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G1 - Gebührenformel für die Zustimmung zu Überwachungsverträgen

Description: Interne Verwaltungsvorschrift vom LAU vom 01.03.2021 G1 - Gebührenformel für die Zustimmung zu Überwachungsverträgen vom 01.03.2021 (alt 24.02.2005) G= Rahmengebühr (R) x Anzahl der Standorte (S) x Abfallschlüsselfaktor (A) x Tätigkeitsfaktor (T) Rahmengebühr gemäß AllGO LSA Kap. 2 Pkt. 1.21.1 150,00 Euro (Minimalwert) 5.000,00 Euro (Maximalwert) Multiplikatoren: Anzahl der Standorte: Abfallschlüssel (neu): Tätigkeitsfaktor: Faktor 1,0 0,8 0,6 0,510 und mehr Standorte 6 - 9 Standorte 3 - 5 Standorte 1 - 2 Standorte 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5alle AS nur bestimmte gef. und nicht gef. AS alle gefährliche AS nur bestimmte gefährliche AS alle nicht gefährliche AS nur bestimmte nicht gefährliche AS 1,0alle Tätigkeiten 0,8bis 5 Tätigkeiten 0,7bis 4 Tätigkeiten 0,5bis 3 Tätigkeiten 0,3bis 2 Tätigkeiten 0,2 0,121 Tätigkeit 1 Tätigkeit von einer Doppeltätigkeit (z. B. Befördern oder Handeln) (Sammeln + Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln + Makeln) (z. B. Sammeln + Befördern, Lagern, Behandeln, Beseitigen, Makeln) (z. B. Sammeln + Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten) (z. B. Sammeln + Befördern, Lagern, Behandeln) (z. B. Sammeln + Befördern, Lagern) (z. B. Sammeln + Befördern) G=R x S x A x T Minimalgebühr 5.000,00 x 0,5 x 0,5 x 0,12 = 150,00 Euro Maximalgebühr 5.000,00 x 1,0 x 1,0 x 1,0 = 5.000,00 Euro 1 Interne Verwaltungsvorschrift vom LAU vom 01.03.2021 G2 - Gebührenfestlegung für Zustimmungsbescheide bei Änderungen/Erweiterungen vom 01.03.2021 (alt 24.02.2005) - neue abfallwirtschaftliche Tätigkeiten a) Sammeln b) Befördern c) Lagern d) Behandeln g) abschließendes Verwerten h) abschließendes Beseitigen i) Handeln j) Makeln 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro Hinweis: vorbereitende Tätigkeiten bei Lagern und / oder Behandeln zählen nicht als 1 Tätigkeit für die Berechnung der Gebühren! Nur abschließende Tätigkeiten bei Lagern und oder bei Behandeln sind separat als eine weitere Tätigkeit mit 200 € zu berechnen. - Erweiterung um neue Abfallarten von bereits zertifizierten Tätigkeiten a) Sammeln (Erw. um gef. AS)* b) Befördern (Erw. um gef. AS)* c) Lagern d) Behandeln g) abschließendes Verwerten h) abschließendes Beseitigen i) Handeln (Erw. um gef. AS)* j) Makeln (Erw. um gef. AS)*150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro - Standorte a) Standorterweiterung (1 neuer STO z.B. durch Verschmelzung) b) Sitzwechsel b) Standortwechsel,150,00 Euro 150,00 Euro 150,00 Euro - Änderung der Firmen-Stammdaten im ASYS - Umwandlung der Rechtsform (GmbH  GbR) - Änderung des GF bzw. der verantw. Person gem. § 8 EfbV150,00 Euro 150,00 Euro Bei einer Namensänderung (Rechtsform bleibt, gilt aber nicht bei Umwandlung / Verkauf) und Zuweisung einer neuer Adresse von Amtswegen werden keine Gebühren erhoben. *) „Erw. um gef. AS“: sofern die Erweiterung auch die Änderung von Gefährlichkeiten der Abfälle betrifft (d.h. Hinzunahme gefährlicher Abfallschlüssel) 2 Interne Verwaltungsvorschrift vom LAU vom 01.03.2021 G3 - Festlegung zur Erweiterung der Gebührenermittlung für die Zustimmung zu Überwachungsverträgen gemäß § 15 (1) EfbV bei Zertifiziererwechsel vom 01.03.2021 (alt 01.11.2010) Mit Stichtag vom 01.März 2021 werden die nachfolgend benannten Varianten für Zertifiziererwechsel in Sachsen-Anhalt zur Ermittlung der Gebühren angewendet: Variante 1: Bei fristgerechter Einreichung der Benehmensunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70% der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Ergibt sich rein rechnerisch eine Gebühr kleiner als 150,00 Euro ist die lt. AllGO LSA vorgeschriebene Mindestgebühr von 150,00 Euro zu entrichten. Variante 2: Bei nicht fristgerechter Einreichung der Benehmensunterlagen wird die Gebühr wie eine Neuzertifizierung nach G1 erhoben. Definition: Fristgerechte Einreichung der Benehmensunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit so eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. 3

Types:

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Abfallgebühr ? Verwaltungsvorschrift ? Landzunge ? Gebühr ? Abfallart ? Abfalleinstufung ? EURO 1x ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2021-03-01

Modified: 2021-03-01

Time ranges: 2021-03-01 - 2021-03-01

Status

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