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Ersatzbaustoffe Einstellung Fremdüberwachung

Description: Nach § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV ist die Einstellung und Wiederaufnahme der Fremdüberwachung einer Aufbereitungsanlage auf der Internetseite der zuständigen Behörde bekanntzugeben. Gemäß RdErl. des MWU vom 21.04.2023 - 44.67025-1/3/5344/2023-EBVEinfEr – werden die eingegangenen Meldungen der zuständigen Behörden durch das Landesamt für Umweltschutz zusammengefasst und die in Frage kommenden Aufbereitungsanlagen aus Sachsen-Anhalt an dieser Stelle veröffentlicht. Hinweis: Derzeitig wurde bei keiner Aufbereitungsanlage die Fremdüberwachung eingestellt.

Types:

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Mineralischer Ersatzbaustoff ? Sachsen-Anhalt ? Aufbereitungsanlage ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Modified: 2025-05-07

Time ranges: 2025-05-07 - 2025-05-07

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