Description: Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Schnauder/Wethau/Unstrut“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen-Sitzung (PAG) 14.02.2023 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Hotel - Restaurant „Schöne Aussicht“; 06667 Leißling vgl. Teilnehmerliste Tagesordnung Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Annemarie Scholkofsky, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Aline Gransee, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Leonard Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Organisatorisches Frau Scholkofsky, LGSA, benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG-Terminen. Der Bearbeitungszeitraum ist stark begrenzt. Der Termin mit Personen, die Landwirtschaft und Wasserechte an den Projektgewässern haben, wird am 23.03.2023 stattfinden. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle und Präsentationen der PAG-Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde der Projektleitung und Projektingenieure. Frau Scholkofsky stellt die Möglichkeit der Onlinebeteiligung vor und bittet um Beteiligung bis zum 31.03.2023. Auf der Website ist die Online-Beteiligung über den Reiter PAG- Sitzungen erreichbar. Der Link kann gerne geteilt werden, um weitere Personen, direkt und indirekt betroffen, zu erreichen. Eine kurze Handlungsanweisung ist zum Download auf der GEK- Website abrufbar. https://survey123.arcgis.com/share/21ac0a235f294967af3b7216598df539 Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Frau Gransee, LHW, erläutert die Ziele und Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Es wird auf die Besonderheit der Gebietskulisse des GEK verwiesen, welche sich aus drei Teilgebieten um Schnauder, Wethau und Unstrut zusammensetzt. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritätensetzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteurinnen und Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen. Gewässerentwicklungskonzepte sind wasserwirtschaftliche Fachplanungen und ersetzen keine rechtlichen Instrumente! vgl. Anlage 2 Seite 1 von 3 Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH, stellt sein Unternehmen vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme der Gewässer ist erfolgt. Aktuell erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Bartels wünscht sich einen intensiven Austausch und eine Beteiligung über das Online-Tool. vgl. Anlage 3 Top 4: Diskussion und Festlegungen Es wird auf den schlechten Zustand der Wethau unterhalb Knapendorf hingewiesen. Herr Bartels betont, wie wichtig die Mitarbeit der PAG ist, auch die Wasserrechte und Wasserqualitäten der betrachteten Fließgewässer werden geprüft und aufgenommen. Durch Herrn Bartels wird auf Hinweis Herrn Mäurers, Fischereiberatung, zudem der Datensatz bzgl. der Unstrut überprüft und der betrachtete Gewässerabschnitt bis zur Landesgrenze ergänzt (lediglich Darstellungsfehler). Frau Klenke, UHV „Weiße Elster“, fragt nach dem Stand des Monitorings der Fische. Angegeben als „gut“ entspricht das nicht dem tatsächlichen Stand, da die Schwennigke trockengefallen ist. Herr Bartels nimmt den Hinweis auf. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die Bewertung an einer Messstelle erfolgt, die repräsentativ für den gesamten betrachteten Oberflächenwasserkörper ist und es daher lokal zu Abweichungen kommen kann. Herr Bartels weist nach Rückfrage bzgl. Fischtreppe Bad Kösen ausdrücklich darauf hin, dass Maßnahmen, Konzeptionen, Planungen und Studien dem Ingenieurbüro zeitnah zugearbeitet werden. Im GEK werden langfristige Maßnahmen definiert, die die ökologische Durchgängigkeit erwirken. Frau Gransee, ergänzt, dass die Umsetzung der im GEK benannten Maßnahmen zeitnah wünschenswert wäre, aber in der Regel nicht sofort erfolgen wird. Der Zeitpunkt der Umsetzung abhängig von Flächenverfügbarkeit sowie personellen und finanziellen Kapazitäten. Bei dem GEK handelt es sich um eine wasserwirtschaftliche Fachkonzeption. Weiterhin dient das GEK als Praxisleitfaden. Die beschriebenen Maßnahmen stehen jedem Dritten zur Umsetzung offen! Herr Mäurer, fragt nach der Dopplung der Bewertungstabelle der Unstrut. Herr Bartels erklärt, dass es sich um zwei Oberflächenwasserkörper handelt. Weiterhin weißt Herr Mäurer auf den Altarm-Anschluss hin und die hohe Priorität, da bspw. der Altarm der Unstrut östlich von Nebra häufig komplett trocken fällt. Frau Gransee nimmt den Hinweis auf. Sie erläutert, dass im Einzelfall eine hydraulische Untersuchung stattfinden wird. Grundsätzlich ist eine Altarmanbindung ökologisch sinnvoll, insbesondere dort, wo die Bildung von Altarmen zur natürlichen, gewässertypischen Ausprägung gehört. Frau Sturm, Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt, ist besorgt, da einige Gewässer regelmäßig trockenfallen und ob diese im GEK betrachtet werden (kein Beispielgewässer genannt). Herr Bartels erklärt, dass selbstverständlich für die Projektgewässer nach Ursachen der Defizite gesucht wird und Maßnahmenvorschläge gebracht werden, um diese Defizite zu beseitigen. Weiterhin wünscht Sie sich eine kurze Erläuterung zum Nutzen von Totholz in den Fließgewässern. Herr Bartels erläutert den Nutzen als Unterschlupf für Fische sowie die strömungslenkenden Eigenschaften und die dadurch entstehenden Substratbänke als Laichhabitate (u.a.). Frau Winkler, Altenburger Land, fragt, ob die Gewässerentwicklungskonzepte angrenzender Bundesländer berücksichtigt werden. Frau Gransee antwortet, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit wichtig und sinnvoll ist. Die Konzepte werden zur Umsetzung der WRRL deutschlandweit erstellt, sind jedoch unterschiedlich betitelt. Frau Scholkofsky ergänzt die Beteiligung der angrenzenden Bundesländer in der PAG. Seite 2 von 3 Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 17.03.2023 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH i.A. Annemarie Scholkofsky (E-Mail: scholkofsky.a@lgsa.de), am 06.03.2023 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Aline Gransee, LHW (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Leonard Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Seite 3 von 3
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LHW
Tags: Fischtreppe ? Erfurt ? Sachsen-Anhalt ? Messstation ? Fisch ? Fließgewässer ? Totholz ? Ökologische Durchgängigkeit ? Wasserrecht ? Wasserrahmenrichtlinie ? Sturm ? Weiße Elster ? Unstrut ? Oberflächengewässer ? Studie ? Wasserqualität ? Landwirtschaft ?
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Language: Deutsch
Issued: 2024-05-30
Modified: 2024-05-30
Time ranges: 2024-05-30 - 2024-05-30
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