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Zum Welttag des Artenschutzes am 3. März

Description: Nr.: 05/2023 Halle (Saale), 02.03.2023 Die Präsidentin Zum Welttag des Artenschutzes am 3. März Pressemitteilung Moschusschildkröte und Zebrawels L46 - Meldepflicht für neue Tierarten Wer besonders geschützte Tiere hält oder sie gewerblich vermarktet, muss sich auch an besondere gesetzliche Pflichten halten. Dazu gehö- ren Anmeldung, Nachweispflicht, in bestimmten Fällen Kennzeichnung und für den gewerblichen Handel die Buchführung. Seit dem 23. Februar 2023 sind mit den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zahlreiche Arten hinzuge- kommen. Die zusätzlichen Verpflichtungen gelten nun unter anderem für den Zebrawels L46, die Moschusschildkröte, vier Arten der Höcker- schildkröten sowie Schlammschildkröten, Erdschildkröten und die Schamadrossel. Halterinnen und Halter der neu gelisteten Arten müssen schnellstmög- lich ihren Bestand beim CITES-Büro für Sachsen-Anhalt in Steckby schriftlich anzeigen. Hinweise zu den neuen Arten, den artenschutz- rechtlichen Anforderungen sowie die entsprechende Meldetabelle sind auf der Website des CITES-Büros zu finden: lau.sachsen-anhalt.de/CITES > Aktuelle Gesetzesänderungen. Strengere Regelungen gibt es auch für den Elfenbeinhandel. Vermark- tungsgenehmigungen für Elfenbein können nur noch ausgestellt werden, wenn es sich um Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 handelt, Musikin- strumente, die vor 1975 gebaut wurden oder wenn solche Gegenstände praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de repariert werden sollen. Anträge auf Vermarktungsgenehmigungen sind ebenfalls schriftlich zu richten an: Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) CITES-Büro, Zerbster Str. 7, 39264 Steckby, Fax: +49 39244 940-919. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Hintergrund Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on Interna- tional Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeu- tung. CITES gewährt heute mehr als 37.000 Tier- und Pflanzenarten un- terschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemp- lare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde am 3. März 1973 unterzeichnet. 2

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Schildkröte ? Sachsen-Anhalt ? Anzeigepflicht ? Außenhandel ? Buchhaltung ? Gefährdete Arten ? Gesetzesnovellierung ? Pflanzenart ? Tierart ? Washingtoner Artenschutzübereinkommen ? Elfenbein ? Elfenbeinhandel ? Pressemitteilung ? Vertragsstaatenkonferenz ? Saale ? Artenschutz ? Wildlebende Tiere und Pflanzen ?

Region: Halle (Saale)

Bounding box: 11.97947° .. 11.97947° x 51.48158° .. 51.48158°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2023-03-02

Modified: 2024-03-06

Time ranges: 2023-03-02 - 2024-03-06

Status

Quality score

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