Description: Anlage Fachliche Stellungnahme der zuständigen Veterinärbehörde zur Eignung und Notwendigkeit des vorgesehenen Vorhabens zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes RdErl. des MWL vom 23. Februar 2024 – 45-42500-28/1/4505/2024 Die Anlage ist mit einer Kopie des Antrages beim Veterinäramt einzureichen und ausgefüllt der Bewilligungsbehörde bei Antragstellung vorzulegen. Name des Antragstellers: Vorhaben „Investitionen und Beschaffung von beweglichen Sachen“ nach Nr. 2.1 der Förderrichtlinie Der antragstellenden Einrichtung liegt eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz vor: ☐ ja, Ausstellungsdatum: ___________________________________________________ (eine Kopie der Erlaubnis ist dem Antrag beigefügt) ☐ nein, Begründung ________________________________________________________ Antragsteller und Inhaber der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz sind identisch. ☐ ja ☐ nein Wenn nein, bitte folgendes ausfüllen. Name des Inhabers der Erlaubnis: Anschrift: Telefon: Mobiltelefon: E-Mail: Erläuterung weshalb Antragsteller und Inhaber der Erlaubnis nicht identisch sind. 1 Das beabsichtigte Vorhaben betrifft: ☐ das Gebäude ___________________________________________________________ ☐ das Außengelände _______________________________________________________ ☐ Sonstiges ______________________________________________________________ Die Maßnahme entspricht dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie. ☐ ja ☐ nein Das Vorhaben entspricht den tierschutzrechtlich zu berücksichtigenden Vorschriften. ☐ ja ☐ nein Das Vorhaben ist für den Fortbestand des Tierheimes notwendig. ☐ ja ☐ nein Das Vorhaben besitzt eine hohe fachliche Priorität. ☐ ja ☐ nein Vorhaben „Bildungsangebote“ nach Nr. 2.2 der Förderrichtlinie Das beabsichtigte Vorhaben betrifft: ☐ Projekte und Maßnahmen, die der Stärkung des Tierschutzbewusstseins und einer Ver- besserung der Mensch-Tier-Beziehung dienen Die Maßnahme entspricht dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie. ☐ ja ☐ nein Das Vorhaben besitzt eine hohe fachliche Priorität. ☐ ja ☐ nein Mit der Förderung wird der Erwerb von Wissen und Fertigkeiten unterstützt, die für einen tierschutzgerechten und bewussten Umgang mit Tieren motivieren und befähigen. ☐ ja ☐ nein 2 Vorhaben „Investitionen“ oder „Bildungsangebote“ nach Nr. 2.1 oder 2.2 der Förder- richtlinie Tierschutzfachliche Stellungnahme des zuständigen Veterinäramtes zur Förderwürdigkeit (Eignung und Notwendigkeit) des Vorhabens. ____________________________________ Ort, Datum _____________________________________ Name Unterschrift _________________________________ Stempel/Siegel 3
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Mobiltelefon ? Tierschutzgesetz ? Gebäude ? Tierschutz ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-01-02
Modified: 2025-01-02
Time ranges: 2025-01-02 - 2025-01-02
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