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Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen

Description: LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen (DE 2935-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0007 Das FFH-Gebiet „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ (DE 2935-301) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Aland-Elbe-Niederung“ (NSG0388_). Für das FFH-Gebiet „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ (DE 2935-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Aland-Elbe-Niederung“ (NSG0388_) [VO v. 16.06.2009 (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 7(2009)]. (1) … Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL), 2. der für Elbe und Aland typischen Gewässerdynamik, die Vorlandüberschwemmungen beinhaltet, sowie der durch die Hydrodynamik bedingten Erosions- und Sedimentationsprozesse mit unbefestigten Uferbereichen und sich verändernden Sand- und Schlammbänken, 3. der Strukturvielfalt im Bereich des Flussbettes der Elbe und ihrer Nebengewässer als Lebensraum für Fisch- und Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie einschließlich der Sicherung einer dauerhaft für alle wasserbewohnenden Organismen passierbaren Verbindung von Aland und Elbe, 4. der Retentionsflächen mit der damit verbundenen Altauenreaktivierung sowie der Begründung von Hart- und Weichholzauenwäldern, 5. des bewegten Auenreliefs mit naturnahen, teils temporären Gewässern wie Altarmen, Altwassern, Auenkolken und Flutrinnen, 6. der natürlichen Grundwasserdynamik der Auen unter Vermeidung der weiteren Eintiefung der Sohle der Elbe, 7. einer schutzzweckkonformen Gewässergüte durch die Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere Flussneunauge, Meerneunauge, Lachs, Rapfen, Steinbeißer, Fischotter und Biber. (3) Ferner erfolgt die Festsetzung zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten und zwar: 1. der durch extensive Grünlandbereiche und Ackerflächen im Wechsel mit feuchten Wäldern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Hecken- und Gehölzstrukturen sowie Fließ- und Stillgewässern geprägten Landschaft als Zug-, Rast- und Überwinterungsgebiet für die Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL), 2. naturnaher, strukturreicher und aus standortheimischen Arten aufgebauter Waldgesellschaften, wie Erlen-Bruch-, Erlen-Eschenwälder oder Hartholzauenwäldern mit einem annähernd naturnahen Wasserhaushalt, allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem angemessenen Anteil an Alt- und Totholz insbesondere als Lebensraum von Seeadler, Rotmilan, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kranich und Schwarzstorch, 3. der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen (z.B. Trockenrasen) in Verbindung mit reich strukturierten extensiv genutzten Landschaftsräumen, bestehend aus gestuften Hecken, Dornstrauchgebüschen, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, höhlenreichen Einzelbäumen und gebüschreichen Waldrändern insbesondere als Lebensraum für Neuntöter und Sperbergrasmücke, 4. des offenen Kulturlandes mit extensiv genutzten Wiesen, insbesondere Feucht- und Nasswiesen sowie Brenndolden-Auenwiesen und Mageren Flachland-Mähwiesen, die vor allem als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel-Lebensraum, insbesondere für Bekassine, Braunkehlchen, Großen Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiesenpieper und Wiesenschafstelze bedeutsam sind, 5. der Riede und Röhrichtbestände sowie der naturnahen vegetationsreichen Stillgewässer, der typischen uferbegleitenden Vegetation, insbesondere von feuchten Hochstaudenfluren, als Lebensraum insbesondere für Rohrweihe, Rohrdommel und Zwergdommel sowie Löffelente, Knäkente und Graugans und der Zugvogelarten Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger, 6. der Vogelgemeinschaft naturnaher Fließgewässer, insbesondere von Eisvogel, Flussseeschwalbe und Flussuferläufer, 7. der Greifvogelbestände, insbesondere für Fischadler, Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan sowie See- und Schreiadler durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Offenlands, insbesondere der Grünlandflächen und der Gewässer als Nahrungsraum im Wechsel mit teilweise nicht forstwirtschaftlich genutzten oder zumindest große ungestörte Altholzblöcke enthaltenden Wäldern, insbesondere Auenwäldern sowie Feldgehölzen, 8. des Lebensraumes von Fischotter und Biber durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten sowie durch die Sicherung zusammenhängender, weitgehend ungestörter Bereiche, 9. der Weichholzaue unter Sicherung des autochthonen Schwarzpappelbestandes, 10. der Altwasserbereiche und ihrer Verlandungszonen mit hohem Weichholzanteil als Lebensraum insbesondere für besonders geschützte Arten wie Schlammpeitzger, Bitterling und Steinbeißer, 11. der in die dynamische Aue eingebundenen Gewässer, der z. T. fischfreien Kleingewässer der eingedeichten Aue und der Qualmwasserzonen, insbesondere als Lebensraum von Rotbauchunke und Kammmolch, 12. der Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie von Fledermäusen, 13. der natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften. (4) Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Aland-Elbe-Niederung als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen „Natura 2000“ durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Pflegemaßnahmen als Vorkommensgebiet zahlreicher Vogelarten sowie Lebensraumtypen, Tieren und Pflanzen nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, insbesondere: 1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSch-RL, hierzu zählen insbesondere: Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code A166), Eisvogel (Alcedo atthis, Code A229), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo, Code A193), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria, Code A140), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kampfläufer (Philomachus pugnax, Code A151), Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva, Code A120), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Merlin (Falco columbarius, Code A098), Mittelspecht (Dendrocopos medius, Code A238), Moorente (Aythya nyroca, Code A060), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021), Rohrweihe (Circus aeroginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schreiadler (Aquila pomarina, Code A089), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Schwarzstorch (Ciconia nigra, Code A030), Seeadler (Haliaeetus albicilla, Code A075), Singschwan (Cygnus cygnus, Code A038), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger, Code A197), Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana, Code A119), Wachtelkönig (Crex crex, Code A122), Weißstorch (Ciconia ciconia, Code A031), Weißwangengans (Branta leucopsis, Code A045), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072), Wiesenweihe (Circus pygargus, Code A084), Zwergdommel (Ixobrychus minutus, Code A022), Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Zwergschwan (Cygnus columbianus, Code A037). 2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSch-RL, hierzu zählen insbesondere: Bekassine (Gallinago gallinago, Code A153), Beutelmeise (Remiz pendulinus, Code A336), Bläßgans (Anser albifrons, Code A041), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Brandgans (Tadorna tadorna, Code A048), Braunkehlchen (Saxicola rubetra, Code A275), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus, Code A298), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos, Code A168), Gänsesäger (Mergus merganser, Code A070), Graugans (Anser anser, Code A043), Graureiher (Ardea cinerea, Code A028), Großer Brachvogel (Numenius arquata, Code A160), Kiebitz (Vanellus vanellus, Code A142), Knäkente (Anas querquedula, Code A055), Löffelente (Anas clypeata, Code A056), Raubwürger (Lanus excubitor, Code A340), Rauhfußbussard (Buteo lagopus, Code A088), Rothalstaucher (Podiceps grisegena, Code A006), Rotschenkel (Tringa totanus, Code A162), Saatgans (Anser fabalis, Code A039), Schafstelze (Motacilla flava, Code A260), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus, Code A295), Schnatterente (Anas strepera, Code A051), Spießente (Anas acuta, Code A054), Uferschnepfe (Limosa limosa, Code A156), Wiesenpieper (Anthus pratensis, Code A257). 3. natürliche Lebensräume und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: − LRT 91E0*: Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (Alno-Padion, Salicion albae), − LRT 2330: Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, − LRT 3150: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, − LRT 3260: Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Betrachion, − LRT 3270: Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p., − LRT 6430: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, − LRT 6440: Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii), − LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), − LRT 91F0: Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Querco-Ulmetum minoris). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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Language: Deutsch

Persons

Issued: 2011-02-01

Modified: 2011-02-01

Time ranges: 2011-02-01 - 2011-02-01

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