Description: Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungsverbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote. Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen. Artenschutzrechtliche Anforderungen Rechtliche Grundlagen Nachweispflicht § 46 Absatz 1 bis 3 BNatSchG Meldepflicht § 7 Absatz 2 BArtSchV Kennzeichnungspflicht §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV Fotodokumentation bei Landschildkröten §§ 12 bis 14 und Anlage 6 BArtSchV, insbesondere § 13 Absatz 3 Buchführungspflicht § 6 BArtSchV Gemäß der allgemeinen Nachweispflicht von § 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) ist jeder Halter u. a. von lebenden Tieren der besonders bzw. streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen, z.B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Exemplare. (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Alle Halter lebender Wirbeltiere der besonders und der streng geschützten Arten haben ihren Tierbestand einschließlich aller laufenden Veränderungen in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (s. Tierbestandsmeldungen ). Für alle Tiere der in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannten Arten obliegt dem Halter eine Kennzeichnungspflicht [s. Kennzeichnungspflicht und Anlage 6 BArtSchV - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden (37 KB, nicht barrierefrei)] Gemäß § 13 Absatz 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt. Bei Landschildkröten ist mindestens der Bauchpanzer wiederholt zu fotografieren [s. Kurzinformation - Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten (1,5 MB)]. Bei häufigem Inverkehrbringen von Tieren und Pflanzen der besonders bzw. streng geschützten Arten gilt die Pflicht zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches (s. Buchführungspflicht ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen kann durch Bußgeld geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Die Gesetze und Verordnungen können unter Punkt " Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen " eingesehen und ausgedruckt werden. (1) Quelle: Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Schildkröte ? Sachsen-Anhalt ? Anzeigepflicht ? Bundesartenschutzverordnung ? Bundesnaturschutzgesetz ? Kennzeichnungspflicht ? Reptilien ? Wirbeltier ? Geschützte Arten ? Tierbestand ? Einheimische Art ? Beschlagnahme ? Bußgeld ? Rechtsgrundlage ? Pflanze ? Verbraucherschutz ? Züchtung ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Modified: 2025-03-14
Time ranges: 2025-03-14 - 2025-03-14
Bundesartenschutzverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf (PDF)Bundesnaturschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf (PDF)Allgemeine Hinweise
https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/allgemeine-hinweise (Unbekannt)Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise
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https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/buchfuehrungspflicht (Unbekannt)Fotodokumentation bei Landschildkröten u. a. Reptilien
https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/fotodokumentation-bei-landschildkroeten (Unbekannt)Kennzeichnungspflicht
https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/kennzeichnungspflicht (Unbekannt)Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen
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https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/grundlagen/aktuelle-gesetzesaenderungen-im-artenschutz (Unbekannt)Kurzinformation - Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/CITES/Dateien/A_Kurzinfo_Fotodoku_Griech_2024.pdf (PDF)Anlage 6 BArtSchV - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/CITES/Dateien/bartschv2005-anlage6-papageien_kurz.pdf (PDF)Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/rechtsquellen (Unbekannt)Accessed 1 times.