Description: Pressemitteilung Nr. 07/2002 Halle, den 06.06.2002 Gegen den illegalen Handel : Fotodokumentation von geschützten Landschildkröten Landschildkröten unterliegen dem höchsten internationalen Schutzstatus der Washingtoner Artenschutzkonvention sowie dem EG-rechtlichen Vermarktungsverbot. Deshalb sind auf der Grundlage der Bundesartenschutzverordnung alle in Haltung befindlichen geschützten Reptilien des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 insbesondere die Griechischen und Maurischen Landschildkröten sowie die Breitrandschildkröten zu kennzeichnen. Die Verantwortung dafür obliegt jedem Halter selbst: Kennzeichnung mit einem Transponder durch den Tierarzt oder Anfertigen von Fotos des Bauchpanzers, bei Jungtieren ist eine Fotodokumentation mit jährlichen Wiederholungen vorzulegen. Ein Bauchpanzerfoto ist dem CITES-Büro des Landesamtes für Umweltschutz in 39264 Steckby, Zerbster Str. 7, zuzusenden, weil nur nachweislich gezüchtete Tiere mit dem zugehörigen EG- Dokument einschließlich der Fotodokumentation verkauft werden dürfen. Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Landkreise und beim CITES-Büro in Steckby (Tel. 039244/94090, E-Mail stvsw@lau-st.de) angefordert werden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Schildkröte ? Sachsen-Anhalt ? EU-Artenschutzverordnung ? Bundesartenschutzverordnung ? Reptilien ? Naturschutzbehörde ? Schutzstatus ? Pressemitteilung ? Übereinkommen über die biologische Vielfalt ?
Region: Kreisfreie Stadt Halle
Bounding box: 11.98556° .. 11.98556° x 51.48139° .. 51.48139°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2002-06-06
Modified: 2009-03-24
Time ranges: 2002-06-06 - 2009-03-24
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