Description: Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Flusskrebse (Astaci- dae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Otfried WÜSTEMANN und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehnfußkrebse), die weltweit mit etwa 10 000 Arten verbreitet ist (GRUNER et al. 1993). Alle Zehn- fußkrebse sind vagile Tiere. Von den etwa 55 in Deutschland vorkommenden Arten der Ordnung der zehnfüßigen Krebse lebt die Mehrzahl in ma- rinen Gewässern (WENDT 1999). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe bilden die ausschließlich im Süßwasser lebenden Flusskrebse eine eigene Fa- milie Astacidae (ALBRECHT 1982). Sie zählen zu dem erdgeschichtlich sehr alten Stamm der Glie- derfüßer, die schon vor 250 Millionen Jahren die Gewässer besiedelten. Flusskrebse leben in lang- sam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen angeleg- te Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (Steinbrüche, Kies- und Sandgruben) bei entsprechender Wasserqua- lität bewohnen. Die Flusskrebse haben im Gegen- satz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Die ge- schlüpften Jungtiere halten sich noch einige Zeit mit den Scheren an den Pleopoden der Mutter fest, gehen aber, sobald der Dottersack aufgezehrt ist, zum selbständigen Leben über. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausgewählten Arten In Deutschland kommen derzeit drei heimische Arten sowie vier aus Nordamerika und eine aus dem pontokaspischen Raum (Osteuropa) einge- bürgerte Art vor. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (ESCHHOLZ 1823), der Kamberkrebs, Orconectes limosus (RA- FINESQUE 1817), der Kaliko-Krebs, Orconectes im- munis (HAGEN 1870), der Signalkrebs, Pacifasta- cus leniusculus (DANA 1852) und der Rote Ameri- kanische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (GI- RARD 1852) nach Deutschland eingeschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gat- tung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, kam der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs erst 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa und trat von hier aus seine Verbreitung an. Inzwischen vermehren auch Zuchtanstalten in Deutschland diesen Krebs. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungs- versuch des bekannten Fischzüchters M. VON DEM BORNE zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teichen bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einführung besiedelten ihre Nach- kommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr wi- derstandsfähige und zudem wanderfreudige Kam- berkrebs erreicht in Fließgewässern Ausbreitungs- geschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (PIEP- LOW 1938). Eine zusätzliche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaß- nahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfi- scherei, aber auch durch Aquarianer und Garten- teichbesitzer. In Sachsen-Anhalt ist er der häu- figste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der Kamber- krebs wird derzeit in Teilen des Rheins schon wieder von seinem scheinbar noch robusteren und äußerlich sehr ähnlichen Vetter, dem Kaliko-Krebs verdrängt (KIEKHÄFER 2002). Der ursprünglich im Mississippidelta beheimatete Rote Amerikanische Sumpfkrebs ist aufgrund seiner guten Anpas- sungsfähigkeit bis hin zur Überdauerung zeitwei- liger Gewässeraustrocknung und seiner Beliebt- heit bei Aquarianern und Gartenteichbesitzern, die sich vor allem auf farbliche Attraktivität begrün- det, gerade auf dem Wege, sich auch in natürli- chen Gewässern auszubreiten. Der aus den Ge- wässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Sumpfkrebs wur- de gegen Ende des 19. Jahrhunderts zielgerich- tet in die durch die Krebspest entvölkerten Ge- wässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlich- erweise nahm man seinerzeit an, dass diese Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen dennoch erfolg- reich. Die wenigen bekannten Fundorte in Sach- sen-Anhalt befinden sich, wie Edelkrebsvorkom- men, in isoliert gelegenen Steinbrüchen, Kiesbag- gerseen oder Teichen. Konkrete Angaben über die Einbürgerung oder zum kompletten Verbreitungs- bild dieser Art liegen für das Landesterritorium nicht vor. Die in der Bundesrepublik gleichwohl heimischen Krebsarten Steinkrebs, Austropota- mobius torrentium (SCHRANK 1803) und Dohlen- krebs, A. pallipes (LEREBOULLET 1858) bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutschlands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nen- nen ZIMMERMANN & HAASE (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. In Sachsen-Anhalt kommen derzeit nachweislich drei Flusskrebsarten, der Edelkrebs (Astacus asta- cus), der Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus) und der Kamberkrebs (Orconectes limosus) vor, von denen allerdings nur der Edelkrebs als autochthon gilt. Leider muss damit gerechnet werden, dass % Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 - - Gefährdungskategorie R 1 2 - - 1 - - 100,0 3 -Rote Liste 1 -100,0 auch der nach Deutschland eingeführte Signal- krebs und wahrscheinlich auch der Rote Ameri- kanische Flusskrebs über kurz oder lang in unse- ren Gewässern auftreten werden. Erste Ansied- lungsversuche des Signalkrebses sind aus dem Ohrekreis bekannt (ENGELCKE 1995, mündl. Mitt.), die nach Überprüfungen in 2003 offensichtlich nicht erfolgreich waren. Die Kenntnisse zur Verbreitung der Krebsarten sind bis auf wenige gut untersuchte Regionen unseres Landes, wie zum Beispiel den Harz (vgl. WÜSTEMANN 1997), noch sehr lückenhaft. Selbst die in der Fischfauna von Sachsen-Anhalt enthal- tenen Verbreitungskarten zu den Großkrebsen geben nur ein unvollkommenes Bild der Verbrei- tung der Flusskrebse in Sachsen-Anhalt wieder (vgl. MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT 1997). Ausschlaggebend für diesen mangelhaften Wissensstand ist, dass es bisher keine flächendeckende Kartierung der Großkreb- se in Sachsen-Anhalt gibt. Lediglich bei HAASE (1983) und HAASE et al. (1989) findet man Anga- ben zur Verbreitung des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt. Bei Fischerfassungen werden die Deca- poden nur selten mit bearbeitet. Neben Nachweis- schwierigkeiten der überwiegend nachtaktiven und versteckt lebenden Tiere können insbesondere unzureichende Artenkenntnisse bei der Erfassung zu Fehlbestimmungen und so zu Fehleinschätzun- gen der Bestandssituation führen. Brauchbare Bestimmungshilfen findet man z.B. bei MÜLLER (1973), HAGER (1996), STRESEMANN (1992) und BLANKE (1998). Außerdem wird es vor dem Hin- tergrund einer zunehmenden Anzahl von Besatz- maßnahmen, z.B. durch Einzelpersonen, Angler- vereine oder Berufsfischer immer schwieriger zu beurteilen, ob es sich um eine autochthone Po- pulation, ausgesetzte Einzeltiere oder um einen erst kürzlich durch Besatzmaßnahmen einge- brachten Bestand handelt. Einen dem derzeitigen Kenntnisstand angepassten Überblick über die Bestandsentwicklung der zehnfüßigen Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae und Grapsidae) gibt WENDT (1999) in der aktuellen Checkliste des Landes Sachsen-Anhalt. Die einzige auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als heimisch anzusehende Krebsart ist der Edelkrebs (Astacus astacus LINNAEUS, 1758). Die Einwande- rung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im wesentlichen in post- glazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (HAGER 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhundert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Über Jahrhunder- % Gesamt 1 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Flusskrebse Sachsen-Anhalts. te gehörte der Krebsfang zu den üblichen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen öko- nomischen Bedeutung (WÜSTEMANN 2001). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kreb- se eingeschleppte Fadenpilz Aphanomyces asta- ci, der Erreger der sogenannten Krebspest, wirk- te sich verheerend auf die Edelkrebsbestände aus. Die tödliche Infektionskrankheit vernichtete in ei- nem dramatischen Seuchenzug die Krebsbestän- de Europas bis auf wenige Restvorkommen. Bereits 1891 berichtete HEUER über den starken Rückgang des einst bedeutenden Krebsbestandes im Bereich der Havelmündung. In Sachsen-Anhalt haben nur wenige Populationen in zumeist kleinen und iso- lierten Fließ- und Standgewässern den Seuchen- zug überlebt. Die schon damals einsetzende Ab- wasserbelastung und der Gewässerausbau, auch kleinerer Fließgewässer, taten ihr übriges zum Be- standsrückgang. Größere zusammenhängende Edelkrebsbestän- de gibt es heute in Sachsen-Anhalt nicht mehr. Noch existierende Inselpopulationen in natürlichen Gewässern sind auffallend oft in weitgehend in- takt gebliebenen kleinen Bächen mit vielgestaltig ausgeprägten Gewässerstrukturen zu finden. Daneben bilden Sekundärbiotope wie Stauteiche, Talsperren und Grubenseen in einigen Landes- teilen die einzigen Rückzugsgebiete für die Art. Die wenigen inselartigen Reliktvorkommen sind in ihrem Bestand insgesamt stark gefährdet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen die Verbrei- tungsschwerpunkte des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt im Harz und im Harzvorland, in der Dübe- ner Heide (HAASE et. al. 1989), im Ohrekreis (EN- GELKE 1988) und im Landkreis Schönebeck. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Neben der isolierten Lage und der zumeist gerin- gen Populationsgröße der verbliebenen Restbe- stände lassen sich als Hauptgefährdungsursachen der autochthonen Edelkrebse nennen: - Verdrängung der heimischen Edelkrebse durch Besatz mit konkurrenzstärkeren Arten, - Ausbreitung der Krebspest durch weiteren un- kontrollierten Besatz mit nicht heimischen Krebsarten und die natürliche Arealausdehnung eingebürgerter Krebsarten, die fast immer Über- träger der Krankheit sind, ohne selbst zu er- kranken, - Schaffung einer linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern und nachfolgende Einwande- rung nicht heimischer Krebsarten in ehemals isolierte Reliktvorkommen des Edelkrebses (AUER 2002, GROSS 2003), - Verschlechterung der Gewässerstruktur durch Gewässerausbau und -unterhaltung, - unkontrollierter Besatz von Edelkrebsgewäs- sern mit Fressfeinden (z.B. Aal, Barsch, Hecht), - Gewässerverschmutzung durch Einleitung von Schadstoffen, insbesondere bei Havarien, - Zunahme von Waschbär (Procyon lotor), Mink (Mustela vison) und Bisamratte (Ondatra zi- bethica), die als Fressfeinde Edelkrebsbestän- de punktuell stark reduzieren können, - Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung (z.B. plötzliches Absenken des Wasserstandes) insbesondere in Sekundärbiotopen wie Teichen und Talsperren, die dazu führen können, dass die Edelkrebse ihre Lebensstätten verlieren und für Fressfeinde leicht erreichbar sind. Aus der Sicht des Artenschutzes sind in Anleh- nung an WÜSTEMANN (1998) folgende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Edelkrebsbe- stände in Sachsen-Anhalt erforderlich: - strikter Verzicht auf Gewässerausbaumaßnah- men, Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässermorphologie und -dynamik in Edel- krebsgewässern, - Renaturierung stark begradigter und technisch verbauter Fließgewässerstrecken, schonende Ausführung notwendiger Maßnahmen der Ge- wässerunterhaltung, - Verbot der Beweidung und Verbot der Anlage von Tränken im unmittelbaren Uferbereich, Auszäunung bis 5 m breiter Schonstreifen, - Erhalt und Förderung standortgerechter Ufer- gehölze (z.B. Erlen, Weiden), - weitere Reduzierung der Direkteinleitung kom- munaler und industrieller Abwässer in potenzi- elle Edelkrebsgewässer sowie Verzicht auf die Direkteinleitung von Oberflächenentwässerun- gen aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich, - Anlage von Gewässerschonstreifen zur Verhin- derung direkter Nährstoffeinträge von landwirt- schaftlichen Nutzflächen, - Beseitigung von Wanderhindernissen nur dann, wenn die Gefahr der Zuwanderung von Fremd- krebsen (Trägern der Aphanomyces-Infektion) ausgeschlossen ist. Maßnahmen der Angel- und Berufsfischerei sowie des Naturschutzes - Einhaltung des strikten Fangverbotes, - in Gewässern mit Edelkrebsbeständen ist grundsätzlich auf den Besatz mit Aalen, Bar- schen und Hechten sowie anderen Krebsarten zu verzichten, überhöhte Raubfischbestände (Fressfeinde) sind zu reduzieren, - Bestandsstützung durch Besatz mit autochtho- nen Tieren oder Neuansiedlung in Gewässern in denen der Edelkrebs auf Grund anthropoge- ner Einflüsse ausgestorben ist, - Errichtung von Genreservaten, - Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken, die mit der Haltung von exotischen Krebsen (z.B. in Gartenteichen oder Aquarien) verbun- den sind, - naturschutzrechtlicher Flächenschutz zur Si- cherung von Gewässern mit Edelkrebsbestän- den (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, ge- schützter Landschaftsbestandteil) oder Auswei- sung von Schongebieten gemäß § 47 Fische- reigesetz LSA. Schutz von Edelkrebsbeständen in Sekundärbio- topen - Stauteiche und Abbaugewässer bilden heute wichtige Zellen für die Wiederbesiedlung. Hin- sichtlich der Bewirtschaftung ist v.a. die Abstim- mung sämtlicher wasser- und und fischereiwirt- schaftlicher Maßnahmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde von Bedeutung, wie z.B. Fisch- und Krebsbesatz, Trockenlegung und Eingriffe im Rahmen von Rekonstruktionsmaß- nahmen. Flusskrebse unterliegen den Rechtsvorschriften des Fischereirechtes und der Bundesartenschutz- verordnung. Gemäß Fischereiordnung Sachsen- Anhalt besteht für Edelkrebse ein ganzjähriges Fangverbot. Eine wirtschaftliche Nutzung be- schränkt sich somit ausschließlich auf Nachzucht- bestände in Fischzuchtanlagen. Die kommerziell betriebene Nutzung wildlebender Bestände ist dagegen nicht zulässig. Laut Fischereiordnung besteht für alle Gewässer mit sich selbst repro- duzierenden Edelkrebsvorkommen ein grundsätz- liches Einsatzverbot für Aale und Hechte. Gemäß Bundesartenschutzverordnung ist der Edelkrebs eine streng geschützte Art. Es ist verboten, Edel- krebsen nachzustellen, sie absichtlich zu fangen oder zu töten bzw. ihre Lebensräume zu beein- trächtigen. In den letzten Jahren gab es erste Bemühungen, die Edelkrebsbestände durch bestandsstützende Maßnahmen und im Rahmen von Wiederansied- lungsprojekten zu stabilisieren. So konnten 2002 Tiere aus einem autochthonen Edelkrebsnach- zuchtbestand zur Wiederbesiedlung in geeignete Gewässer des Bördekreises umgesetzt werden. Auch im Südharz erfolgte der Besatz eines neu angelegten Gewässers mit Edelkrebsen aus dem Einzugsgebiet des Fließgewässersystems. Be- satzmaßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Be- satzgewässer nachweislich ohne Krebsvorkom- men sind, die Besatzkrebse aus angrenzenden autochthonen Populationen oder Nachzuchten derselben stammen und Untersuchungen die Eig- nung des morphologischen Zustandes und der Gewässergüte belegen. Neben der Beachtung rechtlicher Belange (Naturschutzrecht, Fischerei- recht) ist auch eine wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle unabdingbare Grundvoraus- setzung jedes Besatzvorhabens. %!
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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2005-06-15
Modified: 2005-06-15
Time ranges: 2005-06-15 - 2005-06-15
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