Description: Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Cross Compliance- Vorschriften 2021 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1 2 VORWORT Die Ende des Jahres 2013 von der Europäischen Kommission beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beinhaltet auch weiterhin die durch die Begünstigten einzuhaltenden Cross Compliance- Vorschriften, das heißt die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Vor die- sem Hintergrund wurde die vorliegende Broschüre von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet und für das Jahr 2021 aktualisiert. Sie dient der allgemeinen Information über die Cross Compliance-Ver- pflichtungen gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013. Textliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden wieder farblich kenntlich gemacht. Die Broschüre ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Zahlungsempfänger in Sachsen-Anhalt (Begünstigte bestimmter flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raumes, von Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter einheimischer Nutztierrassen, Direkt- zahlungsempfänger sowie ab 2010 auch Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbaubereich) sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und den damit verbundenen Änderungen der Cross Compliance-Vorschriften zu in- formieren. Ausgenommen von den Cross Compliance-Verpflichtungen sind Unternehmen, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen. Für diese Unternehmen gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestim- mungen des Fachrechts. Über wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr wird im einleitenden Teil gesondert informiert. Dazu gehört die erneute Anpassung der im Jahr 2017 novellierten Düngeverordnung (DüV), die mit Wirkung vom 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Hiermit waren auch eine Anpassung der zusätzlichen düngerecht- lichen Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt sowie eine Neuausweisung der mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete erforderlich geworden. Des Weiteren wurde das Wasserhaushaltsgesetz mit Wirkung vom 30. Juni 2020 geändert und hat ebenfalls Auswirkungen auf die Cross Compliance-Vorschriften. Schließlich ergeben sich durch eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weitere er- gänzende Regelungen im Tierschutz. Näheres entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III Kapitel 1 und Kapi- tel 9 dieser Broschüre. Weitere Informationen einschließlich dieser Informationsbroschüre erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt unter https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/cross-compliance/. Hinsichtlich weitergehender Fragen können Sie sich auch an das für Ihren Betriebssitz zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) oder die jeweils zuständige Fachbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Weiterhin stehen auch Fachbehörden des Landes wie die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) zur Beantwortung spezieller Fragen zur Verfü- gung. 3
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Sachsen-Anhalt ? GAP-Reform ? Flurbereinigung ? Nitrat ? Düngeverordnung ? Europäische Kommission ? Flechte ? Gartenbau ? Phosphor ? Europäischer Rat ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Nutztier ? Wasserhaushaltsgesetz ? Energie ? Forst ? Ökologischer Landbau ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ? Tierschutz ? Cross Compliance ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2021-02-16
Modified: 2021-02-16
Time ranges: 2021-02-16 - 2021-02-16
Accessed 1 times.