Forderungen der DIN ¿Flussdeiche¿. Es muss daher dringend in mehr Hochwassersicherheit investiert werden. Die Kosten, um alle Hauptdeiche in einen guten Ausbauzustand ¿ für ein 100jährliches Hochwasser ¿ zu bringen, werden sich auf mindestens 135 Mio. ¿ belaufen. Soweit uns die Mittel zur Verfügung stehen, wurden sie unverzüglich ausgezahlt. Nach dem Kabinettsbeschluss am 16. August über das erste Soforthilfeprogramm sind am ersten Auszahlungstag am 20. August bereits 1,2 Mio. ¿ verteilt worden. Vom Bundessoforthilfeprogramm sind bis Anfang September 10,2 Mio. ¿ in Sachsen-Anhalt ausgezahlt worden. Wir haben den Kreisen Verwaltungshilfe zur Schadenserfassung organisiert und sind mit den Bundesministerien in ständigen Gesprächskontakt über die Definition des Schadensbegriffes und die Umsetzung der Hilfsprogramme. Vor dem Bundestag, vor dem Bundesrat und vor der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments habe ich die Folgeprobleme der Hochwasserkatastrophe und die verwaltungstechnischen Einzelheiten der Hilfsprogramme erläutert. Die Gesamtsumme der bisher in diesem Zusammenhang ausgezahlten Landes- und Bundesmittel betrug Anfang Oktober insgesamt 158,9 Mio. ¿. Das Leben in unserem Land hat sich wieder weitgehend normalisiert. Die Menschen in den betroffenen Regionen werden noch längere Zeit mit der Beseitigung der Schäden zu tun haben. Wir werden ihnen auch weiter dabei helfen. Dazu gehört auch, dass die geschädigten Betriebe so schnell als möglich wieder arbeiten können und nicht aus den Wirtschaftskreisläufen verdrängt werden. Die in den Hochwassertagen erlebte Solidarität gibt uns die Gewissheit, dass wir auch mit den Folgeschäden gemeinsam fertig werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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Region: Magdeburg
Bounding box: 11.62916° .. 11.62916° x 52.12773° .. 52.12773°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2002-10-09
Time ranges: 2002-10-09 - 2002-10-09
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