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„Ich bin doch nicht laut“ 8. Internationaler „Noise awareness day“ Tag

Description: Pressemitteilung Nr.: 06 /2005 Halle (Saale), 18.04.2005 „Ich bin doch nicht laut“ 8. Internationaler „Noise awareness day“ Tag gegen Lärm am 20. April 2005 80 % der Menschen in Deutschland erleben im Alltag das unerwünschte Geräusch Lärm als störend, belästigend und immer öfter als krankmachend. Dabei sind sich die meisten jedoch nicht bewusst, dass sie in vielfältiger Weise durch ihr eigenes Verhalten in erheblichem Maße selbst zur Lärmentstehung beitragen teilt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt mit. Das Motto des diesjährigen internationalen “Noise awareness day”- Tag gegen Lärm – “Ich bin doch nicht laut”, ist bestens geeignet, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu werden, wenn es um die Vermeidung unnötigen Lärms geht. Dabei ist es zunächst wichtig, dass man sich Kenntnisse über die rechtlichen Regelungen verschafft, aber vielmehr kommt es darauf an, die eigenen Gewohnheiten bei der Nutzung von lärmverursachenden Geräten und Maschinen im Freien kritisch zu hinterfragen. Die Regelungen einer seit dem 06. September 2002 in Kraft getretenen Bundes-Immissionsschutzverordnung sehen zum Schutz der Allgemeinheit Betriebsbeschränkungen für ca. 60 zur Verwendung im Freien vorgesehener Geräte und Maschinen vor, die von einem erheblichen Teil der Bevölkerung genutzt werden. Diese, in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Beschränkungen gelten grundsätzlich und berücksichtigen das erhöhte Ruhebedürfnis der Menschen zu bestimmten Zeiten. Betriebsbeschränkung für Geräte und Maschinen, die der Bundes-Immissionsschutzverordnung unterliegen. Geräte- und Maschinenart AlleZeit sonn- und feiertags ganztägig Freischneiderzusätzlich: Grastrimmer/werktags 07:00 – 09:00 Uhr Graskantenschneider13:00 – 15:00 Uhr Laubbläser/Laubsammler17:00 – 20:00 Uhr Dabei kommt es schon bei der Anschaffung der Geräte und Maschinen darauf an, sich für den Kauf lärmarmer Geräte und Maschinen zu entscheiden, deren Mehrkosten in der Regel bei etwa 10 % gegenüber nicht lärmreduzierten vergleichbaren Produkten betragen. Um hier sicher zu gehen, sollte man sich an den Regelungen der Anhänge IV und X der EU-Richtlinie 2000/14/EG vom 08. Mai 2000 orientieren, wo die verbindliche Kennzeichnung und die Abprüfung der EG- Konformität der Geräte und Maschinen dargestellt sind. Für weitere Auskünfte stehen in Sachsen-Anhalt in erster Linie die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Verfügung. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Pressemitteilung ? Saale ? Outdoor-Richtlinie ? Geräusch ? Lärm ? Lärmbewusstsein ?

Region: Halle (Saale)

Bounding box: 11.97947° .. 11.97947° x 51.48158° .. 51.48158°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2005-04-18

Modified: 2009-03-24

Time ranges: 2005-04-18 - 2009-03-24

Status

Quality score

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