Description: AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 21. Dezember 2019 Nr. 12 | 2019 114 000 Exemplare kostenlos an die Haushalte Aus dem Inhalt Zuhause im Harz: Rückkehrertag am 27. Dezember3 Übergang Schule > Beruf: Praktikumssiegel für engagierte Unternehmen5 Betreuungsbehörde: Ehrenamt im Fokus7 Amtliche Bekanntmachungen9–19 Gefäßexperte Dr. Tom Schilling ist auch 2020 „Top-Mediziner“22 Fröhliche Weihnachten im Landkreis Harz Landkreis. Lichterglanz und weihnacht- liche Stimmung herrschen derzeit nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt am Rat- haus in Wernigerode (Foto). Überall im Landkreis Harz laden Glüh- wein- und Plätzchenduft auf den Ad- ventsmärkten zum Verweilen und Genie- ßen ein. Wenn der Weihnachtsbaum, die Geschenke und alle Leckereien fürs Fest dann auch beisammen sind, beginnt für die meisten die wohl schönste Zeit des Jahres. Die Kreisblatt-Redaktion wünscht allen Lesern ein frohes und besinnliches Weih- nachtsfest, entspannte Stunden im Krei- se der Menschen, die Ihnen wichtig sind, und alles Gute sowie Gesundheit für das neue Jahr 2020. Pflege mit Werten Pflege ist Vertrauenssache Servicegesellschaft des Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben Frohe Weihnachten Allen Patienten, Angehörigen, Mitarbeitern sowie Mitarbeiterinnen wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Fest und alles erdenklich Gute für das neue Jahr. Für das neue Jahr viel Erfolg und vor allem Gesundheit! PROKLIN Medical Care | Pflegezentrum Telefon (0 39 46) 90 9 - 44 90 www.proklin.de Harzsparkasse www.kreis-hz.de BEKANNTMACHUNGEN AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil INHALT A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen Seite 9 Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Harz Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ 2. Amtliche Bekanntmachungen Seite 10 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Seite 11 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Seite 14 Nutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Ret- tungsdienstbereich des Landkreises Harz für den Abrechnungszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 Seite 14 Wirtschaftsplan der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR für das Wirtschaftsjahr 2020 Seite 15 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet der Entsorgungswirtschaft des Landkrei- ses Harz AöR (Abfallgebührensatzung) vom 24. Oktober 2019 C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Seite 17 Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) D. SONSTIGE MITTEILUNGEN B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN Seite 11 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz für das Wirtschaftsjahr 2018 A. LANDKREIS HARZ E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN Seite 19 Amtliche Bekanntmachung über Sitzübergang im Kreistag des Landkreises Harz §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Har- zer Kreisblatt – Amtsblatt des Landkreises Harz – in Kraft. 1. Satzungen und Verordnungen Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nörd- liches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ Halberstadt, 22.11.2019 Skiebe Landrat Aufgrund der §§ 20, 22 und 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. 2019 I S. 724) i.V.m. § 15 Natur- schutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2010 (GVBl. LSA S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2019 (GVBl. LSA S. 346) wird verordnet: §1 Aus dem Geltungsbereich der Verordnung zum Landschafts- schutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 08.12.1999 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Wernigerode Nr. 3/2000), werden nachfolgend ge- nannte Flurstücke entlassen: Gemarkung Rübeland, Flur 9, Flurstücke 48/1, 48/7, 97 und 100 (jeweils teilweise) (Bebauungsplan Nr. 02/17 der Stadt Oberharz am Brocken „Frei- zeitanlagen Rappbodetalsperre“). §2 Die genauen Grenzen sind in den beiliegenden Karten im Maß- stab 1 : 2.500 (ALK) und 1 : 5.000 (TK10) zu erkennen. 9 AMTLICHER TEIL Ausgabe 12 | 21. Dezember 2019 BEKANNTMACHUNGEN 2. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Die FHG Besitz GmbH & Co. KG, Heudeber Weg 4, 38835 Oster- wieck hat mit Antrag vom 19.09.2019 beim Landkreis Harz nach §§ 16 Abs. 1 und 2, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am Standort Osterwieck, Rohrsheim, Dedelebener Straße Gemarkung: Rohrsheim Flur: 6 Flurstück(e): 50/3 131 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern und zu betreiben. Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Vorprüfung nach § 9 (2) Nr. 2 UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante Änderung der Biogasanlage kei- ne erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine separate Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Prüfung der Schutz- und Vorsorgepflichten nach dem BIm- SchG bleibt davon unberührt. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprü- fung des Einzelfalls nach § 9 (2) Nr. 2 UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren be- treffend der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben der Anlage 3 (allgemeine Vorprüfung) bzw. Anlage 3 Nummer 2.3 (standortbezogene Vorprüfung) UVPG durchge- führt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Begründung: Das Vorhaben ändert eine bestehende Biogasanlage lediglich hinsichtlich einer zeitbezogenen flexibleren Bereitstellung von elektrischer Energie. Hierzu erfolgt die Aufstellung eines zu- sätzlichen BHKW. Die für den Gesamtbestand der Biogasanlage kennzeichnenden Leistungsdaten: Menge und Art Einsatzstof- fe, je Jahr produzierte Biogasmenge werden nicht geändert. Weiterhin erfolgt die Errichtung eines 2. Gärrestlagerbehälters, mit dem die notwendige Lagerzeit für eine bedarfsgerechte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gewährleistet wird. Die im Genehmigungsverfahren vorgelegte Schallimmissions- prognose belegt, dass durch die getroffenen Maßnahmen die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nächstge- legenen Wohnbebauung Rohrsheim eingehalten werden. Der Gesamtmassenstrom an Luftschadstoffen aus den BHKWs resultiert direkt aus der Menge verbranntem Biogas. Da diese Jahresmenge zur Bestandsanlage unverändert bleibt, verschiebt sich zwar die zeitliche Produktion der jeweiligen Abgasmenge, der Gesamtmassenstrom bleibt unverändert. Das Geruchsver- halten von Biogasanlagen hängt ab von der Quellengröße so- wie von der Art und Menge der eingesetzten Inputstoffe. Da hier keine Änderung erfolgt, bleibt das Geruchs-Emissionsver- halten der Anlage gleich. Die bestehende Biogasanlage unter- fällt nicht dem Anwendungsbereich der 12. BImSchV. Durch das Änderungsvorhaben wird dieser Sachverhalt nicht berührt oder geändert. Das Änderungsvorhaben verändert das Störfall- risiko also nicht. Das Änderungsvorhaben erzeugt keine Risiken für die menschliche Gesundheit durch eventuelle Boden- und Gewässerverunreinigungen. Durch Einhaltung der aus Vorsor- gegründen nach § 5 BImSchG i.V.m. 5.4 der TA Luft sowie aktu- ell der 44. BImSchV festgelegten Emissionsgrenzwerte an den bestehenden und neuen BHKW werden durch luftgetragene Schadstoffe keine Immissionswerte zum Schutz der menschli- chen Gesundheit überschritten. Der Standort ist durch intensive Landwirtschaft und Tierhaltung seit mehreren Jahrzehnten und durch die Biogasanlage seit 2013 vorgeprägt. Sein Wert für den Naturhaushalt ist deshalb als gering einzustufen. Das Landschaftsbild ist ebenfalls stark durch die bestehende Nutzung geprägt. Das Änderungsvorhaben führt weder zu einer Verschlechterung noch zu einer Verbesserung dieser Prägung bzw. dieser Wertigkeit. Eine Neuversiegelung er- folgt nur geringfügig. Da es durch das Änderungsvorhaben zu keinen nachteiligen Änderungen luftgetragener Immissionen, Gerüche und Lärmimmissionen auf die nahe gelegenen Wohn- häuser der Ortslage Rohrsheim kommt, ist auch ein Einfluss auf deutlich weiter entfernte Ökosysteme auszuschließen. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, kön- nen beim Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung Immissions- schutz/Chemikaliensicherheit, 38820 Halberstadt, Friedrich- Ebert-Str. 42 während der Sprechzeiten eingesehen werden. Halberstadt, 13.11.2019 Sinnecker Ausgabe 12 | 21. Dezember 2019 AMTLICHER TEIL 10
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Biogas ? Wirtschaftsdünger ? Sachsen-Anhalt ? Weihnachtsbaum ? Bundesnaturschutzgesetz ? TA Luft ? Biogasanlage ? Bodenversiegelung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Elektrizität ? TA Lärm ? Tierhaltung ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Wohngebäude ? Bebauungsplan ? Gewässerverunreinigung ? Immissionsdaten ? Lärmimmission ? Schutzgesetz ? Störfall-Verordnung ? Karte ? Abfallentsorgung ? Harz ? Gebühr ? Chemikaliensicherheit ? Menschliche Gesundheit ? Immissionsrichtwert ? Immissionsschutz ? Intensive Landwirtschaft ? Schule ? Genehmigungsverfahren ? Luftschadstoff ? Landschaftsschutzgebiet ? Geruch ? Gesundheitsschutz ? Emissionsgrenzwert ? Beruf ? Naturhaushalt ? Ökosystem ? Schutzgebiet ? Entsorgungswirtschaft ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2020-12-29
Modified: 2020-12-29
Time ranges: 2020-12-29 - 2020-12-29
Accessed 1 times.