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%C3%9Cbersicht_steuerliche_F%C3%B6rderung_web.pdf

Description: STEUERLICHE FÖRDERUNG ENERGETISCHER GEBÄUDESANIERUNGEN (ESTG §35C) Förderungen für das energieeffiziente Sanieren von Wohnhäusern? FÖRDERFÄHIGE EINZELMASSNAHMEN FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN HEIZUNGSANLAGE Wärmedämmung von Dächern, Wänden, oberenmit Einbindung Erneuerbarer Energien (EE) Geschoss- und Kellerdecken▪Solarkollektoranlagen ▪Erneuerung von Fenstern und Außentüren▪Biomasseanlagen (z.B. Holzpelletheizungen) ▪Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes▪Wärmepumpen ▪Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (z.B. elektronische Heizkörper- / Raumthermostate, Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte)▪Brennstoffzellen ▪EE Hybridheizungen (EE-Hybride) ▪innovative Heiztechnik auf Basis EE ▪Gebäudenetze ▪Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ▪ ▪Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage ▪Optimierung bestehender Heizungsanlagen FÖRDERBEDINGUNGEN ▪Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre sein. ▪Gebäude oder Eigentumswohnung wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. ▪Sanierungsmaßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. ▪Technische Mindestanforderungen aus der Verordnung sind einzuhalten. ▪Ausstellung einer Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen durch Fachunternehmen oder Energieberater/in. RECHTSGRUNDLAGE ▪ Einkommenssteuergesetz § 35c + Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV v.19.12.2022 ERMÄSSIGUNG DER EINKOMMENSSTEUER max. 200.000 € anrechenbare Kosten je Gebäude oder Eigentumswohnung Von der Einkommensteuer sind: 20 % der anrechenbaren Kosten abzugsfähig (max. 40.000 €). Diese Steuerermäßigung von 20 % ist auf 3 Jahre zu verteilen: 7 % - maximal 14.000 € - im 1. Jahr 7 % - maximal 14.000 € - im 2. Jahr 6 % - maximal 12.000 € - im 3. Jahr 50 % der Kosten Baubegleitung durch Energieberater/innen anrechenbare Kosten ▪ energetische Sanierungsmaßnahmen ▪Energieberater/innen ▪Erteilung der Bescheinigung Hinweis ▪ keine zusätzliche Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen § 35a Absatz 3 EStG ▪ keine gleichzeitige BEG - Förderung

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LENA

Tags: Dachdämmung ? Brennstoffzelle ? Wärmedämmung ? Gebäude ? Holzpelletheizung ? Energetische Gebäudesanierung ? Heiztechnik ? Lüftungsanlage ? Rechtsgrundlage ? Steuerentlastung ? Sanierungsmaßnahme ? Energetische Sanierung ? Heizung ? Ausstellung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-03-21

Modified: 2024-03-21

Time ranges: 2024-03-21 - 2024-03-21

Status

Quality score

Accessed 1 times.