Description: LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Drömling (DE 3533-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0018 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz- Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind • naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, • aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, • feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, • großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, • unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch • großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, • Brutplätze von Bodenbrütern, • feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) ist gleichzeitig Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Drömling“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2011-02-01
Modified: 2011-02-01
Time ranges: 2011-02-01 - 2011-02-01
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