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Genthin_Lärmaktionsplan.xlsx

Description: Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneEinheitsgemeinde Genthin BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Genthin Gemeinde 15086040 Einheitsgemeinde Genthin Marktplatz 3 39307 Genthin stadtverwaltung@stadt-genthin.de www.stadt-genthin.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Einheitsgemeinde Genthin wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform gebildet und trat zum 01.09.2010 mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt inkraft. Zu der Einheitsgemeinde Genthin gehören die Ortschaften Parchen, Mützel, Tucheim, Gladau, Paplitz, Schopsdorf und Fienerode. Die Stadt Genthin liegt im östlichen Sachsen-Anhalt, im Landkreis Jerichower Land, an der Grenze zu Brandenburg. Die Einheitsgemeinde Genthin hat eine Gesamtfläche von 230,76 km² und eine Gesamteinwohnerzahl von 13.402. Auf dem Gebiet der Gemeinde Genthin liegen die A2 und die B1, die jeweils den maßgebenden Schwellenwert für die Lärmkartierungspflicht in Höhe von 8.200 Kfz/24 h überschreiten. Die Autobahn A2 tangiert ganz im Süden das Gebiet der Einheitsgemeinde. Im Einwirkungsbereich der A2 befindet sich die Ortschaft Schopsdorf. Aufgrund der großen Entfernung sind die Wohngebäude der Ortschaft Schopsdorf keinen erhöhten Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Durch das Stadtgebiet von Genthin verlaufen die B1 und die B107. In den betreffenden Streckenabschnitten wird mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 10.861 Kfz/24h nur auf der B1 der Schwellenwert für eine Lärmkartierungs- bzw. Lärmaktionsplanungspflicht überschritten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 557 >50-54 154 >55-59 361>60-64 113>65-69 135>70-74 67 > 55-59 178>60-64 62>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 20,99 226 0 0 65 - 74 5,5 96 0 0 >75 0,74 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 027 118 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 676 394 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Seite 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Hauptverkehrsstraße ? Autobahn ? Brandenburg ? Kindertagesstätte ? Lärmkarte ? Lärmminderung ? Lärmsanierung ? Schallquelle ? Gesundheitsgefährdung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Verkehrslärm ? Wohngebäude ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Verordnung über die Lärmkartierung ? Lärmbekämpfung ? Schlafstörung ? Verkehrsaufkommen ? Krankenhaus ? Lärmaktionsplan ? Geräusch ? Lärm ? Lärmbelastung ? Rechtsgrundlage ? Wohnungsbau ? Schule ? Stadt ? Lärmgrenzwert ? Maßnahmenwert ? Aktionsplan ? Lärmaktionsplanung ? Richtwert ? Schwellenwert ? Urbaner Raum ? Grenzwert ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-07-23

Modified: 2024-07-23

Time ranges: 2024-07-23 - 2024-07-23

Status

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