Description: Stand: August 2018 AKTIONSPLAN ZUR VERBESSERUNG DER KONTROLLEN ZUR VERHÜTUNG VON SCHWANZBEIßEN UND ZUR REDUZIERUNG DES SCHWANZKUPIERENS BEI SCHWEINEN Mitgliedstaat:Deutschland Mitgliedstaat Kontakt (Email):Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 321, Tierschutz Dr. Katharina Kluge (321@bmel.bund.de) Datum der Übersendung des Aktionsplans: … 2018 Vorbemerkung: In Ergänzung zu den in der folgenden Tabelle dargestellten Maßnahmen wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Initiativen und Projek- ten in Deutschland durchgeführt, um das Schwanzbeißrisiko bei Schweinen zu reduzieren und die Anzahl unkupierter Schweine schrittweise zu erhöhen. Eine aktuelle Liste mit Projekten die in den letzten Jahren zum Thema Schwanzbeißen durchgeführt wurden, sind auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts dargestellt (https://www.fli.de/de/institute/institut-fuer-tierschutz-und-tierhaltung-itt/forschungsbereiche- arbeitsgruppen/ag-schweine/forschungsprojekte-zum-thema-schwanzbeissen/). Eine enge Zusammenarbeit mit anderen EU Mitgliedstaaten (DK und NL) zum Thema „Tierschutz beim Schwein“ findet in einer Arbeitsgruppe statt, die sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, die Anforderungen der RL 2008/120/EG sowie der Empfehlung der EU KOM 2016/336 soweit wie möglich zu harmonisieren. Für Deutschland sind die Bundesländer NI und NW in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Zudem findet eine enge Abstimmung zu dieser Thematik in einer Tierschutz-Arbeitsgruppe auf Bun- desebene statt, in der neben DE die Mitgliedstaaten BE, DK, NL, und SE vertreten sind. Bezug zum durchgeführten Audit der DG(SANTE)-2018-6445: Vom 12. bis 21. Februar 2018 wurde in DE ein Audit durch die DG SANTE zur Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen durchgeführt. Im Entwurf des Auditbe- richts wurden sieben Empfehlungen an DE ausgesprochen. Die von DE geplanten Maßnahmen mit einem entsprechenden Zeitplan (Maßnah- menplan) sind in dem vorliegenden Dokument mit dem Aktionsplan zusammengefasst, da sich die Inhalte der beiden Pläne im Wesentlichen überschneiden. European Commission, Grange, Dunsany C15 DA39, Co. Meath, Ireland - Office: GRAN 01/238 Tel.: direct line (+353 46) 9061 873, internal n°: 70873, switchboard: (+353 46) 9061 700. Fax: (+353 46) 9061 705 1. Definierung von Einhaltungskriterien und deren Veröffentlichung Vorbemerkung: Die Anforderungen der Richtlinien 2008/120/EG und 98/58/EG werden national im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung (TierSchNutztV) umgesetzt. In Ergänzung hierzu hat die AG Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) ein „Handbuch zur Tierschutzüberwachung von Nutztierhaltungen“ erarbeitet, welches konkrete Vollzugshinweise zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen u.a. für Schweine haltende Betriebe beinhaltet. Als eben diese "Vollzugshinweise" ist das Handbuch in den Bundes- ländern für die Vollzugsbehörden verbindlich (Bezug nehmend auf die Empfehlung Nr. 6 des Entwurf des Auditberichts der der DG SANTE - 2018-6445). Rechtsgrundlage für behördliches Handeln sind nur die verbindlichen Rechtsvorschriften. In der folgenden Tabelle zur Definierung der Einhaltungskriterien ist jeweils die aktuelle Umsetzung der Vorgaben der Richtlinien 2008/120/EG und 98/58/EG in nationales Recht sowie eine Prüfung des möglichen Anpassungsbedarfs dargestellt. Die im Entwurf des Auditberichts der DG SANTE-2018-6445 ausgesprochene Empfehlung (Nr. 2), eindeutige Einhaltungskriterien für Tierhalter und amtliche Kontrolleure für einen wirk- samen Vollzug bereitzustellen, wurde bei der o.g. Prüfung explizit berücksichtigt. 2 Einhaltungskriterien (nationale Umsetzung und Prüfung auf Anpassungsbedarf) Fristen: 1: Aktualisierung von Standardver- fahren/Leitlinien 2: Schweinesektor informiert / Veröf- fentlichung 3: Umsetzung der Maßnahmen 4. andere Parameter Emp- fehlung (EU) 2016/336Mindestvorgaben der Richtlinien 2008/120/EG und 98/58/EGBeschäftigungBeschäftigungBeschäftigungBeschäftigung „ … Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien haben, die sie unter- suchen und bewegen können, wie z.B. Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mi- schung dieser Materialien, durch die die Gesundheit der Tiere nicht ge- fährdet werden kann.“ (Richtlinie 2008/120/EG Anhang 1 Kapitel 1 Nummer 4)nationale Umsetzung:TierSchNutztV: Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungs- material hat, das das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient. (§ 26 Absatz 1 Nummer1 Tier- SchNutztV)1: Prüfung der Notwendigkeit einer Än- derung erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2018 (BMEL). 2 und 3: Als alleiniges Beschäftigungsmaterial werden im Handbuch In Abhängigkeit vom Ergebnis der z.B. reine Ketten oder solche, deren Glieder vollständig mit oben genannten Prüfung. Kunststoff ummantelt sind, Salzlecksteine, Nippeltränken und Futterautomaten als unzureichend eingestuft. Zu häu- fig verwendeten Beschäftigungsmaterialien befindet sich Handbuch: im Handbuch eine gesonderte fachliche Bewertung. 1: Prüfung auf Anpassungsbedarf: Im Nachgang zu einer etwaigen An- passung der TierSchNutztV wird die Im Entwurf des Auditberichts der DG SANTE-2018-6445 wurde die Empfehlung (Nr. 1) ausgesprochen, bei der Um- Handbuch-PG der AGT einen Vor- setzung der RL 2008/120/EG (Anhang 1 Kapitel 1 Nummer schlag zur Konkretisierung des Hand- buchs zur Beschlussfassung vorlegen. 4) in nationales Recht in Bezug auf die Beispielliste für Beschäftigungsmaterial nachzubessern. Im Hinblick dessen In Abhängigkeit vom Beschluss der AGT wird das Handbuch aktualisiert. prüft das BMEL, inwieweit die Notwendigkeit einer Ände- rung des §26 Absatz 1 Nummer 1 der TierSchNutztV um 3
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Schwein ? Heu ? Kunststoff ? Europäische Kommission ? Pflanzensamen ? Tierhaltung ? Tierschutzgesetz ? Irland ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Materialprüfung ? Stroh ? Torf ? Rechtsgrundlage ? Tiergesundheit ? Nationales Recht ? Aktionsplan ? Landwirtschaft ? Tierschutz ? Verbraucherschutz ?
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Language: Deutsch
Issued: 2019-06-27
Modified: 2019-06-27
Time ranges: 2019-06-27 - 2019-06-27
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