Description: LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (DE 4737-401) Natura 2000–Gebiet: SPA0025 Das EU SPA „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ (NSG0253_). Für das Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere betroffene Arten und/oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (NSG0253_) [VO v. 08.11.2010 (Amtsblatt des Landes- verwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 12(2010)]. (1) Das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Querfurter Platte“. In diesem in weiten Bereichen strukturarmen Naturraum stellen die Bergbaufolgelandschaften sowohl strukturell, als auch aufgrund ihrer Fauna, Flora und Habitate sehr wertvolle Lebensräume dar. Teile der offenen und halboffenen Bereiche konnten sich dabei zu bedeutenden Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiete für Arten des Anhangs I der VSchRL entwickeln. Ein besonderer Wert des Gebietes besteht in der bisher wenig gestörten Suk- zession. Zukünftig bedarf allerdings die Erhaltung des bisherigen offenen Landschaftscharakters eines Managements. Der teilweise zum Naturschutzgebiet gehörende See ist ein geeignetes Rastplatz und Nahrungshabitat für zahlreiche Wasservögel, darunter verschiedene bestandsbedrohte Arten sowie Arten des Anhangs I sowie nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unterliegt der See noch dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Bis zum Erreichen des endgültigen Wasser- spiegels werden die Uferbereiche einer gewissen Dynamik unterworfen bleiben. Langfristig können sich danach die wertvollen Röhrichte wieder ausbreiten. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 2. des überdurchschnittlich vielgestaltigen Landschaftsausschnittes mit der Möglichkeit der von menschlichen Aktivitäten weitgehend unbeeinflussten und lediglich unter der Beweidung durch pflanzenfressende Großsäuger als Maßnahme zur Offenlanderhaltung stehenden Gebiets- entwicklung zur Gewährleistung der Lebensraumfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 3. des strukturreichen standörtlichen Mosaiks auf überwiegend nährstoffarmen Substraten als Voraussetzung zur spontanen Entstehung, Entwicklung und Erhaltung von naturschutzfachlich wertgebenden Sekundärlebensräumen sowie für das Vorkommen entsprechender Arten und Artengemeinschaften, 4. der charakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände der Arten nach Anhang I VSchRL Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Raubwürger und Wendehals unter Erhaltung und Entwicklung von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen im Komplex mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölzen und strukturreichen Vorwäldern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 5. der Vogelgemeinschaft von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihen-, Rohrdommel- und Blaukehlchen- Bestandes (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart Drossel- rohrsänger nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, 6. der Bestände von Rotmilan und Schwarzmilan einschließlich der Erhaltung und Entwicklung abgeschirmter Altholzbestände als Bruthabitat und des störungsarmen Offenlandes als Nahrungshabitat, 7. des Brachpieper-Bestands unter Erhaltung und Pflege von großflächig trockenen Offenland- bereichen mit lichter, niedriger Vegetation und weiten vegetationslosen Bereichen, 8. der Bestände von an Steilwände gebundenen Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL wie Uferschwalbe, Bienenfresser und Wendehals, 9. hinsichtlich der Funktion des Gebietes als Zugrastgebiet für Zwergsäger, Sumpfohreule, Fischadler und Kornweihe (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, insbesondere Pfeif-, Schell-, Tafel-, Reiher- und Stockente, Saat-, Bless- und Graugans, Blesshuhn, Gänsesäger, Kormoran, Sturm-, Silber- und Lachmöwe, Hauben- und Zwergtaucher und Bekassine, 10. der weitgehend unbeeinflussten aquatischen und Offenland-Lebensräume für die sonstige dem Artenwandel unterzogene Flora und Fauna und als Rückzugshabitat für gefährdete Arten des Umlandes. (3) Der Schutzzweck der Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Vogelarten nach der VSchRL Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflege- maßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021), Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073), Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code A166), Blaukehlchen (Luscinia svecica, Code A272), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Brachpieper (Anthus campestris, Code A255) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), 2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis, Code A004), Haubentaucher (Podiceps cristatus, Code A005), Pfeifente (Anas penelope, Code A050), Reiherente (Aythya fuligula, Code A061), Schellente (Bucephala clangula, Code A067), Tafelente (Aythya ferina, Code A059), Sturmmöwe (Larus canus, Code A182), Lachmöwe (Larus ridibundus, Code A179), Silbermöwe (Larus argentatus, Code A184), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233), Bienenfresser (Merops apiaster, Code A230), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Bekassine (Gallinago gallinago, Code A153), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus, Code A 298), Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris, Code A296), Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus, Code A297). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2011-02-01
Modified: 2011-02-01
Time ranges: 2011-02-01 - 2011-02-01
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