API src

Buchführungspflicht Muster Buchführung

Description: Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders bzw. streng geschützten Arten erwirbt oder in den Verkehr bringt, hat gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (1) ein Ein- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung nach dem Muster zu führen. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsnachweisen beizufügen, wie: EU-Bescheinigungen, Herkunftsnachweise und behördliche Ausnahmegenehmigungen. (1) Quelle: Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) Alle Eintragungen in das Buch sind in dauerhafter Form vorzunehmen. Die Buchführung kann auch in computergestützter Form erfolgen, wenn das Programm gegen jede nachträgliche Manipulation geschützt ist. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Bundesartenschutzverordnung ? Buchhaltung ? Geschützte Arten ? Herkunftsnachweis ? Verbraucherschutz ? Verkehr ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Modified: 2025-03-14

Time ranges: 2025-03-14 - 2025-03-14

Alternatives

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.