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Entwurf

Description: MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ Bek. des MLU vom 23. 2. 2009 – 23-22421 Aufgrund des § 33 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.7.2004 (GVBl. LSA S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769, 801), und in Verbindung mit Ab- schnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24.10.2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3.6.2008 (MBl. LSA S. 404), sowie der Krite- rien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO ergeht folgende Verfügung: 1. Erklärung zum Biosphärenreservat Die unter Nummer 2.3 näher bezeichneten Gebiete des Landkreises Mansfeld-Südharz werden zum Biosphärenreservat erklärt. Das Biosphärenreservat erhält den Namen „Karst- landschaft Südharz“. 2. Flächenbeschreibung und Abgrenzung 2.1 Die Grenze des Biosphärenreservats „Karstlandschaft Südharz“, die unter Nummer 2.3. benannten Gebiete sowie die Zonen gemäß Nummer 3 sind in einem aus 27 Kartenblättern bestehenden topographischen Kartensatz im Maßstab 1:10 000 (TK 10 N) eingetragen. Die- se Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Maßgebend für den Grenzverlauf des Biosphärenreservats ist eine schwarz dargestellte Linie mit Dreiecken, die auf der abge- wandten Seite des Schutzgebiets verläuft. Die Kernzone ist durch eine Kreuzschraffur ge- kennzeichnet. Die Pflegezone wird durch eine schwarze Linie mit einer innen liegenden Punktreihe dargestellt. In der Pflegezone liegen die Flächen der NATURA 2000-Gebiete und die Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebiete sind zusätzlich mit einer senkrechten Schraffur versehen. Die linearen NATURA 2000-Gebiete werden durch eine dicke schwarze Linie hervorgehoben. Die Entwicklungszone ergibt sich aus den übrigen Flächen. Die Lage des Biosphärenreservats und seiner Zonen ist in der mit dieser Allgemeinverfügung veröffentlichten farbigen Übersichtskarte (Maßstab 1: 100 000 - Anlage) dargestellt. Sie ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. Die Verfügung sowie der Kartensatz im Maßstab 1: 10 000 können während der Dienstzeiten bei der oberen und der unteren Naturschutzbehörde sowie im Landesamt für Umweltschutz kostenlos eingesehen werden. 2.2 Das Biosphärenreservat hat eine Größe von 30 034 Hektar. Das Biosphärenreservat umfasst ganz oder teilweise: im Landkreis Mansfeld-Südharz die in den Karten dargestellten Gebiete der Städte Sanger- hausen und Stolberg (Harz) sowie der Gemeinden Bennungen, Berga, Breitungen, Dieters- dorf, Drebsdorf, Hainrode, Kleinleinungen, Pölsfeld, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wallhausen und Wickerode. Seite 1 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 2.3 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ umfasst 2.3.1 die Naturschutzgebiete: a) „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“, b) „Gipskarstlandschaft Heimkehle“, c) „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“, d) „Gipskarstlandschaft Questenberg“, e) „Großer Ronneberg-Bielstein“, f) „Pferdekopf“; 2.3.2 die NATURA 2000-Gebiete: a) FFH0097LSA Buchenwälder um Stolberg (gleichzeitig auch EU SPA 0030LSA), b) FFH0100LSAAlter Stolberg und Heimkehle im Südharz, c) FFH0101LSABuntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz, d) FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (teilweise), e) FFH0121LSAThyra im Südharz, f) FFH0249LSAHaingrund und Organistenwiese bei Stolberg; 2.3.3 das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (teilweise) 2.3.4 sonstige Flächen. Die Verordnungen und Beschlüsse der innerhalb der Grenze des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete bleiben in ihrer jeweils geltenden Fassung von dieser Verfügung unberührt. Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete im Sinne des § 29 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des NatSchG LSA und deren Einbe- ziehung in die Kern-, Pflege- und Entwicklungszone bleiben vorbehalten. 3. Zonierung 3.1 Das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ ist in folgende drei Zonen gegliedert: a) Kernzone, b) Pflegezone, c) Entwicklungszone. Seite 2 von 6 MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23. 3. 2009 3.2 Die Kernzone umfasst die in den Karten gemäß Nummer 2.1. dargestellten Bereiche in den bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche mensch- liche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen. 3.3 Zur Pflegezone gehören die in den Karten gemäß Nummer 2.1 dargestellten übrigen Flächen der bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebiete. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Viel- zahl naturraumtypischer – auch bedrohter – Tier- und Pflanzenarten. Die Pflegezone soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. In der Pflegezone ist eine Nutzung entspre- chend der Verordnungen für die Naturschutzgebiete oder entsprechend der Anforderungen für die NATURA 2000-Gebiete möglich. 3.4 Die Entwicklungszone umfasst das bestehende Landschaftsschutzgebiet und alle sons- tigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Sie ist geprägt durch eine nach- haltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. 3.5 Die Zonierung entspricht den Kriterien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO nach den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“. 4. Gründe für die Ausweisung des Biosphärenreservates 4.1 Ein Biosphärenreservat ist eine national wie international bedeutsame Region, in der das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate“ im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreserva- ten der UNESCO in Deutschland“ einheitlich zu schützen und zu entwickeln. 4.2 Durch die Verbindung der im Folgenden aufgeführten Funktionen soll das Biosphärenre- servat Modellstandort für Ansätze zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sowie deren Erforschung, Demonstration und Kommunikation sein: a) Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer und biolo- gischer Vielfalt, sowie der natürlichen Entwicklung in den dafür ausgewiesenen Zonen; b) Förderung einer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die umwelt- und sozial- verträglich ist; c) Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung. 4.3 Gegen die Einrichtung des Biosphärenreservates wurden Bedenken erhoben: Es werden zusätzliche naturschutzfachliche Bewirtschaftungsbeschränkungen in beste- henden Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten sowie für die übrigen Gebiete des Biosphärenreservates befürchtet. Rechtlich ist es jedoch nicht möglich, durch eine All- Seite 3 von 6

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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-02-16

Modified: 2010-02-16

Time ranges: 2010-02-16 - 2010-02-16

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