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30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in

Description: Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Kröte ? Sachsen-Anhalt ? Papagei ? Anzeigepflicht ? Außenhandel ? Einfuhrgenehmigung ? Naturschutzbehörde ? Gefährdete Arten ? Importverbot ? Pflanzenart ? Tierhandel ? Washingtoner Artenschutzübereinkommen ? Gebietsfremde Art ? Schutzstatus ? Pressemitteilung ? Saale ? Artenschutz ? Internationales Übereinkommen ? Öffentlichkeitsarbeit ? Pflanze ? Wildfauna ? Züchtung ?

Region: Halle (Saale)

Bounding box: 11.97947° .. 11.97947° x 51.48158° .. 51.48158°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2006-06-20

Modified: 2023-04-14

Time ranges: 2006-06-20 - 2023-04-14

Status

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