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250317_Merkblatt_Katzenkastration_Antrag_2025_2026.pdf

Description: Merkblatt 2025/2026 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2025/2026 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in den Jahren 2025 und 2026 mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt jeweils 100.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage 2) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tier- schutzbundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesverband des Deutschen Tier- schutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  2025: Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein.  2026: Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.11.2025 und muss bis 31.10.2026 erfolgt sein. Mittel, die ab 01.11.2025 anfallen, werden dem maxi- malen Betrag pro Verein für 2026 zugerechnet.  Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufge- braucht sind. Die teilnehmenden Tierschutzvereine werden darüber informiert.  Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann Anlage 1 des anliegenden Formulars genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. War die Anerkennung aus dem Jahr 2024 unbefristet, reicht eine nochmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens als Kopie bei der Verantwortlichen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbun- des e.V..  Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die tatsächlichen Kosten un- ter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren.  Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, ein- malig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen erfolgen – siehe Anlage 1 zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage 2 zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den Antragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschreiben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDEFIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2025 bzw. 2026: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tier- schutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg info@landestierschutz-lsa.de Telefon: 0170 900 1315 Anlage: Antragsformular mit Anlage 1 (Anerkennungsschreiben der Kommune) und Anlage 2 (Auflistung der kastrierten Tiere)

Types:

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Katze ? Parasitose ? Datenbank ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-03-17

Modified: 2025-03-17

Time ranges: 2025-03-17 - 2025-03-17

Status

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