Description: LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt Pinge Weißer Stahlberg Rübeland (DE 4231-307) Natura 2000–Gebiet: FFH 0224 Der geschützte Landschaftsbestandteil „Pinge Weißer Stahlberg“ beinhaltet das FFH – Gebiet „Pinge Weißer Stahlberg Rübeland“, (FFH 0224), EU-Nr. DE 4231-307. Er ist Bestandteil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“. Diese Verordnung trifft insbesondere Regelungen zum Schutz und zur Sicherung der Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen nach Anhang I (FFH - Richtlinie 92/43/EWG). Für das FFH-Gebiet „Pinge Weißer Stahlberg Rübeland“ (DE 4231-307) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) des Amtsblattes des Landkreises Harz Nr. 4/2013 vom 20. 04.2013 formuliert. § 3 Schutzzweck (1) Die „Pinge Weißer Stahlberg“ ist Bestandteil des historischen Eisenerzbergbaus Grube „Weißer Stahlberg“. Sie besitzt überregionale Bedeutung als Schwärm-, Paarungs-, Winter- und Zwischenquartier für verschiedene Fledermausarten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Gleichermaßen stellt sie wegen der Größe des Einganges und ihrer Formenvielfalt an Sohlenebenen ein Felsquartier mit ausgeprägten, unterschiedlichen Kleinklimata dar. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des großräumig und vielgestaltig strukturierten ehemaligen Eisensteinabbau-Stollensystems. Der Schutz dient der Ungestörtheit der Quartiere und der Gewährleistung der uneingeschränkten Zugänglichkeit für die Fledermäuse sowie der Reduzierung menschlicher u.a. Beeinträchtigungen. (3) Der Schutzzweck der Pinge „Weißer Stahlberg Pinge“ ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes, z.B. durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-RL, hierzu zählt insbesondere der Lebensraumtyp LRT 8310 – nicht touristisch erschlossene Höhlen, 2. Fledermausarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, Code 1323), Großes Mausohr (Myotis myotis, Code 1324), Teichfledermaus (Myotis dasycneme, Code 1318) 3. streng zu schützende Fledermausarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Nordfledermaus (Eptesicus nilssoni, Code 1313), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii, Code 1314), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii, Code 1320), Fransenfledermaus (Myotis nattereri, Code 1322), Braunes Langohr (Plecotus auritus, Code 1326), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, Code 1327), Kleine Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt Bartfledermaus (Myotis mystacinus, Code 1330), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, Code 1309), Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe (Code nicht vergeben) 4. weitere höhlenspezifische Tier- und Pflanzenarten. Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Fledermaus ? Sachsen-Anhalt ? Eisenerzbergbau ? Gewährleistung ? Pflanzenart ? Tierart ? FFH-Richtlinie ? Harz ? FFH-Gebiet ? Landschaftsschutz ? Mikroklima ? FFH-Lebensraumtyp ? Natura-2000-Gebiet ? Biotoptyp ?
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Language: Deutsch
Issued: 2015-08-19
Modified: 2015-08-19
Time ranges: 2015-08-19 - 2015-08-19
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