Description: Vorgehensweise bei der Bewertung von Brut- und Rasthabitaten in EU SPA bei der Erstellung von Managementplänen Es wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Vorgehensweise in Niedersachsen ebenfalls die Kriterien A (Sehr guter Erhaltungszustand), B (Guter Erhaltungszustand) und C (Ungünstiger Erhaltungszustand) heranzuziehen. Die Habitate sind artbezogen flächenscharf abzugrenzen. 1. Brutvögel Zu den zu untersuchenden Arten gehören die Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie die Arten der Kategorien I und II der Roten Liste Sachsen-Anhalts und der BRD („sonstige wertgebende Arten“ im Sinne der Leistungsbeschreibung). Es wird jede Art gesondert betrachtet. Eine Zusammenfassung in Gilden ist nicht vorzunehmen. Die Erfassung der Habitate für die in der gebietsspezifischen Leistungsbeschreibung benannten Vogelarten nach Anhang I der VS-RL und der sonstigen wertgebenden Brutvogelarten erfolgt gemäß der „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ (SÜDBECK et al. 2005). Voraussetzung für die Einstufung einer Fläche als Habitat ist der Nachweis mindestens einer Revierbesetzung seit 2012. Potenzielle Entwicklungsflächen, die derzeit noch kein Habitat sind, werden auf der Grundlage der Gesamteinschätzung für das Teilgebiet (= in den Grenzen des FFH-Gebietes) vorgeschlagen (Bsp.: Wird der Gesamtzustand einer Art mit A bewertet oder sind genügend entwicklungsfähige und bereits als Habitat eingestufte Flächen vorhanden, werden keine zusätzlichen Flächen vorgeschlagen. Die Abgrenzung der Habitate hat weitgehend pragmatisch zu erfolgen. Eine Zusammenfassung zu Konzentrationsräumen ist möglich. Ebenso können Einzelvorkommen zur Festsetzung eines Habitats führen. Sofern darunter Arten ermittelt werden, die nicht in den Standarddatenbögen enthalten sind, ist eine gutachtliche Meinung bzgl. eindeutiger (!) potenzieller Habitate zu entwickeln. Als Parameter für die A-B-C-Bewertung eines Habitats werden die Kriterien der Tabelle 3 der Niedersächsischen Vorgehensweise (s. BOHLEN und BURDORF 2005, S. Anlage 10) verwendet. Die einzelnen Hauptpunkte sind verbal- argumentativ zu untersetzen. Eine A-B- C-Bewertung dieser Untersetzungen ist nicht erforderlich. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Gesamtbewertung für das Projektgebiet. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl eine Bewertung der Population als auch der Beeinträchtigungen und der Gesamt-Habitatausstattung vorzunehmen ist. Die Bewertung der Habitatausstattung erfolgt analog zu den Berichtspflichten bei FFH-LRT und -Arten. Bei > 25 % der Habitatflächen im Erhaltungszustand C bezogen auf das Gesamtgebiet soll insgesamt C gelten. Bei < 25 % des Gesamtbestandes der Flächen im Erhaltungszustand C entscheidet die Häufigkeit zwischen A und B über den Gesamterhaltungszustand. Für die Arten der Kategorien I und II der Roten Liste Sachsen-Anhalts und der BRD erfolgt einleitend eine tabellarische Übersicht. Vorhandene Arten, deren Schutzstatus und Bestand im Gebiet sowie Gefährdungsursachen werden kurz gebietskonkret beschrieben. 2. Rastvögel Die Abgrenzung der Rasthabitate der Vogelarten nach Art. 4.2 der VSch-RL muss pragmatisch erfolgen. Es stehen als Kriterien die Zählstrecken der Wasservogelzählung, Teichgebiete, Feuchtflächen etc. zur Verfügung. Sofern innerhalb der Zählstrecken Hotspots erkennbar sind (z.B. bekanntermaßen traditionelle Rastplätze, besonders hohe Individuendichten), sind diese flächenhaft abzugrenzen. Die Bewertung der einzelnen Rasthabitate sollte vorrangig über den Grad der Beeinträchtigung erfolgen. Flächen/Vorkommen außerhalb der Bearbeitungsgebiete, für die ein funktionaler Zusammenhang mit dem NATURA-2000-Gebiet besteht, sind nicht zu bewerten, aber zu benennen. Eine A-B-C- Bewertung entfällt. Vielmehr ist verbal- argumentativ vorzugehen. Die Arten nach Anhang 4.2 VS-RL und zugleich Anhang I VS-RL sind artweise zu betrachten, bei den sonstigen wertgebenden Arten sind Gilden zu bilden (nach JANSEN 2008). Tabelle 1: Reihenfolge und Zuordnung der Arten zu Artengruppen Fett gesetzte Arten = Arten des Anhang I Vogelschutz-Richtlinie Fett gesetzte Artengruppen = bei weitergehenden Zusammenfassungen als „Wasservögel“ eingestuft Art Gruppe Art Gruppe Greifvögel Höckerschwan Schwäne Rotmilan -„- -„- Singschwan „ Schwarzmilan -„- - - Zwergschwan „ Seeadler -„- - - Trauerschwan Raufußbussard -„- Gänse Rothalsgans „ Mäusebussard -„- - - Ringelgans „ Merlin -„- - - Kanadagans „ Wanderfalke -„- - - Weißwangengans „ Turmfalke -„- - - Graugans „ - - Kranich Kurzschnabelgans Wasserralle Rallen -„- Saatgans Teichhuhn -„- -„- Zwerggans „ Blesshuhn -„- - - Blessgans „ - - Schneegans Austernfischer Watvögel -„- Streifengans Säbelschnäbler -„- Stelzenläufer -„- -„- Nilgans „ Kiebitzregenpfeifer -„- - - Brandgans „ „ - - Rostgans - - „ Kiebitz - - Enten Mandarinente Flussregenpfeifer -„- -„- Schnatterente „ Sandregenpfeifer -„- - - Pfeifente „ Regenbrachvogel -„- - - Krickente „ Großer Brachvogel -„- - - Stockente „ Uferschnepfe -„- - - Spießente „ -„- - - Knäkente „ Zwergschnepfe -„- - - Löffelente „ Bekassine -„- - - Kolbenente „ Flussuferläufer -„- - - Moorente „ Dunkler Wasserläufer -„- - - Tafelente „ -„- - - Reiherente „ Teichwasserläufer -„- - - Bergente „ Grünschenkel -„- - - Eiderente „ Waldwasserläufer -„- - - Eisente „ Bruchwasserläufer -„- - - Trauerente „ -„- - - Samtente „ Sumpfläufer -„- - - Schellente „ Knutt -„- - - Zwergsäger „ Sanderling -„- - - Gänsesäger „ Zwergstrandläufer -„- Mittelsäger - - Temminckstrandläufer -„- Lappentaucher Zwergtaucher „ Sichelstrandläufer -„- - - Haubentaucher „ Alpenstrandläufer -„- Rothalstaucher - - Möwen u. Seeschwal- Dreizehenmöwe ben -„- Schwarzhalstaucher Zwergmöwe -„- Sonstige Wasservögel Sterntaucher „ Lachmöwe -„- - - Prachttaucher „ Schwarzkopfmöwe -„- - - Eistaucher „ Fischmöwe -„- - - Kormoran „ Sturmmöwe -„- - - Rohrdommel „ Mantelmöwe -„- - - Nachtreiher „ Silbermöwe -„- - - Silberreiher „ -„- - - Graureiher „ Steppenmöwe -„- Seidenreiher - - „Weißkopfmöwe“ -„- Sonstige Schwarzstorch „ Heringsmöwe -„- Weißstorch - - Raubseeschwalbe -„- Greifvögel Fischadler „ Weißbartseeschwalbe -„- - - Schreiadler „ Weißflügelseeschwalbe -„- - - Steinadler „ Trauerseeschwalbe -„- - - Kornweihe „ Flussseeschwalbe -„- - - Wiesenweihe „ - - Eisvogel Rohrweihe Habicht -„- Quellenverzeichnis: BOHLEN, M. & BURDORF, K. (2005): Bewertung des Erhaltungszustandes von Brutvogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten in Niedersachsen. 29 S. JANSEN, S. (2008): Ergebnisse von Rastvogelerfassungen in Europäischen Vogelschutzgebieten im Norden Sachsen-Anhalts und deren Umgebung. Ber. Landesamt f. Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 4/2008, 91-109. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SSCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S.
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2019-09-04
Modified: 2019-09-04
Time ranges: 2019-09-04 - 2019-09-04
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