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LSG0043BLK_VO-1998.pdf

Description: Verordnung des Burgenlandkreises über die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst" Landschaftsschutzverordnung "Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst" Auf der Grundlage der§§ 20, 27,45 Abs. 3 Nr. 3 und 57 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Februar 1992 (GVBI. LSA S. 108), geändert durch das Gesetz vom 27. Januar 1998 (GVBl. LSA S. 28), wird mit Zustimmung der oberen Natur- schutzbehörde verordnet: §1 Schutzgebiet (1)Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet im Landkreis Burgenlandkreis wird zum Land- schaftsschutzgebiet (LSG) "Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst" erklärt. (2)Das LSG hat eine Größe von ca. 5.100 ha. §2 Geltungsbereich (1)Die Grenze des LSG ergibt sich übersichtsweise aus der mitveröffentlichten Karte im Maßstab l : 25 000. (2)Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus einem Satz nicht veröffentlichter Karten (zwei Flurkarten im Maßstab l : 5000, 13 Flurkarten im Maßstab l : 2850, 17 Flurkarten im Maßstab l : 2 500, 26 Flurkarten im Maßstab 1 : .2 000 sowie 1 Flurkarte im Maßstab 1: 1 000). Die Grenze ist durch eine Punktreihe dargestellt. Sie verläuft auf dem äußeren Rand der Punktreihe. (3)Die Karten nach Abs. 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung. (4)Eine Ausfertigung der Karten wird beim Burgenlandkreis, Untere Naturschutzbehörde, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, aufbewahrt und kann dort von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. (5)Mehrfertigungen dieser Karten im Maßstab 1: 25 000 sowie der betreffenden Flurkarten befinden sich bei den Verwaltungsgemeinschaften ,,Droyßiger - Zeitzer Forst" und „Schnaudertal" und können dort kostenlos von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden. 2 §3 Schutzzweck ( 1)Das LSG ist wegen seines landschaftlichen Charakters, welcher bestimmt wird durch die Schönheit, Vielfalt, Eigenart und Naturnähe des Aga- und Elstertales sowie des Zeitzer Forstes mit ihrem Reichtum an verschiedenartigsten Landschaftsbildern, beson- ders erhaltens- und schützenswert. (2)Das LSG zeichnet sich insbesondere aus durch 1. die Ostthüringer Buntsandsteinplatte, auf deren Hochflächen in der Eiszeit Kiese, Sande, Tone, Quarzite und windverdriftete Lößböden in unterschiedlicher Mächtig- keit abgelagert wurden. In diesen Untergrund haben sich die Weiße Elster und die zu ihr gehörenden Fließgewässer tief eingeschnitten, so daß ein großer Reichtum an den verschiedenartigsten Landschaftsbildern entst~den ist. 2. die Mannigfaltigkeit an Landschaftselementen und Ökosystemen wie naturnahen Bach- und Flußabschnitten, Schluchten und Tälern, Wäldern, Feldgehölzen, Hecken, Quellen und Quellbereichen, Teichen sowie Wiesen und Äcker auf den Hochflächen. Sie haben eine so vielfältige, teilweise einmalige Flora und Fauna hervorgebracht, die es unter allen Umständen zu schützen und zu bewahren, in bestimmten Fällen auch zu mehren gilt. 3. - die ländlichen Siedlungen und ihre traditionellen Bewirtschaftungsformen wie Streuobstwiesen, Gärten in extremer Hanglage, Fischteiche, - die vom ehemaligen Bergbau aufgelassenen Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, - den Floßgraben - die teilweise jahrzehntelang unberührt gelassene Natur des ehemaligen Truppen- übungsplatzes Zeitzer Forst, die eine unverwechselbare Kulturlandschaft hervorgebracht und Landschaftsteile von hoher ökologischer Wertigkeit geschaffen haben. Diese sind heute Refugien von seltenen Pflanzen und Tieren und ein Naturpotential, das für die zukünftige Entwick- lung der Landschaft von ausschlaggebender Bedeutung sein kann. 4. das Elstertal selbst mit seiner einmaligen Form, die durch seinen lockeren Wechsel von Wiesen, Einzelbäumen, Baumgruppen, Naßstellen , Tümpeln und dem mäan- drierenden Flußlauf der Weißen Elster geprägt ist. 5. die naturnahen Waldreste, wie die Stieleichen-Hainbuchen-Wälder im Grabeholz und an den Forsträndern, die Schlucht- und Hangmischwälder sowie die auwaldähnli- chen Wälder in den zahlreichen kleinen Tälchen des Droyßiger und Zeitzer Forstes, die Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guten- borntales und des Zeitzer Forstes und die wärmeliebende Hügellandausbildung eines Traubeneichen-Wmterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes. 3 6. durch den Zeitzer Forst, der in seiner Artenvielfalt das Aga-Elster-Tal übertrifft und das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts mit naturnahen Hochwäldern, Schlucht- und Gründchenwäldern, aber auch ausgedehn- ten Sukzessions- und Heideflächen ist. Der Charakter wird einerseits von den noch bestehenden natürlichen Landschaftsbestandteilen geprägt, die sich jahrzehntelang ungestört entwickeln konnten und andererseits durch eine spezifische einzigartige Fauna und Flora die sich durch die ehemalige Nutzung als Truppenübungsplatz entwickelt hat. Besonders hervorzuheben sind Reste der Tannen-Buchenwälder, artenreiche Kleingewässer, saubere Fließgewässer, Feuchtgebiete und Heideflächen auf den durch Nutzung offengebliebenen Stellen. (3) Der naturraumtypische Gebietscharakter sowie die besonderen Werte und Funktionen des Gebietes sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Schutzziel dieser Ver- ordnung ist: 1. die Erhaltung und Entwicklung des unter Abs. 1 und Abs. 2 näher beschriebenen Charakters des Gebietes, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhal- ten b:Zw. zu entwickeln und um das Landschaftsbild zu pflegen, zu beleben und zu gliedern, 2. die Sicherung der natürlichen Stoffkreisläufe, 3. die Erhaltung und Entwicklung der Eignung des geschützten Gebietes für die un- gestörte Erholung der Bevölkerung in naturnaher Umgebung, 4. die Sicherung des Biotopverbundes sowie des Umfeldes der zahlreichen gemäߧ 30 NatSchG LSA geschützten Biotope und somit des Artenreichtums, 5. die landschaftliche Einbindung des Übergangs der Ortschaften, vorhandener Campingplätze, Gartenlaubenkolonien, Anwesen und sonstigen baulichen Anlagen zur freien Landschaft. §4 Verbote (1) Im LSG sind folgende Handlungen verboten: 1. Gewässer und Feuchtgebiete aller Art, wie z.B. Quellen, Altwässer, Tümpel, Weiher, Teiche, Naßstellen, Röhrichte sowie Bäche, Gräben und andere Fließgewässer sowie die hieran gebundene Vegetation oder Tierwelt nachteilig zu verändern oder zu beseiti- gen; 2. Iandschaftsprägende Lebensräume und Zufluchtsstätten von Pflanzen und Tieren, insbe- sondere Halbtrocken- und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche, Kies- und Sand- gruben sowie Streuobstwiesen zu beseitigen oder zu verändern; 3. Grünland zu beseitigen, z.B. Wiesen und Weiden in Acker umzuwandeln; 4. Wald, Gebüsch bzw. Feldhecken, Röhricht, Gewässerufer, Feuchtgebiete durch Bewei- dung zu nutzen;

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Hecke ? Streuobstwiese ? Flurgehölz ? Bach ? Gehölz ? Landschaftsschutzverordnung ? Röhricht ? Trockenrasen ? Vegetation ? Biotopverbund ? Biotop ? Campingplatz ? Fließgewässer ? Naturschutzbehörde ? Naturschutzgesetz ? Wiese ? Graben ? Steinbruch ? Feuchtgebiet ? Lössboden ? Teichwirtschaft ? Truppenübungsplatz ? Kies ? Waldboden ? Waldökosystem ? Kiesgrube ? Sand ? Karte ? Weiße Elster ? Waldfläche ? Natürlichkeit ? Bergbau ? Forst ? Ackerland ? Pflanze ? Kulturlandschaft ? Kleingewässer ? Weideland ? Landschaftselement ? Hochwald ? Bauliche Anlage ? Artenvielfalt ? Untergrund ? Landschaftsschutzgebiet ? Schutzziel ? Naturpotential ? Bewirtschaftungssystem ? Naturhaushalt ? Ländlicher Raum ? Wald ? Hang ? Siedlung ? Fauna ? Landschaft ? Tal ? Schutzgebiet ? Flora ? Stoffkreislauf ?

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Language: Deutsch

Issued: 2011-01-11

Modified: 2011-01-11

Time ranges: 2011-01-11 - 2011-01-11

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