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Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland

Description: LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland (DE 4231-306) Natura 2000–Gebiet: FFH 0222 Das Naturschutzgebiet „Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland“ beinhaltet das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland“ (DE 4231- 306, FFH0222). Für das FFH-Gebiet „Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland“ (DE 4231-306) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) Landesverwaltungsamtes Nr. 8) vom 15.08.2012 formuliert. des Amtsblattes des § 3 Schutzzweck (1) Das Naturschutzgebiet „Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland“ als Bestandteil des „Natura 2000-Netzes“ liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Harz“. Es umfasst das aus devonischen Massenkalken aufgebaute Bergmassiv des Bielsteins mit seinen teilweise steil zur Bode abfallenden Flanken. Im Bereich der Flanken sind größere Kalkfelsgruppen vorhanden, die aufgrund intensiver Verkarstung im Zusammenhang mit fossilen Flussläufen der Bode die Kameruner und die Bielshöhle sowie mehrere kleinere Höhlenbildungen aufweisen. Die Höhlen besitzen überregionale Bedeutung als Schwärm-, Winter- und Zwischenquartiere für verschiedene Fledermausarten. Gleichermaßen stellen sie wegen ihrer Größe und ihrer Formenvielfalt, beispielsweise der außerordentlich reichhaltigen Versinterungen, überdurchschnittlich bedeutende geologische Sonderbildungen dar. Die teils offenen, teils bewaldeten Steilhangbereiche mit den eingelagerten Felsformationen bieten die Voraussetzung für das Vorkommen eines reichhaltigen Lebensraummosaiks aus Kalkfelsfluren, Halbtrockenrasen, Extensiv- und Wirtschaftsgrünland und verschiedenen Waldvegetationstypen. Im Südteil ist ein strukturreicher Abschnitt der Bodehänge bis zum Tiefenbachskopf in das Gebiet einbezogen, in dem das für Sachsen-Anhalt einmalige Vorkommen von Kalkquellstandorten mit angedeuteter Kalktuffbildung an mit kalkhaltigem Wasser durchsickerten Schieferwänden und das Vorkommen daran angepasster Moosarten hervorzuheben ist. Weiterhin ist dieser durch devonische Schiefer geprägte Schutzgebietsteil durch ein Mosaik aus Hangmischwäldern, Halbtrockenrasen, kleineren Felsformationen und Blockschutthalden charakterisiert, wobei der kleinräumig wechselnde Kalk- und Basengehalt der anstehenden Gesteine eine entsprechende standörtliche Vielgestaltigkeit bedingt. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 8/2012 127 (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung der überdurchschnittlich bedeutsamen Fledermausquartiere, der durch Verkarstung entstandenen natürlichen Höhlensysteme, des äußerst mannigfaltig ausgestatteten Ausschnittes der Mittelgebirgslandschaft und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes: Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt 1. der Habitat- und Strukturfunktionen der LRT nach Anh. I der FFH-RL sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Arten der Anh. II und IV der FFH-RL sowie der Vogelarten nach der VSchRL, 2. der überdurchschnittlich großräumigen und vielgestaltig strukturierten Höhlensysteme im Kalksteinmassiv als Voraussetzung für die überregional bedeutsamen Winter- sowie Schwärm- und Zwischenquartiere von Fledermausarten der Anh. II und IV der FFHRL sowie für das Vorkommen weiterer höhlenspezifischer Tierarten, 3. der Ungestörtheit der Quartiere und der Gewährleistung der uneingeschränkten Zugänglichkeit für die Fledermäuse, 4. der karsthöhlentypischen Strukturvielfalt mit der vollständigen Formenvielfalt der in den Höhlen des Elbingeröder Devonkalkkomplexes auftretenden Strukturen insbesondere von jeglichen Versinterungsformen, Höhlengewässern, Intrusionen, Korrosionskolken und natürlichen Ablagerungen von Blockschutt und Höhlenlehm, 5. der Ursprünglichkeit und der Abwesenheit menschlicher Beeinträchtigung und höhlentechnischer Ausbauten, 6. der strukturellen und standörtlichen Vielfalt des Bergmassives des Bielsteins und der bodeaufwärts anschließenden Hänge als Voraussetzung für das Vorkommen eines vielgestaltigen oberirdischen Standort- und Lebensraummosaiks mit offenen und beschatteten Kalk- und Silikatfelsen, Blockschuttbereichen, Halbtrockenrasen, Gebüschen sowie Wald- und Grünlandbeständen, 7. der Kalkmager- und Halbtrockenrasen sowie Kalkfelsfluren als Teil der im Elbingeröder Kalkkomplex für Sachsen-Anhalt einmaligen submontanen Vegetationseinheiten offener Kalkstandorte und als Voraussetzung für das Vorkommen seltener und teilweise landesweit auf das Kalkgebiet oder sogar nur auf den Bielstein beschränkter Moosarten, 8. der für Sachsen-Anhalt in dieser Form einmaligen Kalkquellstandorte an durchsickerten Schieferwänden einschließlich der dafür nötigen standörtlichen und hydrologischen Voraussetzungen. (4) Der Schutzzweck des Bielsteinhöhlengebietes bei Rübeland, das als Vorkommensgebiet zahlreicher LRT und Tierarten nach der FFH-RL wie auch von Vogelarten nach der VSchRL Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaß- nahmen, insbesondere von: 1. natürlichen Lebensräumen und LRT von gemeinschaftlichem Interesse nach Anh. I der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: a) die prioritären LRT: - LRT 7220* - LRT 8160* Kalktuff-Quellen (Cratoneurion), Kalkhaltige Schutthalden der Mitteleuropas collinen bis montanen Stufe Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt b) die übrigen LRT: - LRT 6210Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (FestucoBrometalia), - LRT 6510Magere Flachland Mähwiesen Sanguisorba officinalis), - LRT 8210Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, - LRT 8220Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, - LRT 8230Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albiVeronicion dillenii, - LRT 8310Nicht touristisch erschlossene Höhlen, (Alopecurus pratensis und 2. streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach den Anh. II und IV der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, Code 1323), Großes Mausohr (Myotis myotis, Code 1324), 3. weiteren streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anh. IV der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, Code 1309), Nordfledermaus (Eptesicus nilssoni, Code 1313), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii, Code 1314), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii, Code 1320), Fransenfledermaus (Myotis nattereri, Code 1322), Braunes Langohr (Plecotus auritus, Code 1326), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, Code 1327), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus, Code 1330), Haselmaus (Muscardinus avellanarius, Code 1341), Wildkatze (Felis silvestris, Code 1363), 4. Arten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Uhu (Bubo bubo, Code A215), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), 5. Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Braunkehlchen (Saxicola rubetra, Code A275), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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Language: Deutsch

Persons

Issued: 2015-08-19

Modified: 2015-08-19

Time ranges: 2015-08-19 - 2015-08-19

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