Description: Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Magdeburg, den 9. Oktober 2009 (VG-MD) Streit um den Gemeindenamen "Oberharz" Das Verwaltungsgericht hat am 09.10.2009 den Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Samtgemeinde Oberharz wollte damit erreichen, dass die sich zum 01.01.2010 zusammenschließenden Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den (neuen) Namen ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ nicht führen. Das Gericht hat durch die beabsichtigte Führung dieses Namens, das Namensrecht der Samtgemeinde Oberharz nicht als verletzt angesehen. Die Namen sind nach Auffassung des Gerichts bereits nicht wesentlich gleich, so dass eine Verwechselungsgefahr bereits deshalb nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Dem Namenschutz unterliegt grundsätzlich nur der gesamte Name. Besteht der Ortsname aus mehreren Bestandteilen, so sind einzelne Bestandteile nur in Ausnahmefällen geeignet, Namensschutz zu vermitteln. Die Samtgemeinde hat an der Verwendung des Namenszusatzes ¿Oberharz¿ keinen alleinigen Anspruch. Denn der Begriff ¿Oberharz¿ bezeichnet in erster Linie eine Region. Der Namensbestandteil ist mithin von dieser nur ¿entliehen¿ und genießt deshalb keinen umfassenden Schutz. Der Umfang des Namensschutzes richtet sich dabei nach der sich zum Begriff ¿Oberharz¿ im Laufe der Zeit herausgebildeten Verkehrsauffassung. Der Begriff des Oberharzes ist dabei verschiedenen Sichtweisen ¿ und nicht nur den von der Antragstellerin geltend gemachten historischen - zugänglich. Aufgrund dessen konnte nicht festgestellt werden, dass die Verwendung des Begriffs ¿Oberharz¿ nicht zuletzt auch in Anbetracht der Umstände der Teilung Deutschlands im Gebiet der neuen ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ unbefugt wäre. Jedenfalls gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gebiet, in dem sich die zukünftige Stadt Oberharz am Brocken befindet, keinerlei sachliche Nähe zum Begriff und zur Region des Oberharzes aufweist, weshalb sie den Begriff ¿Oberharz¿ verwenden darf. Allenfalls wenn dies der Fall wäre, würde sie den Begriff unbefugt benutzen, was ggf. zu einer Verletzung des Namensrechts der Samtgemeinde Oberharz führen könnte. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Samtgemeinde Oberharz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Aktenzeichen: 9 B 246/09 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de
Types:
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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/PDB
Tags: Magdeburg ? Tannen ? Sachsen-Anhalt ? Einstweilige Anordnung ? Verwaltungsgericht ? Pressemitteilung ? Harz ?
Region: Magdeburg
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Language: Deutsch
Issued: 2009-10-12
Time ranges: 2009-10-12 - 2009-10-12
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