Description: Regelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung fester Brennstoffe Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: • • • • • • • • Offene Kamine Vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen / Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen / Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Zulässige Brennstoffe Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: • • • • • • • • Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Grenzwerte und Nachrüstverpflichtungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder dem Umweltamt Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt (siehe Kontaktdaten am Ende der Broschüre). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 • keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Friedrich Haag (https://commons.wikimedia.org/wiki/File: Neustadt_an_der_Weinstraße_Maximilianstraße_27_020_2019_ 09_08.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by- sa/4.0/legalcode Offene Kamine • • • Klaus Mueller (https://commons.wikimedia.org/wiki/File: Open_fireplace_with_icon.jpg), „Open fireplace with icon“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode Dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) Zugelassene Brennstoffe: o Naturbelassenes stückiges Holz o Holzbriketts nach DIN 51731 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen = Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 • keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 • Waroomniet (https://commons.wikimedia.org/wiki/File: Poêle_de_masse_-_masonry_heater_2.jpg), „Poêle de masse - masonry heater 2“, https://creativecommons.org/licenses/by- sa/3.0/legalcode • Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein FeuerstättenartCO [g/m³] Grundöfen1,25 Staub [g/m³] 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 • • Einhaltung folgender Grenzwerte Feuerstättenart Herde Heizungsherde WestportWiki (https://commons.wikimedia.org/wiki/ File:AGA,_Cooker,_Ireland_-_August_2014.jpg), „AGA, Cooker, Ireland - August 2014“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode CO [g/m³] 3,0 3,5 Staub [g/m³] 0,075 0,075 Errichtung ab 01.01.2015 • Einhaltung folgender Grenzwerte Feuerstättenart Herde Heizungsherde CO [g/m³] 1,50 1,50 Staub [g/m³] 0,04 0,04
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2024-08-26
Modified: 2024-08-26
Time ranges: 2024-08-26 - 2024-08-26
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