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Leitlinien_Entwicklungszusammenarbeit_Sachsen-Anhalt.pdf

Description: Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhalt I. Vorbemerkungen II. Grundprinzipien III. Schwerpunkte 1. Entwicklungsbezogen tätige Nichtregierungsorganisationen fördern 2. Entwicklungsbezogene Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 3. Potential von Wissenschaft und Forschung nutzen 4. Migration und Entwicklung verknüpfen 5. Fairen Handel und nachhaltigen Konsum stärken 6. Unternehmen für die Entwicklungszusammenarbeit sensibilisieren/Kompetenzen der Wirtschaft integrieren 7. Partnerschaften stärken und vorhandene Kompetenzen nutzen 8. Humanitäre Hilfe IV. Wirksamkeit und Fortschreibung V. Redaktion 3 I. Vorbemerkungen Gegenstand der Entwicklungszusammenarbeit ist das Bemühen, die weltweiten Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und in den Lebensbedingungen dauerhaft abzubauen. Ausdruck dessen sind die Ziele für nachhaltige Entwicklung der internationalen Staatengemeinschaft von 2015 (Sustainable Development Goals - SDG’s) – die so genannte Agenda 2030. Die dadurch erfolgte Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit fragt nicht nach dem Entwicklungsstand und macht nicht an nationalen Grenzen halt. Alle Staaten werden gleichermaßen in die Pflicht genommen. Die Bundesländer leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten wichtige Beiträge zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (EZ) der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage der EZ des Landes Sachsen-Anhalt sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK). Mit dem umfassenden Beschluss der MPK vom 22. bis 24. Oktober 2008 haben sich die Länder auf eine Reihe von Kernkompetenzen und Handlungsfelder für eine Entwicklungspolitik in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen geeinigt. Mit dem Beschluss der MPK vom 12. Juni 2014 bekannten sich die Länder im Vorfeld der Verabschiedung der SDG‘s zu einem eigenen Beitrag. Am 17. März 2016 bekräftigte die MPK auf Grundlage des Fortschrittsberichts zur Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes 2016 ihre Mitverantwortung bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Am 1. Juni 2017 hat die MPK der Bundeskanzlerin zugesichert, angesichts neuartiger Herausforderung neue Dimensionen der Zusammenarbeit von Afrika und Europa zu entwickeln und das vielfältige Engagement der Länder in Afrika fortzusetzen. Entsprechend diesen Beschlüssen sieht die Landesregierung Entwicklungszusammenarbeit als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe an und verpflichtet sich, Grundsätze ihrer Verantwortung für die EINEWELT in allen Politikfeldern anzuwenden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern hat sich Sachsen-Anhalt dazu bereit erklärt, seinen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Nord-Süd-Verhältnisses zu leisten. Die Länder erkennen an, dass die Weiterentwicklung hin zu globalen Zielen nachhaltiger Entwicklung durch die Agenda 2030 einen Paradigmenwechsel in Richtung einer tiefgreifenden Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Norden wie im Süden darstellt, um in gemeinsamer Verantwortung die Welt zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Die internationale Gemeinschaft hat mit der Agenda 2030 neue Maßstäbe bei der Bewältigung globaler Herausforderungen gesetzt. Diese Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn der erforderliche Kurswechsel die aktive Unterstützung der Menschen erhält. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verträglichkeit und soziale

Types:

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Sachsen-Anhalt ? Entwicklungszusammenarbeit ? Entwicklungspolitik ? Landesregierung ? Globale Nachhaltigkeitsziele ? Nachhaltigkeitsziel ? Agenda 2030 ? Konsum ? Öffentlichkeitsarbeit ? Wirtschaftsentwicklung ? Nichtstaatliche Organisation ? Afrika ? Europa ? Nachhaltigkeitsstrategie ? Umweltverträglichkeit ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2019-03-13

Modified: 2019-03-13

Time ranges: 2019-03-13 - 2019-03-13

Status

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