Description: Buchstaben-Schmuckschildkröte – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Buchstaben-Schmuckschildkröte Management- und Maßnahmenblatt 1 Metainformationen 1.1 Dokument Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 1.2 Rechtlicher Bezug • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt • Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3 Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Februar 2018 1.4 Ziele dieses Dokumentes • Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2 Artinformationen 2.1 Betroffene Art/ Artengruppe Buchstaben-Schmuckschildkröte (Synonyme: Nordamerikanische Schmuckschildkröte, Pseudemys scripta, Chrysemys scripta) mit aktuell drei anerkannten Unterarten - Rotwangen - SSK T. s. elegans - Gelbwangen/Gelbbauch - SSK T. s. scripta - Cumberland - SSK T. s. trostii 2.2 Wissenschaftlicher Name Trachemys scripta (Schoepff, 1792) 2.3 Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: In allen Bundesländern insbesondere im Umfeld von Ballungsräumen unbeständige Vorkommen, verstreute Nachweise, in westlichen Bundesländern weit verbreitet (Laufer 2007). Nach Kordges et al. (1989) nimmt die Rotwangen- Schmuckschildkröte Platz 2 in der Präsenz der Reptilien in den Rhein-Ruhr-Ballungsräumen ein. Status und Verbreitung im Bundesland: siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Unsicher, da eine genaue Artdifferenzierung häufig nicht vorliegt, systematische Erfassungen nur in Ausnahmefällen stattgefunden haben und insbesondere keine belastbaren Daten zur Überlebensdauer im Freiland vorliegen. 2.4 Wesentliche Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Einfuhrvektor: Tierhandel. • Ausbringungsvektor: Aussetzen und Entkommen • Ausbreitungsvektor: Wanderung 3 Nachteilige Auswirkungen • Nahrungs- und Raumkonkurrenz (insbesondere um Sonnenplätze) mit Europäischer Sumpfschildkröte (Emys orbicularis). • Starke Prädation auf Amphibienlarven, Insekten und Wildpflanzen (Scheibner et al. 2015). • Gefahr der Übertragung von Krankheiten auf geschützte Wirbeltiere (Herpes, Rana- Virus-, X-Virus) (Drescher et al. 2005). Buchstaben-Schmuckschildkröte – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 4 Maßnahmen 4.1 Ziele des Managements: • Verhinderung der Ausbringung weiterer Exemplare der Trachemys scripta in die freie Landschaft. • In besonderen Ausnahmefällen Beseitigung bzw. Populationskontrolle von bereits im Freiland lebenden Tieren. • Verbesserung der Datenlage über Vorkommen, mögliche Vermehrung, Überlebensfähigkeit im Freiland und Biodiversitätsschäden. 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zu den negativen Folgen von Freisetzungen für den Naturhaushalt Beschreibung: Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit mit der Zielstellung zu verdeutlichen, dass Freisetzungen a) illegal sind, b) die Biodiversität beeinträchtigen können. Die Halter sind darauf hinzuweisen, dass Exemplare der Trachemys scripta bei fehlender Sorgfalt leicht aus Freigehegen entkommen können. Es ist zu vermitteln, dass nur eine nichtkommerzielle Abgabe von Tieren an andere Halter bzw., wenn vorhanden, Auffangstationen und Zoos, die diese Funktion für die Art übernehmen, zulässig ist. Zielgruppen der Information über ein legales Verhalten bei erforderlicher Abgabe und beim Auffinden von Wasserschildkröten sind Behördenvertreter aus Ordnungsämtern und Naturschutzverwaltungen, Schildkrötenhalter, Zoohändler, Fischer, Meliorationsbaubetriebe, zoologische Einrichtungen und Auffangstationen. Weiterhin ist über Möglichkeiten der Mitwirkungen an der Umweltbeobachtung zur Verbreitung von Wasserschildkröten zu informieren, um die Informationslage zur Verbreitung zu verbessern. Aufwand und Wirksamkeit: Kostengünstig, kann zielgerichtet im Komplex mit Zucht- und Einfuhrverboten die Individuendichte in der freien Landschaft verringern. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen auf Nichtzielarten. Erfolgskontrolle: Erfassung der Anzahl der in menschliche Obhut geratenen Exemplare und Trendbewertung der zahlenmäßigen Entwicklung in abgrenzbaren Territorien. M 2: Zulassung der Weitergabe von in menschlicher Obhut befindlichen Tieren Beschreibung: Zulassung der nichtkommerziellen Weitergabe, einschließlich Transport, von Trachemys scripta Exemplaren aus Auffangstationen und von Fundtieren an private Halter und von privaten Haltern an private Halter und Auffangstationen und Zoos, die diese Funktion für die Art übernehmen (bei Verzicht auf Nachzucht und Sicherstellung einer ausbruchssicheren Haltung). Auf Kastration sollte verzichtet werden, weil eine erfolgreiche Vermehrung (bis auf äußerst seltene Ausnahmefälle) aktives menschliches Handeln (z.B. Ausbrüten der Eier im Inkubator) erfordert, das dem Zuchtverbot des Artikel 7 c) der VO 1143/204 unterliegt. Die Kastration ist auch mit Risiken für die Tiergesundheit verbunden. Information über Legalität von Tierhaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (siehe M1). Aufwand und Wirksamkeit: Der Aufwand ist gering, er betrifft insbesondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die Maßnahme kann einen Beitrag zur Verhinderung illegaler Aussetzungen leisten. Sie vermindert Kosten bei Einrichtung und Betrieb von Auffangstationen, da diese Tiere nur temporär aufnehmen müssen. Wirkung auf Nichtzielarten: keine negativen Auswirkungen auf Nichtzielarten. Erfolgskontrolle: Wie bei M1 Buchstaben-Schmuckschildkröte – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 M 3: Entnahme von Exemplaren der Trachemys scripta aus Freiland-Habitaten Beschreibung: Beseitigung von Exemplaren der Trachemys scripta aus Habitaten streng geschützter Zielarten des Naturschutzes, z.B. von autochthonen Beständen der Europäischen Sumpfschildkröten oder aus Lebensräumen von bestandsbedrohten Amphibien- oder Libellenarten durch Lebendfang mit Trichterreusen (ggf. beködert) oder Kescher. Bei kleineren Gewässern wäre auch ein Ablassen möglich. Aufwand und Wirksamkeit: Der personelle Aufwand für Ausbringung und Kontrolle der Fallen ist wegen der meist vorliegenden Unwegsamkeit der Habitate erheblich. Im Jahre 2001 waren in MV für Verbreitungskartierungen für Emys orbicularis Kosten in Höhe von ca. 1000 € je Habitat aufzubringen. Der Aufwand für eine vollständige Beseitigung aller Exemplare aus einem Lebensraum kann deutlich höher sein. Der Kescherfang in kleineren Habitaten geschützter Amphibien oder Insekten kann deutlich kostengünstiger realisiert werden. Die Methode ist bedingt zielführend. Nach (Kordges 1990) ist ein konsequentes Entfernen (Fang) der Tiere in den meisten Gewässern kaum bzw. nur unter nicht vertretbarem Aufwand möglich oder würde Methoden erfordern (Abschuss), die gerade im Siedlungsraum nicht realisierbar sind. Diese Methode (Abschuss) verbietet sich auch aus tierschutzrechtlicher Sicht und kann zusätzlich zu Kollateralschäden bei Nichtzielarten führen. Der Aufwand für eine konsequente Entfernung aller Tiere aus einem Gewässer erscheint nur im Ausnahmefall gerechtfertigt, z.B. dann wenn eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Trachemys scripta in den Habitaten von Populationen autochthoner Zielarten des Naturschutzes (z.B. Europäische Sumpfschildkröte) vorkommt oder gleichzeitig allochthone Sumpfschildkröten entnommen werden sollen. Wirkung auf Nichtzielarten: Gering, gefangene Exemplare von Nichtzielarten können freigesetzt werden. Erfolgskontrolle: Gezielte Überprüfung durch Beobachtungen 5 Sonstiges 5.1 Besondere Bemerkungen: • Die Ziele der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) sowie der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) sind zu berücksichtigten. Weiterhin sind bei der Durchführung der Maßnahmen ggf. die Vorgaben des Jagd- bzw. Fischereirechts zu beachten. • Das Tierschutzrecht ist ebenfalls zu beachten. Nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist sicherzustellen, dass wenn die Maßnahmen gegen Tiere gerichtet sind, ihnen vermeidbare Schmerzen, Qualen oder Leiden erspart bleiben, ohne dass dadurch die Wirksamkeit der Managementmaßnahmen beeinträchtigt wird. Die Arten können nach (Kordges 1990) im Freiland überleben/überwintern. Die Klärung der Frage, ob erhöhte überwinterungsbedingte Mortalitätsraten auftreten und welche durchschnittlichen Überlebenszeiten unter Freilandbedingungen zu erwarten sind, erfordert aber noch systematische Untersuchungen mit Individualmarkierungen. Der Schlüsselfaktor für hohe Überlebensraten ist zweifellos das Angebot an störungsarmen Sonnenplätzen direkt am bzw. über dem Gewässer (Kordges & Schlüpmann 2011). Erfolgreiche Vermehrung im Freiland ist in Deutschland nur bei ausgesprochen günstigen Bedingungen im Einzelfall möglich. Es liegen nur vereinzelte Nachweise vor, so der Nachweis zweier Jungtiere mit Eizahn im September 1999 in einem Baggersee bei Altrip im
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Language: Deutsch
Issued: 2018-08-21
Modified: 2018-08-21
Last harvest: 08.10.2026 04:21
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