Description: Anhang 3: Maßnahmentabelle zum Managementplan FFH0067 "Dessau-Wörlitzer Elbauen" Behandlungsgrundsätze der FFH-Lebensraumtypen LRT 3150 • Verzicht auf Eingriffe in das Wasserregime (insbesondere Grundwasserabsenkungen, die zum Verfall der Wasserspiegelhöhe führen), • Nachhaltige Verbesserung des auendynamischen Zustandes durch Reaktivierung von Altarmen, Altwassern und Flutrinnen u. a. zur Sicherung einer ausreichend langen Wasserführung der Amphibienlaichgewässer, • Erhalt der naturnahen und natürlichen Gewässerstrukturen einschl. der Ufer als Habitate wertgebender Tier- und Pflanzenarten (§ 30 BNatSchG), • Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Verzicht auf Düngung (einschließlich Gülle, Jauche und Klärschlamm) in einem Mindestabstand von 3 m Breite zur Gewässeroberkante (§ 3 (6) DüV), • Schaffung von Gewässerrandstreifen im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen (mind. 10 m Breite bei Gewässern 1. Ordnung, mind. 5 m Breite bei Gewässern 2. Ordnung) und Nutzung durch extensive Mahd oder Beweidung ohne Umbruch, Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden (§ 50 WG LSA), • Auskopplung kleinerer Gewässer (< 1 ha) einschl. ihrer Uferzonen aus den Weideflächen, keine Nutzung als Viehtränke, • fischereiliche Nutzung (einschließlich Angelfischerei) gemäß den Richtlinien der ordnungsgemäßen Fischerei, dabei Verzicht auf Besatzmaßnahmen mit allochthonen Fischarten (z. B. Graskarpfen und Zwergwels) sowie • Verzicht auf Maßnahmen zum Uferverbau, zur Uferbefestigung oder zur Rohstoffgewinnung bzw. zur Verfüllung oder Verspülung von Sedimenten an oder in den Gewässern. LRT 3260 • Verzicht auf Eingriffe in das Wasserregime (insbesondere Grundwasserabsenkungen, die zum Verfall der Wasserspiegelhöhe führen), • Erhalt der naturnahen und natürlichen Gewässerstrukturen einschl. der Ufer als Habitate wertgebender Tier- und Pflanzenarten (§ 30 BNatSchG), • Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Verzicht auf Düngung (einschließlich Gülle, Jauche und Klärschlamm) in einem Mindestabstand von 3 m Breite zur Gewässeroberkante (§ 3 (6) DüV), • Schaffung von Gewässerrandstreifen im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen (mind. 10 m Breite bei Gewässern 1. Ordnung, mind. 5 m Breite bei Gewässern 2. Ordnung) und Nutzung durch extensive Mahd oder Beweidung ohne Umbruch, Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden (§ 50 WG LSA), • Nachhaltige Verbesserung des auendynamischen Zustandes durch die Reaktivierung von Altarmen und Altwassern, den Erhalt von Alt- und Totholzstrukturen sowie die Pflanzung standorttypischer, heimischer Ufergehölze in lockeren Gruppen, • Förderung eigendynamischer Entwicklungen, • kein rein technischer Gewässerausbau (z. B. Ausbau im Regelprofil, Laufbegradigung, Sohlvertiefung, Ufer- und Sohlbefestigung), • Rückbau von Staubauwerken und Sohlabstürzen, • Auskopplung der Uferzonen aus den Weideflächen sowie keine Nutzung als Viehtränke, • Vermeidung der Einleitung von ungeklärten Abwässern. LRT 3270 • keine weiteren Befestigungen und Verbauungen der Uferbereiche mit Steinschüttungen oder gepflasterten Steinpackungen sowie Rückbau funktionsloser Befestigungen, • keine über den Erhalt von bestehenden Bauwerken hinausgehende Gewässerunterhaltung und nach Möglichkeit Sanierung der Buhnen mit Belassen von hinterströmten Bereichen und unbefestigten Landanschlüssen zur Erhöhung des ökologischen Potenzials, • keine weiteren Maßnahmen zur Sohlvertiefung und Fließgewässerbegradigung, • keine intensive Freizeitnutzung in sensiblen Uferbereichen (Habitatflächen), • Vermeidung von Schad- und Nährstoffeinträgen aus ungeklärten Abwässern sowie • Erhalt der natürlichen und naturnahen Gewässer- und Uferstrukturen
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Gülle ? Ufer ? Ufervegetation ? Gewässerrandstreifen ? FFH-Lebensraumtyp ? Grundwasserabsenkung ? Abwassereinleitung ? Düngemittel ? Mahd ? Verfüllung ? Abwasserminderung ? Abwasserverwertung ? Gewässerausbau ? Gewässersediment ? Gewässerunterhaltung ? Habitat ? Klärschlammdüngung ? Pflanzenart ? Rohstoffgewinnung ? Tierart ? Ufersicherung ? Abwasserbehandlung ? Gewässerstruktur ? EG-Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen ? Gülledüngung ? Angelfischerei ? Weideland ? Rückbau ? Nährstoffeintrag ? Beweidung ? Gebäudesanierung ? Freizeit- und Erholungsnutzung ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Bebauung ? Fischerei ? Landwirtschaftliche Fläche ? Gewässernutzung ? Stoffeintrag ?
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Language: Deutsch
Issued: 2015-03-09
Modified: 2015-03-09
Time ranges: 2015-03-09 - 2015-03-09
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