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Pressemitteilung des LAU

Description: ABFALLÜBERWACHUNGSSYSTEM –– ASYS-Knotenstellen-Information Nr. 35 Hinweise zum elektronischen Anzeige- bzw. Erlaubnisverfahren nach §§ 53 bzw. 54 KrWG I Vorwort Bei der hier vorliegenden ASYS-Knotenstelleninformation handelt es sich um eine Arbeitshilfe für Abfalltransporteure, die gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle transportieren. Sie basiert auf Fragen der Abfalltransporteure und soll Verständnis und Aufschluss für die elektronische Erstellung einer Anzeige nach § 53 bzw. eines Erlaubnisantrages nach § 54 KrWG wecken. Anregungen und Hinweise werden gerne entgegengenommen. II Allgemeines Die elektronische Anzeige nach § 53 KrWG und die Erlaubnis nach § 54 KrWG können über folgende Internetseite realisiert werden: http://www.eaev-formulare.de/ 1. Link: Erstattung einer Anzeige nach § 53 KrWG (neue Anzeige oder Änderung) keine Signaturkarte erforderlich 2. Link: Beantragung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG (Neuantrag oder Änderung) Signaturkarte erforderlich 3. Link: Nachträgliche Übersendung von Unterlagen. Hier wird die Vorgangsnummer benötigt (z. B. NLSA00013534+Prüfziffer) keine Signaturkarte erforderlich III Erstattung einer Anzeige nach § 53 KrWG (1. Link) Die erste Webseite enthält allgemeine Hinweise. Nach dem Start Auswahlmaske. erscheint diese Es ist anzugeben, ob es sich um eine erstmalige Anzeige (noch nie eine Anzeige eingereicht bzw. die Firma hat sich geändert, so dass die Firma im Handelsregister unter einer neuen HRA/HRB Nummer eingetragen wurde) oder um eine Änderungsanzeige zu einer bereits vorhandenen Anzeige handelt. 2/20 Eine Änderungsanzeige ist gem. § 7 Abs. 7 NachwV erforderlich, wenn wesentliche Änderungen vorliegen, z. B. hinsichtlich der  Firmenbezeichnung oder Adresse,  der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,  Art der Tätigkeit (gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen)  Befreiung von der Erlaubnispflicht,  Betriebsinhaber (auch Geschäftsführer),  für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person(en). Bei einer Änderungsanzeige muss die mit der Anzeige vergebene Vorgangsnummer (z.B. NLSA00013534 + Prüfziffer) eingetragen werden, damit später das Abfallüberwachungssystem (ASYS) erkennt, ob es sich um eine neue Anzeige oder eine Änderungsanzeige handelt. Beide Masken-Abläufe sind allerdings identisch. Auf der rechten Webseite ist erkennbar, welche Maske gerade bearbeitet wird. Im folgenden Text werden Hinweise zum Ausfüllen der Masken gegeben. Einzutragen sind die Angaben zum FKB (Firma- Körperschaft-Betrieb = Firmenhauptsitz). Angabe des Bundeslandes, wo sich der Firmenhauptsitz befindet. Die Anzeige wird dann an die örtlich zuständige Landesknotenstelle versandt. 3/20

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Erlaubnispflicht ? Pressemitteilung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2019-02-26

Modified: 2019-02-26

Time ranges: 2019-02-26 - 2019-02-26

Status

Quality score

Accessed 1 times.