Description: Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016 Beispiele zur Nachweisführung 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ Magdeburg, 28.05.2015 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur Energie der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer Sachverständigen- und Ingenieurbüro Rochel Leibnizstraße 17 39104 Magdeburg Tel.: 0391 / 73 13 078 Fax: 0391 / 73 13 127 E-Mail: energie@ingbuero-rochel.de URL: www.ingbuero-rochel.de/energie.htm __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - erstmals eingeführt als EnEV2002 am 01.02.2002 als „Zusammenlegung“ der Wärmeschutzverordnung 1994 und der Heizungsanlagen-Verordnung 1998 - leicht geändert zur EnEV2004 am 08.12.2004 - stark geändert zur EnEV2007 am 01.10.2007 - Einführung von Energieausweisen für Bestandsbauten - neue Berechnungsvorschrift für Nichtwohngebäude (DIN 18599) - nochmals stark geändert zur EnEV2009 in Kraft am 01.10.2009 - Verschärfung der Anforderungsniveaus für Neubau und Bestand - Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude - seit 01.05.2014 die EnEV2014 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Energieeinsparverordnung (EnEV) - gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden - gilt nicht für z.B.: • Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden • Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen • unterirdische Bauten • Traglufthallen und Zelte • Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind • sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden. __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) - regelt Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden - regelt Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau - regelt die Ausstellung von Energieausweisen im Bestandsbau für Wohngebäude und Nichtwohngebäude - regelt Nachrüstungspflichten im Baubestand - regelt Anforderungen an die Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik - regelt Ausnahmen, Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Wesentliche Änderungen in der EnEV 2014 - Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2016 - um durchschnittlich 25% des Primärenergiebedarfes - um durchschnittlich 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle - ab 2021 müssen alle Neubauten im Niedrigstenergiestandard errichtet werden (Behördengebäude ab 2019) Festlegung der energetischen Mindestqualität bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude u. bis Ende 2018 für alle anderen Neubauten - Einführung von unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise - Verwendung neuer Normen in der Bewertung, z.B. DIN V 18599 (2011-12) - neue Bewertungsmethode des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013-02) - Nachweis über die Begrenzung der Sonneneintragskennwerte - dynamische Gebäudesimulation __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 3
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LENA
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Energieausweis ? Niedrigstenergiegebäude ? Energieberatung ? Tierhaltung ? Wärmedämmung ? Wohngebäude ? Nichtwohngebäude ? Klima- und Lüftungstechnik ? Gebäude ? Ordnungswidrigkeit ? Wärmeschutzverordnung ? Energetische Gebäudesanierung ? Bewertungsverfahren ? Energie ? Energieverbrauch ? Heizungsanlagenverordnung ? Sanierungsmaßnahme ? Energieeinsparverordnung ? Gebäudehülle ? Bauen im Bestand ? Gebäudebestand ? Baubestand ? Ausstellung ?
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Language: Deutsch
Issued: 2015-06-01
Modified: 2015-06-01
Time ranges: 2015-06-01 - 2015-06-01
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