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Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Description: Pressemitteilung Nr.: 03/2010 Halle (Saale), 31.03.2010 Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt ab 01. April 2010 die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Im Rahmen der Einführung des durch die Nachweisverordnung vorgeschrie- benen obligatorischen elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) wird der Abfalltransport künftig ohne vollständige abfallrechtliche Begleitpapiere in Papierform durchgeführt werden. In Sachsen-Anhalt sind ca. 1.600 Unternehmen und 17 Behörden davon be- troffen. Bisher wurden durchschnittlich ca. 150.000 Begleitscheine pro Jahr und der- zeit ca. 6.000 Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle in Papierform durch Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger geführt. Das bedeutet für die betreffenden Unternehmen und Behörden eine hohe Herausforderung. So soll die Nachweisführung effektiver und mittelfristig bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die Nachweisfüh- rung verringert werden. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Landesknotenstelle übernimmt hierbei die Aufgabe, sämtliche Nachweisdaten sowie Anträge von und an die Unternehmen über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS- Abfall) zu verarbeiten und über eine spezielle Vorgangssteuerung im Abfall- überwachungssystem den zuständigen Behörden anzuzeigen. Darüber hinaus erfolgen hier die Bearbeitung der Registrierungen aller am elektronischen Nachweisverfahren Beteiligten und der Versand der erteilten abfallrechtlichen Genehmigungen an die Antragsteller. Änderungen wird es auch im Rahmen der Abfalltransportkontrollen durch Poli- zei und Bundesamt für Güterverkehr geben. Daher wurde durch das Lan- desamt für Umweltschutz schon frühzeitig damit begonnen, alle LKW- Kontrolleure im Rahmen von Workshops zu schulen und zu befähigen, um rechtswidrige Entsorgungen zu verhindern. Aufgrund der nicht notwendigen Unterlagen auf den Fahrzeugen erfolgt die Kontrolle künftig online per Datenabfrage aus dem Abfallüberwachungssystem ASYS. Dabei kann überprüft werden, ob es sich tatsächlich um den transpor- tierten Abfall handelt. Dazu werden über eine spezielle Abfalldatenbank Bilder und Angaben zu Eigenschaften, wie z. B. Farbe, Geruch etc. des Abfalls abge- rufen. Dadurch soll bereits während des Transportes, wie in den letzten Jah- ren immer wieder festgestellt, die rechtswidrige Abfallentsorgung durch Falschdeklaration von Abfällen verhindert werden. Weitere Informationen können auf der Internetseite www.lau-st.de herunter geladen werden. 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-0 Fax: 0345 5704-190 Poststelle@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de Fachliche Redaktion Tel.: 0345 5704-455 Rene.Luettich@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Abfallentsorgung ? Begleitschein ? Abfalltransport ? Entsorgungsnachweis ? Gefährlicher Abfall ? Pressemitteilung ? Saale ? Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ? Nachweisverordnung ? Geruch ? Güterverkehr ? Öffentlichkeitsarbeit ? Schule ? Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ? Abfallnachweisverfahren ? Workshop ?

Region: Halle (Saale)

Bounding box: 11.97947° .. 11.97947° x 51.48158° .. 51.48158°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-03-31

Modified: 2010-04-01

Time ranges: 2010-03-31 - 2010-04-01

Status

Quality score

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