Description: 4 2007 unter Internet auch im nburg-regio.de edli www.qu 3. März 2007 kostenlos an die Haushalte Auflage 38.000 Exemplare 15. Vorlesewettbewerb Mareike Manthey vom Ballenstedter Gymnasium überzeugte Jury Die Teilnehmerinnen am Kreis- ausscheide zum 48. bundeswei- ten Vorlesewettbewerb (h.v.l.): Mary Jettkandt, Soraya Jakob, Sarah Ulbrich, Jennifer Pase- mann und Paula Schön. Vorne v.l.: Johanna Wieben- sohn, Linette Grzenda und Mareike Manthey. Mehr zum Vorlesewettbewerb auf Seite 12. Quedlinburger KREISBLATT 4/07 Leitende Notarztgruppe des Landkreises Quedlinburg Dr. Yvette Schmidt als Mitglied bestellt Am 19. Februar 2007 wurde Dr. Yvette Schmidt von Landrat Wolfram Kul- lik als Mitglied der Leitenden Notarztgruppe für den Landkreis Quedlin- burg bestellt. Die 32-jährige ist derzeit im Klinikum Quedlinburg in der Not- aufnahme tätig. Mit dem Gewinn von Dr. Schmidt für die Notarztgruppe ist der Landkreis Quedlinburg weiterhin in der Lage, in Katastrophenfällen oder bei Großschadensereignissen (z. B. Busunfall) mit Massenanfall von Verletzten, entsprechende Hilfe zu leisten. Landrat Wolfram Kullik wünsch- te Frau Schmidt viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit. „Allerdings hoffe ich, dass der Einsatz der Leitenden Notarztgruppe im Sinne der Menschen möglichst nicht erforderlich wird. Mit Frau Dr. Schmidt und den anderen Ärzten steht jedoch ein fachlich hervorragendes Team mit hoher Einsatzbereitschaft je- derzeit bereit.“, so der Landrat. Oberarzt Klaus-Hermann Schmidt wurde mit Wirkung vom 19. Februar als ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes für den Landkreis Quedlinburg be- stellt. Einen entsprechenden Dienstvertrag unterzeichnete der Landrat. Der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes unterstützt und berät den Landkreis als Träger des Rettungsdienstes. 3 Ilse Loch ausgezeichnet Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „Ehrensache Ehrenamt“ wurde Ilse Loch als Leiterin des Chores der Harzgeröder Volkskunstgruppe ausgezeichnet. Für ihr über 50-jähriges ehrenamtliches Engage- ment dankten ihr die Initiatoren der Ge- meinschaftsinitiative bei einer kleinen Feierstunde. Auch zahlreiche Chormit- glieder waren zur Auszeichnung gekom- men und bedankten sich mit Blumen bei ihrer Chorleiterin. Landrat Wolfram Kullik zeigte sich besonders von dem langen Zeitraum der ehrenamtlichen Tätigkeit beeindruckt. Ilse Loch bedankte sich bei ihren Mitstreitern und wünschte sich für die Zukunft mehr Kinder und Jugendliche in der Volks- kunstgruppe, um das Harzer Brauchtum zu bewahren und weiter mit Leben zu erfüllen. Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über minde- stens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nach- kommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalenderjahr 2006 müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Landkreise Halberstadt, Quedlin- burg und Wernigerode bis spätestens 31. März 2007 der Agentur für Arbeit Halberstadt ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA über minde- stens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig sind, erhalten bis Mitte Februar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke so- wie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Die Ver- wendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Das PC-Programm unter- stützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat- elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber ebenfalls die Informationen rund um das Anzeigeverfahren, zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätz- lichen Bedarf haben, gebeten, diese über den Bestellservice der Bundes- agentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber min- destens 30, können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Dieser Personenkreis wird bei der Prüfung zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht berücksichtigt. 5 Quedlinburger KREISBLATT 4/07 Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg – Amtlicher Teil INHALT A. Landkreis Quedlinburg • 8. Verordnung zur Änderung der VO über das Landschaftsschutzgebiet “Harz u. nördliches Harzvorland” . . Seite 5 • Bekanntmachung der Unteren Landesplanungsbehörde . . . . . Seite 6C. Sonstige Dienststellen • Bekanntmachung Regionale Planungsgemeinschaft . . . . . . . . Seite 6 • Bekanntmachung Jahresrechnung 2005 der Regionalen Planungsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6 B. Kommunale GebietskörperschaftenD. Sonstige Mitteilungen A. Landkreis Quedlinburg Landkreis Quedlinburg Der Landrat Achte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Än- derung der Verordnung über das Landschaftsschutzge- biet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 19.02.2007 Auf Grund des § 32 Abs. 1 Naturschutzgesetz des Landes Sach- sen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBl. S. 769) wird verordnet: §1 (1) Aus dem Geltungsbereich der Verordnung über das Land- schaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg vom 04. Februar 1994 (Quedlin- burger Kreisblatt Nr. 5/94 S. 9), zuletzt geändert durch die Verordnung des Landkreises Quedlinburg vom 18. Juli 2002 (Quedlinburger Kreisblatt Nr. 16/2002 S. 5) wird in der Gemarkung Güntersberge folgende Fläche entlassen: nördlicher Rand von Bärenrode, Gemarkung Güntersberge Flur 7 Flurstück 59/29 (teilweise). (2) Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes verkleinert sich durch die Entlassung um ca. 5 ha. (3) In dem beim Landkreis Quedlinburg hinterlegten Satz to- pografischer Karten im Maßstab 1:10.000, der den genau- en Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes darstellt und von welchem Mehrfertigungen bei den Gemeinden, die Flächenanteile an diesem Landschaftsschutzgebiet ha- ben, hinterlegt sind, wird die Grenze des Landschafts- schutzgebietes auf den Karten Nrn. 85, 86, 95 und 96 geän- dert. Die Grenze ist durch eine Punktreihe dargestellt. Sie verläuft auf der dem Landschaftsschutzgebiet abgewandten Seite der Punktreihe. Ein Zusammenschnitt der geänderten Karten im Maßstab 1:10.000 ist Bestandteil dieser Verord- nung und wird hiermit bekannt gemacht. Quedlinburg, den 19. Februar 2007 §2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Quedlinburger Kreisblatt, Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg, in Kraft. Quedlinburg, den 19.02.2007 gez. Kullik Landrat Bekanntmachung der unteren Landesplanungsbehörde beim Landkreis Quedlinburg Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Regionalen Entwick- lungsplanes für die Planungsregion Harz - Beschluss-Nr. 04-RV01/2007 - gez. Kullik Siegel Anlage: Zusammenschnitt der geänderten Karten Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RegPlGHarz) hat am 30.01.07 die Einleitung des Beteiligungsverfah- rens zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Pla- nungsregion Harz (REPHarz) gemäß § 7 Abs. 3 und 5 Landesplanungs- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG) sowie die öffentliche Ausle- gung des REPHarz gemäß §§ 3b und 7 Abs. 4 und 5 LPlG beschlossen.
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2007-02-26
Modified: 2007-02-26
Time ranges: 2007-02-26 - 2007-02-26
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