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Kelbra_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Description: Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Kelbra BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Stadt Kelbra Gemeinde 15087250 Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Lange Straße 8 06537 Kelbra (Kyffhäuser) info@vwg-goldene-aue.de www.vwg-goldene-aue.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Kelbra liegt im südlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße A38. Insgesamt leben in der Gemeinde 3.220 Personen auf einer Gesamtfläche von 40,56 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende A38 neben dem Gemeindegebiet. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkerhrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 0,68 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 0,68 0 0 0 65 - 74 0 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 0 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Für die Erwägung von Lärmminderungsmaßnahmen hat sich die Stadt Kelbra an den im Punkt 1.4 genannnten Auslösewerten orientiert. Nach den durchgeführten Lärmberechnungen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine Lärmbetroffenheiten LDEN > 64 dB(A) und LNight > 54 dB(A) zu verzeichnen. Daher besteht kein Erfordernis für weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Hauptverkehrsstraße ? Sachsen-Anhalt ? Gesundheitsgefährdung ? Kindertagesstätte ? Lärmkarte ? Lärmminderung ? Lärmsanierung ? Schallquelle ? Lärmkartierung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Verkehrslärm ? Verkehrsweg ? Wohngebäude ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Verordnung über die Lärmkartierung ? Lärmbekämpfung ? Schlafstörung ? Verkehrsaufkommen ? Krankenhaus ? Lärmaktionsplan ? Lärmberechnung ? Rechtsgrundlage ? Lärmbelastung ? Wohnungsbau ? Schule ? Stadt ? Lärmgrenzwert ? Maßnahmenwert ? Lärm ? Aktionsplan ? Lärmaktionsplanung ? Richtwert ? Schwellenwert ? Grenzwert ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-10-21

Modified: 2024-10-21

Time ranges: 2024-10-21 - 2024-10-21

Status

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