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Notifizierung von Untersuchungsstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich Verfahrensdurchführung Antragstellung Verfahrenskosten Bekanntmachung

Description: Das nationale Umweltrecht sieht nach verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben nur durch notifizierte bzw. bekannt gegebene Sachverständige, Messstellen oder Laboratorien vor. Das Landesamt für Umweltschutz ist in Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Notifizierung oder Bekanntgaben in den Umweltbereichen Abfall und Luft nach: Umweltbereich Abfall Fachmodul Abfall §33 Abs. 2 S. 1 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) §3 Abs. 8a S. 1 Bioabfallverordnung (BioAbfV) §6 Abs. 7 S. 1 Altholzverordnung (AltholzV) §2 Nr. 7 Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) Umweltbereich Luft Fachmodul Immissionsschutz §29b Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV § 14 Abs. 2 und Abs. 3 der 13. BImSchV § 10 Abs. 3 der 17. BImSchV § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV § 8 Abs. 4 der 30. BImSchV Anhang IV, Nr. 2.1 der 31. BImSchV § 28 Abs. 2 und Abs. 3 der 44. BImSchV Nummer 5.3 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Der Notifizierung/Bekanntgabe geht dabei der Nachweis der Kompetenz durch die Untersuchungsstelle voraus. Eine Voraussetzung für die Kompetenz ist u. a. ein anerkanntes Qualitätsmanagement. Unter Qualitätsmanagement werden alle organisatorischen Maßnahmen verstanden, die der Verbesserung der Qualität von Prozessen und Leistungen dienen. Dabei bildet die Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 die Grundlage für die Kompetenz einer Untersuchungsstelle. Ein Verzeichnis notifizierter bzw. bekannt gegebener Untersuchungsstellen finden Sie im Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige ( ReSyMeSa ). Untersuchungsstellen, die im gesetzlich geregelten Bereich • der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), • der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und • der Altholzverordnung (AltholzV) im Land Sachsen-Anhalt tätig werden wollen, benötigen dazu eine betreffende staatliche Anerkennung (Notifizierung). Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem "Fachmodul Abfall" vollständig erfüllt. Die Prüfung der Voraussetzungen einer Notifizierung ist durch die Untersuchungsstelle bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen. Diese Behörde führt die Eignungsprüfung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens (Notifizierungsverfahren) durch, legt dafür den betreffenden Verfahrensablauf fest und benennt die für die Entscheidung benötigten Belege. Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten ihren Antrag unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise (Anlagen) an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachgebiet Notifizierung/Qualitätssicherung Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Die Kosten der Verfahrensdurchführung sind durch den Antragsteller zu tragen. Dieses gilt ebenfalls, wenn dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden oder der Antrag nach Bearbeitungsbeginn zurückgezogen wird. Die Höhe der Gebühren stellt auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand ab und wird auf der Grundlage der aktuellen Stunden- bzw. Kostensätze der AllGO LSA ermittelt. Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt ausschließlich im Recherche- System-Messstellen- Sachverständige (ReSyMeSa ). Letzte Aktualisierung: 03.03.2020

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Messstation ? TA Luft ? 2. BImSchV ? Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ? Dreißigste BImSchV ? Kostensatz ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Umweltschutzausgaben ? Qualitätsmanagement ? Bioabfallverordnung ? Saale ? Gebühr ? Abfallrecht ? Klärschlammverordnung ? Altholzverordnung ? Umweltrecht ? Verwaltungsverfahren ? Umweltschutzanlage ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Modified: 2024-02-14

Time ranges: 2024-02-14 - 2024-02-14

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