Description: Fachinformation Nr.: 03/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen Planung, Durchführung und Dokumentation angeordneter Emissions- und Immissionsermittlungen im Land Sachsen-Anhalt Fachinformation LAU 03/2015 Impressum Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen Herausgeber:Landesamt für Umweltschutz Tel.: +49 345-5704-201 poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de Redaktion:Fachgebiet 12, Rainer Lux Fachgebiet 33, Wolf-Dieter Kalkoff Redaktionsschluss: Halle (Saale), 03.06.2015 Web-Link der Publikation: https://lau.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns- publikationen/fachpublikationen/fachinformationen ISBN-Nummer: 2 1862-4359 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen Fachinformation des LAU 03/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen für die Planung, Durchführung und Dokumentation von angeordneten Emissions- und Immissionsermittlungen im Land Sachsen-Anhalt Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist die gemäß Nr. 9.1.2.1 der ZustVO GewAIR für die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b BImSchG i. V. mit § 26 BImSchG zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt. In Ausübung dieser Aufgabenzuweisung werden die zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der nach § 16 Abs. 4 Nr. 2 der Bekanntgabeverordnung - 41. BImSchV - (BGBl. I Nr. 21 S. 973, 1001), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 28.04.2015 (BGBl. I S. 670, 676), zu beachtenden sachsen-anhaltischen Anforderungen an die Tätigkeit, Art und Weise der Übermittlung der Ergebnisse sowie qualitätssichernde Maßnahmen, die die Mitwirkung der Stelle erfordern, die betreffenden Festlegungen als auch darüber hinaus zu beachtende Hinweise zur Beteiligung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) bekannt gemacht: 1. Abstellend auf die Überwachungstätigkeit gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 3 der 41. BImSchV sind dem LAU auf dessen Verlangen Akkreditierungsunterlagen, hin Kopiendes vonRingversuchen Ergebnisse Bekanntgabebescheides, und der betreffender Teilnahmeplanungen sowie eine funktionsbezogene Übersicht zur personellen Ausstattung (fachlich Verantwortliche und deren Stellvertreter, fachkundige Mitarbeiter) zu übermitteln. Eine Übersicht zur personellen Ausstattung ist generell der nach Nr. 10 dieser Fachinformation abzugebenden Vorjahresmeldung beizufügen. 2. Ermittlungen sind in der fachlichen Verantwortung der von der bekannt gebenden Behörde i. S. von § 4 Abs. 2 der 41. BImSchV entsprechend benannten Personen durchzuführen. 3. Den zuständigen Überwachungsbehörden und dem LAU sind gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 4 der 41. BImSchV ein an den jeweiligen unter Nr. 7 dieser Fachinformation genannten Berichtsvorgaben ausgerichteter Messplan Messdurchführung, durchzuführen, fristgerecht, in Schriftform Änderungen d.h. grundsätzlich mindestens vorzulegen. Die Messung sind vor Messdurchführung ist nach 14Tage demMessplan schriftlich vor anzuzeigen. Messterminänderungen sind unverzüglich und so rechtzeitig zu übermitteln, dass eine Teilnahme von Beauftragten des LAU an der Messung ermöglicht werden kann. 4. Die Ermittlungen sind aus Gründen der Komplexität wie auch der Sicherung einer qualitätsgerechten Durchführung und Erfassung emissionsrelevanter Anlagendaten von mindestens zwei fachkundigen Mitarbeitern der Stelle auszuführen. Ausnahmen aufgrund örtlicher und messtechnischer Gegebenheiten, siehe hierzu auch Nr. 5.5.3 der Richtlinie VDI 4220, sind bereits im Messplan anzuzeigen und zu begründen. Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen 3
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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Sachsen-Anhalt ? Landesplanung ? Einundvierzigste BImSchV ? Gewährleistung ? Umweltschutzmaßnahme ? Saale ? Umweltplanung ?
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Language: Deutsch
Issued: 2018-02-01
Modified: 2018-02-01
Time ranges: 2018-02-01 - 2018-02-01
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