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Microsoft Word - Haltungsgutachten Nashornvögel final.doc

Description: Mindestanforderungen an die Haltung von Hornvögeln (Bucerotidae) zur Umsetzung von Art. 4(2)b) und 9(2)a) der EG-VO 338/97 5. März 2007 Erarbeitet vom Bundesamt für Naturschutz, FG Zoologischer Artenschutz, Bonn mit Unterstützung von Theo PAGEL und Koen BROUWER 1 1. Einleitung Kennzeichnend für die Familie der Nashornvögel ist ein mehr oder weniger stark ausgeprägter Aufsatz auf einem meist leuchtend gefärbten Schnabel, der jedoch nicht bei allen Arten vorhanden ist. In den Herkunftsländern wird dieser Schnabelauf- satz als Schnitzmaterial (Elfenbein-Ersatz) verwendet, Fleisch, Fett und Knochen haben angeblich medizinische Wirksamkeit. Federn werden als Schmuck bei tradi- tionellen Tänzen und Zeremonien getragen. Nashornvögel erreichen eine Größe zwischen 38 cm und 126 cm und haben ein Ge- wicht von 100 g bis 4 kg. Sie ernähren sich omnivor, einige Arten überwiegend carni- vor, andere hauptsächlich von Früchten. Unter dem Schutz der EG-VO 338/97 stehen die Gattungen Aceros, Anorrhinus, An- thracoceros, Buceros und Penelopides mit derzeit insgesamt 28 Arten und mehreren Unterarten. Das Verbreitungsgebiet reicht von Afrika, südlich der Sahara, über Indien, dem ma- laysischen Inselarchipel bis weiter östlich nach Neuguinea und bis zu den Salomo- nen. In der Neuen Welt sind die Hornvögel nicht vertreten; hier trifft man auf ihre entfern- ten Verwandten, die Tukane, die die Familie der Ramphastidae repräsentieren. Alle Arten sind Höhlenbrüter. Sie bevorzugen natürliche Höhlen in Bäumen oder Fel- senwänden, die von ihnen nicht bearbeitet werden. Charakteristisch und einmalig in der Vogelwelt bei den meisten Arten der Hornvögel ist die Versiegelung der Höhle durch das Weibchen in der Brutzeit bis auf einen schmalen Schlitz, durch den es - und später der Nachwuchs - vom Männchen mit Futter versorgt wird. Fast alle von der EG-VO 338/97 erfassten Arten sind waldbewohnend. Nashornvögel leben wahrscheinlich ausnahmslos monogam. Einige Hornvögel bilden Gruppen aus Eltern und Jungvögeln vergangener Aufzuchten, die das alpha- Brutpaar bei der Aufzucht der Küken und Verteidigung des Reviers unterstützen. Nashornvögel sind in zoologischen Gärten regelmäßig anzutreffen. Obwohl nicht bei allen Arten gleichermaßen gut, gibt es durchaus Zuchterfolge in menschlicher Obhut. 2.Mindestanforderungen für die dauerhafte Haltung (mehr als 3 Monate) für die von der EG-VO 338/97 erfaßten Arten 2.1Raumbedarf Die Volieren/Gehege müssen in bezug auf ihre Größe und Ausstattung so gestaltet sein, daß sie den Vögeln sowohl gute Flugmöglichkeiten bieten als auch ihren An- sprüchen in bezug auf die sonstige Raumnutzung (erhöhte Rückzugs- und Beobach- tungswarten) genügen. 2 Volieren/Gehege müssen daher eine Mindestbreite von der 4fachen Flügelspannwei- te aufweisen. Innenvoliere/Innengehege ist notwendig. Falls Außenvolie- re/Außengehege vorhanden, gleiche Mindestmaße notwendig. Tabelle 1: Mindestanforderungen an die Volieren- bzw. Gehegemaße für die dauer- hafter Haltung von der EG-VO 338/97 erfaßten Hornvogel-Arten Arten Buceros (alle Arten) Aceros nipalensis Aceros cassidix Aceros corrugatus Aceros plicatus Aceros subruficollis Aceros undulatus Anthracoceros (alle Arten) Penelopides (alle Arten) Aceros comatus Aceros leucocephalus Aceros waldeni Aceros narcondami Aceros everetti 2.2 maximaler Tierbesatz entweder paar- weise oder Familiengruppe (je nach Art)Volieren- bzw. Gehegemaße Breite Fläche Höhe 4x Flügelspannweite 40 m² 3m entweder paar- weise oder Familiengruppe (je nach Art)4x Flügelspannweite 30 m² 3m Klimatische Bedingungen Hornvögel sollten bei Temperaturen unter 5° C nicht in die Freivoliere gelassen wer- den. Afrikanische Hornvögel können die Freivoliere auch bei tieferen Temperaturen aufsuchen. Es muss jedoch sicher gestellt sein, dass sie stets Zugang zu einem be- heizten Innengehege haben, da es bei tiefen Temperaturen zu Erfrierungen an Ze- hen und Schnäbeln kommen kann. Die Innenvolieren/ Innengehege sollten ganzjährig eine Mindesttemperatur von 18 °C aufweisen. Dies gilt gleichermaßen für alle von der EG-VO 338/97 erfassten Arten. Bei hohen Temperaturen kann man den Vögeln eine Berieselung mit Wasser zur Er- frischung anbieten. Die Tageslänge sollte den natürlichen Gegebenheiten entsprechen, um negative Auswirkungen auf das Reproduktionsverhalten zu vermeiden. 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Bonn ? Huhn ? Vogel ? Baum ? Bodenversiegelung ? Wassertemperatur ? Neuguinea ? Futtermittel ? Knochen ? Zoo ? Indien ? Sahara ? Südliches Afrika ? Artenschutz ? Avifauna ? Frucht ? Verbreitungsgebiet ? Klima ? Raumnutzung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2007-03-18

Modified: 2007-03-18

Time ranges: 2007-03-18 - 2007-03-18

Status

Quality score

Accessed 1 times.