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Description: Amtsblatt für den Bördekreis ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 10. Jahrgang Oschersleben, 08.12.2006 Nummer 22 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Inhalt A. Landkreis BördekreisD. Sonstige Einrichtungen 1. Satzungen1. Bördesparkasse 2. Verordnungen und Richtlinien1 Jahresabschluss 2005 der Bördesparkasse .................................................................. S. 12 1 Verordnung des Landkreises Bördekreis über das Landschaftsschutzgebiet „Harbke - Allertal“ .................................................................... S. 2 2 Ersatzbekanntmachung zur Verordnung des Land- kreises Bördekreis über das Landschaftsschutzge- biet „Harbke-Allertal“ (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/06 am 08.12.2006) .................................................................... S. 9 2. Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ 1 Hinweisbekanntmachung über Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Aschersleben- Staßfurt Nr. 15/2006 ................................ S. 12 3. Trink- und Abwasserverband Börde 1 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Trink- und Abwasserverband Börde .................................................................. S. 13 3. Amtliche Bekanntmachungen B. Verwaltungsgemeinschaften C. Kreisangehörige Städte und Gemeinden 2 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserverbandes Oschersleben .................................................................. S. 13 3 Aufhebungssatzung der Wasserbeitrags- und Ge- bührensatzung des Trink- und Abwasserver- band Oschersleben ................................... S. 14 1. Stadt Kroppenstedt 1 Jahresrechnung 2005 der Stadt Kroppenstedt .................................................................... S. 9 2 Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für das Jahr 2005 bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Kroppenstedt .................................................................. S. 11 2. Gemeinde Sülzetal 1 Verfügung der Gemeinde Sülzetal über die Ge- nehmigung zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines Adventsonntages am 10. Dezember 2006 ................................. S. 11 4 Wasserversorgungssatzung des Trink- und Abwasserverband Börde .......................... S. 14 5 6. Änderungssatzung der Abwasserbeitrags- und Ge- bührensatzung des Trink- und Abwasserverban- des Oschersleben vom 31.01.2000 ........... S. 17 6 Jahresabschluss 2005 des Trink- und Abwasser- verbandes Oschersleben ........................... S. 18 7 Jahresabschluss 2005 des Wasser- und Abwasser- zweckverbandes Bördekreis...................... S. 20 E. Sonstige Mitteilungen Amtsblatt für den Bördekreis Nr. 23/06 ........ S. 22 Amtsblatt für den Bördekreis 22/06 vom 08.12.2006 A. Landkreis Bördekreis 1. Satzungen 2. Verordnungen und Richtlinien 001 Verordnung des Landkreises Bördekreis über das Landschaftsschutzgebiet „Harbke - Allertal“ S. 2 (3) Der genaue Grenzverlauf ist in einem aus 88 Ein- zelkarten bestehenden nicht veröffentlichten Karten- satz (Topographische Karten im Maßstab 1:3.000 und 1:5.000) dargestellt, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Die Grenze des LSG verläuft am äußeren Rand der im Kartensatz eingezeichneten durchgehenden Linie (in Farbkarten grüne Linie). Die innerhalb des LSG be- findlichen Flächen sind mit einer schrägen Schraffur gekennzeichnet (in Farbkarten grüne Schraffur). Die dem LSG nicht zugehörigen Flächen (Ortslagen, Splittersiedlungen, Gewerbe- und Industriegebiete) sind durch fehlende Markierung in den Einzelkarten erkennbar. Auf Grund der §§ 29, 32, 39, 62 und 65 des Natur- schutzgesetzes des Landes Sachsen – Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA S.454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GBVl. LSA S.769) sowie der Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Naturschutzrechts vom 19.12.2003 (Amtsblatt für den Bördekreis Nr. 24 vom 23.12.2003; Amtsblatt für den Ohrekreis Nr. 53 vom 21.12.2003) wird hiermit verordnet:(4) Der Kartensatz ist beim Landkreis Bördekreis, untere Naturschutzbehörde, hinterlegt und kann dort kostenfrei während der Dienstzeiten eingesehen werden. §1 Landschaftsschutzgebiet(6) Der Geltungsbereich des LSG wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Nördlich von Harbke verläuft die westliche Begren- zung entlang der Landesgrenze zu Niedersachsen. Im weiteren Verlauf stellen überwiegend Straßen, Wege oder Gräben die Grenze dar. Die Westgrenze des LSG zweigt etwa 200 m südlich der Bundesstraße B 1 von der Landesgrenze ab und hat im Bördekreis folgenden Verlauf. Die Grenze verläuft in südlicher Richtung entlang des Feldweges bis zur Aschehalde des ehemaligen Kraft- werks Harbke und folgt weiter dem Verlauf des Müh- lengrabens bis zur Straße Harbke-OT Autobahn, kreuzt diese und verläuft außen an den sich anschließenden Bebauungen. Der weitere Verlauf folgt der Außen- grenze des Parks Harbke bis zur Waldgrenze, knickt in südwestlicher Richtung ab und trifft in südöstlicher Ortslage Harbke auf die Straße nach Sommersdorf, folgt dieser und später der ehemaligen Schachtbahn bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen und weiter bis zum Hopfenberg nordöstlich von Offleben. Die Grenze folgt hier der ehemaligen Bahnlinie in östlicher Rich- tung, zweigt an der B 245a in Richtung Norden ab, verläuft bis zur Kreuzung in Richtung Sommersdorf und folgt der Straße bis zum Ort. Sie umgeht die Orts- lage und trifft südlich von Sommersdorf auf die Kreis- straße nach Völpke. Das im § 2 näher bezeichnete Gebiet in den Landkrei- sen Bördekreis und Ohrekreis wird zum Landschafts- schutzgebiet (LSG) erklärt. Das LSG führt die Bezeichnung „Harbke-Allertal“ und hat eine Größe von ca. 12713 ha. §2 Geltungsbereich (1) Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im nordwestlichen Bördekreis und am westlichen Rand des Ohrekreises. Das LSG beinhaltet Flächen der Gemeinden Alleringersleben, Bartensleben, Beendorf, Döhren, Erxleben, Eschenrode, Everingen, Harbke, Hödingen, Hörsingen, Hötensleben, Marienborn, Morsleben, Oebisfelde, Ostingersleben, Schwanefeld, Seggerde, Siestedt, Sommersdorf, Völpke, Walbeck und Weferlingen. Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung als Anlage zur Orientierung beigefügt. (2) Die Grenzen des LSG sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (nicht veröffentlicht) dargestellt. (5) Mehrfertigungen des Kartensatzes befinden sich am Sitz der Verwaltungsgemeinschaften „Obere Aller“ Eilsleben, Oebisfelde-Calvörde und Flechtingen und können dort kostenfrei von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden. Amtsblatt für den Bördekreis 22/06 vom 08.12.2006 Ca. 400 m südlich folgt die Grenze dem Plattenweg zum Hochberg weiter entlang der Gemarkungsgrenze bis zur Straße von Badeleben nach Sommerschenburg. Nach der Auslassung der gesamten Ortslage trifft die Grenze auf die Straße Sommerschenburg – Belsdorf und verläuft an ihr bis zum Abzweig nach Marienborn. Der weitere Grenzverlauf wird durch die Waldgrenze bestimmt, kreuzt dabei die Bahnlinie Magdeburg – Hannover und quert an einem östlich des Schachtes Alleringersleben vorbeiführenden Weg die Autobahn A 2 und erreicht an der Straßenkreuzung westlich von Alleringersleben die Bundesstraße B 1. Die LSG-Grenze zweigt von der B 1 nach Süden ent- lang des Gewerbegebietes Alleringersleben ab, quert nochmals die Autobahn, stößt an die Straße Allerin- gersleben- Wefensleben und verläuft dann weitestge- hend dem Flusslauf der Aller aufwärts folgend bis zur Allerbrücke der Straße Belsdorf-Ostingersleben. Hier beginnt die Ostgrenze des LSG mit folgendem Verlauf: Von der Allerbrücke Belsdorf folgt sie der Straße Belsdorf- Ostingersleben bis zur Autobahn A 2, zweigt am Steinberg vorbei 1400 m nach Westen ab, um dann die A 2 zu queren und die Ortslage Alleringersleben westlich zu umgehen. Dann folgt sie 1400 m dem Feldweg nach Klein Bartensleben und zweigt östlich in ein kleines Bachtal ab, danach etwa 800 m am Feldweg Erxleben- Bartensleben und 600 m der Straße Bregenstedt- Bartensleben entlang. Daran anschließend führt sie nordwestlich im Tal des Bäckgrabens Bartensleben in den Erxlebener Forst hinein und entlang eines Waldweges nach Norden zum Weg Klein Bartensleben- Hörsingen. Am Sportplatz Hörsingen vorbei erreicht die Grenze den westlichen Ortsrand Hörsingens, im Weiteren das Tal der Schölecke, den Winkelberg und das Waldgebiet Nievoldhagen. An dessen Nordgrenze führt sie bis nach Hödingen und folgt um den Ort herum flussabwärts der Schölecke, über die Straße Hödingen- Siestedt bis Orts- lage Siestedt, die umgangen wird. Von hier folgt sie dem nach Norden abzweigenden Feldweg, bis dieser den Weg Seggerde- Klinze erreicht und nach 800 m dem Weg nach Klinze folgend, dann entlang des Weges nach Everingen. An Everingen im Westen vorbei wird der Straße nach Oebisfelde- Lockstedt gefolgt. Die Ortslage Lockstedt wird nahe der Aller westlich umgangen und der Straße nach Gehrendorf gefolgt. Nahe des rechten Allerufers wird an der Ortslage Geh- rendorf vorbei die Straße nach Oebisfelde erreicht. Nach 2800 m folgt die Grenze einem westlich ab- zweigenden Weg und dann dem Landgraben bis zum südlichen Stadtrand von Oebisfelde. S. 3 Die nördliche Grenze des LSG verläuft dann entlang der Bundesstraße B 188 Oebisfelde-Wolfsburg. Die westliche Begrenzung ist von Oebisfelde bis Morsleben mit der Landesgrenze zu Niedersachsen identisch. §3 Schutzzweck (1) Das Landschaftsschutzgebiet „Harbke– Allertal“ gehört zu den Landschaftseinheiten Börde- Hügelland und Ohre-Aller-Hügelland. Es wird von zwei wichti- gen geologischen Einheiten aus mesozoischen Schich- ten eingenommen, der Rät-Lias-Mulde des Lappwaldes im Westen und der Weferlinger Triasplatte im Osten. Diese Einheiten werden durch eine tektonische Stö- rungslinie, den Allertalgraben, getrennt. Während an der Lappwaldseite überwiegend Keupersandstein an die Störungszone grenzt, stoßen von Osten her beson- ders Wellenkalk (unterer Muschelkalk) und Röt (obe- rer Buntsandstein) an den Graben. Die Störungen im Allertalgraben haben ihre Ursache in der Salzauslau- gung der unterliegenden Zechsteinsalze. Diese Auslau- gungen führten auch zur Bildung zahlreicher Erdfälle, insbesondere im Gebiet um Groß Bartensleben. Die mesozoischen Schichten sind teils großflächig von jüngeren Bildungen überlagert, vor allem durch pleistozänen Geschiebelehm oder Löss. Durch Schollenbewegungen, Überschiebungen und Steilstellungen der Schichten des Deckgebirges ent- stand ein stark bewegtes Hügelland, das den Land- schaftscharakter des Südteils des Schutzgebietes, un- terbrochen von der schmalen Allertal- Aue, maßgeb- lich prägt. Dieses Tal wird von der Aller durchflossen, die bei Belsdorf in das Gebiet eintritt und in dem reiz- voll gewundenen, schmalen Allertal nach Norden fließt. Nördlich von Weferlingen weitet sich das Tal zu einer gering reliefierten Ebene bis zur Nordgrenze bei Oebisfelde. Nördlich von Everingen grenzt das Allertal an die Etinger Geschiebelehmplatte. Im Mittelteil des LSG durchfließt die Schölecke in einem Tal mit relativ steilen Hängen, an denen sich auch das Waldgebiet Nievoldhagen befindet, die Schichten des unteren Buntsandsteins bei Eschenrode. Zwischen Hö- dingen und Siestedt folgt sie einer durch Auslaugung von Gips und Salz an der Basis des Röts entstandenen Senke. Durch die besonderen geologischen Verhältnisse, die für das nördliche Sachsen– Anhalt einmalig sind, ist eine Landschaft entstanden, die sich durch eine große Vielfalt, Eigenart und Schönheit auszeichnet und des- halb besonders für die Erholung geeignet ist.

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2006-12-05

Modified: 2006-12-05

Time ranges: 2006-12-05 - 2006-12-05

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