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Anlage_9_-_Vermerke.pdf

Description: Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Uchte/Tanger“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen-Sitzung (PAG) 02.03.2023 10.00 Uhr - 12.30 Uhr Hotel „Schwarzer Adler“, Lange Str. 52, 39590 Tangermünde vgl. Teilnehmerliste Tagesordnung Vorwort von Dana Shilton, Referentin Oberflächengewässer, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Lars Appelt, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Karl-Heinz Jährling, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Holger Ellmann, Ellmann/Schulze GbR Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde Dana Shilton, MWU, begrüßt zur 1. Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe und stellt die Projektleitung und die Projektingenieure vor. Herr Appelt, LGSA, übernimmt und benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG-Terminen. Der Bearbeitungszeitraum ist stark begrenzt. Der Termin mit Wasserrechtsinhabern und Landwirten wird am 28.03.2023 stattfinden. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle und Präsentationen der PAG-Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde der PAG- Mitglieder. Frau Scholkofsky, LGSA, stellt die Möglichkeit der Onlinebeteiligung vor und bittet um Beteiligung bis zum 14.04.2023. Auf der Website ist die Online-Beteiligung über den Reiter PAG-Sitzungen erreichbar. Der Link kann gerne geteilt werden, um weitere Personen, direkt und indirekt betroffen, zu erreichen. Eine kurze Handlungsanweisung ist zum Download auf der GEK- Website abrufbar. https://survey123.arcgis.com/share/1665dbfb79c44dc9938140ed89a4dca6 Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Herr Jährling, LHW, erläutert die Ziele und Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritätensetzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen. Gewässerentwicklungskonzepte sind wasserwirtschaftliche Fachplanungen und ersetzen keine rechtlichen Instrumente!  vgl. Anlage 2 Seite 1 von 3 Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Ellmann, Ellmann/Schulze GbR, stellt sein Unternehmen und das des Nachauftragnehmers Herrn Schickhoff, IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH, vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme von 2/3 der Gewässer ist bereits erfolgt. Anschließend erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Ellmann weist ausdrücklich darauf hin, dass Maßnahmen, Konzeptionen, Planungen und Studien dem Ingenieurbüro zeitnah zugearbeitet werden.  vgl. Anlage 3 Top 4: Diskussion und Festlegungen  Herr Dr. Wackwitz, UHV „Uchte“, fragt nach der Wahl des Zeitraums der Umsetzung, den er aufgrund der Änderungen im Wassergesetz und den fortschreitenden Autobahnbau für ungünstig hält. Auch hätte er sich eine Information des UHV vor Beginn des Ausschreibungsprozesses und der Bearbeitung gewünscht. Herr Jährling, LHW, verweist auf einen bereits stattgefundenen detaillierten Austausch. Für die Mitglieder der PAG fasst er zusammen, dass der Bearbeitungsablauf von Gewässerentwicklungskonzepten als wasserwirtschaftlich-konzeptionelle Rahmenplanungen im Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage einer vom zuständigen Umweltministerium in 2009 bestätigten Handlungsempfehlung des GLD erfolgt. Bisher sind 14 GEK erfolgreich abgeschlossen worden. Mit den in 2023 beginnenden GEK "Schnauder/Wethau/Unstrut" und "Uchte/ Tanger" sind bis zum Abschluss der Bearbeitungen in Sachsen-Anhalt noch 6 Konzepte offen. Neben der Gewässerunterhaltung sind diverse weitere Institutionen, wie u.a. die Land- und Forstwirtschaft, aus Gewässerökologie und Naturschutz, Fischerei sowie die Interessen der Gebietskörperschaften als gleichberechtigte Partner zu beachten. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Anlass zwischen verschieden gelagerten Interessen oder gar Zuständigkeiten zu unterscheiden. Eine Information der Mitglieder vor Beginn der Planungen kann auf Grund begrenzter Kapazitäten nicht erfolgen.  Herr Klein, UHV „Tanger“, begrüßt die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts. Er selbst hat bereits einen großen Fortschritt durch bedarfsorientierten Gewässerunterhaltung und strukturaufwertende Maßnahme erzielen können. Er betont die Komplexität des Themas. Herr Ellmann ist über die Maßnahmen des UHV im Bilde und lobt die Arbeit Herr Kleins als Vorreiter zur Umsetzung der WRRL. Er wird lediglich in der Maßnahmenplanung des GEK ergänzen und bestehende Maßnahmen modifizieren. Herr Jährling ergänzt, dass Maßnahmen nur da geplant werden, wo sie letztendlich auch sinnvoll sind. Als Beispiel nennt er eine schlechte ökologische Durchgängigkeit einer Stauanlage. Sicher ist die ökologische Durchgängigkeit ein wichtiges Ziel, jedoch wird im Vorfeld geprüft, ob diese hier überhaupt notwendig ist. Erst dann wird nach einem festen Schema zur Prüfung der erforderlichen Maßnahmen gehandelt.  Herr Neuhäuser, NABU KV Stendal, fordert die Darstellung der rechtlichen Grundlagen im GEK. Problematisch sieht er die Unterhaltungslast, die die Unterhaltungsverbände tragen. Zudem bittet er um das Belassen von Totholz in den Gewässern. Herr Jährling antwortet, dass egal wer das Gewässer unterhält nach der WRRL handeln muss und betont das mitunter die Unterhaltung der Gewässer nicht mehr zeitgemäß ist. Herr Sievert ergänzt, dass keine Totholzentnahme erfolgt, wenn das Profil nicht verhindert wird.  Herr Neuhäuser fragt weiterhin nach dem Umgang mit dem Biber. Herr Jährling betont, dass mit dem Biber offen umgegangen wird. Bisher wurde der Biber in der WRRL nicht bedacht, jedoch bietet er auch Chancen für die Gewässer. Er erklärt, dass die zwei Rechte Naturschutz/WRRL in Synergie gebracht werden müssen. Hierzu wird aktuell die Fließgewässertypisierung nach LAWA überarbeitet. Herr Schuboth weist auf den hohen Seite 2 von 3 Schutzstatus nach § 44 BNatschG des Bibers hin. Herr Dorner, UWB LK Stendal, erläutert in diesem Zusammenhang den Vorteil eines renaturierten Gewässerlaufes. So findet an den Fließgewässern nach strukturverbessernden Maßnahmen der Biber geeignete Habitate ohne Beeinträchtigung angrenzender Flächen. Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 14.04.2023 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH i.A. Annemarie Scholkofsky (E-Mail: scholkofsky.a@lgsa.de), am 15.03.2023 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Karl-Heinz Jährling, LHW (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Holger Ellmann, Ellmann/Schulze GbR (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Seite 3 von 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LHW

Tags: Adler ? Biber ? Sachsen-Anhalt ? Gewässerökologie ? Synergistische Wirkung ? Fließgewässer ? Totholz ? Ökologische Durchgängigkeit ? Gewässerunterhaltung ? Habitat ? Straßenbau ? Wassergesetz ? Schutzstatus ? Stauanlage ? Wasserrahmenrichtlinie ? Handlungsempfehlung ? Energie ? Oberflächengewässer ? Rahmenplanung ? Rechtsgrundlage ? Studie ? Fischerei ? Forstwirtschaft ? Landwirtschaft ? Naturschutz ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-02-07

Modified: 2024-02-07

Time ranges: 2024-02-07 - 2024-02-07

Status

Quality score

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