Description: Stand: Juni 2021 Anlage zum Muster Maßnahmenplan Mlnlsterlum für Umwel~ Landwirtschaft und Energie Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens Tierhalter/-innen, die weiterhin die Schwänze ihrer Schweine kupieren bzw. kupierte Schweine einstallen, müssen gemäß § 6 Abs. 5 Tierschutzgesetz die „Unerlässlichkeit“ des Eingriffs für ihren Betrieb nachweisen. Hierzu ist es entsprechend dem „Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren beim Schwein“* erforderlich, das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen zu dokumentieren und gleichzeitig die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement so zu optimieren, dass Schwanzbeißen möglichst vermieden wird. Ziel ist es, durch einen fortwährenden Prozess von Optimierungsmaßnahmen darauf hinzuarbeiten, Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden. Wenn die Haltung von Schweinen mit intakten Schwänzen unter Einhaltung des gesetzlichen Mindeststandards nicht gelingt, bedeutet dies, dass die Maßnahmen über diese Mindestanforderungen hinausgehen müssen. In den nachfolgenden Tabellen werden beispielhaft mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und des Managements aufgezeigt, die in Betrieben, in denen es noch unerlässlich ist, die Schwänze der Schweine zu kupieren bzw. kupierte Schweine einzustallen, vorgenommen werden können mit dem Ziel, zukünftig auf den Eingriff zu verzichten. Die Tabellen sind, gemäß den im Aktionsplan genannten Parametern, in sechs Einflussbereiche („Beschäftigung“, „Stallklima“, „Gesundheit und Fitness“, „Wettbewerb um Ressourcen“, „Ernährung“ und Struktur und „Sauberkeit der Bucht“) aufgeteilt. In der ersten Spalte der Tabellen werden die wichtigsten Rechtsanforderungen für den jeweiligen Einflussbereich wiedergegeben. In der zweiten Spalte werden sinnvolle Maßnahmen aufgezählt, die über die in der linken Spalte genannten Mindestanforderungen hinausgehen. Da die Risikofaktoren und somit auch die notwendigen Optimierungsmaßnahmen betriebsindividuell sehr unterschiedlich sein können, ist es wichtig, dass Tierhalter/-innen, möglichst unter Zuziehung einer externen Beratung die Risikoanalyse durchführen und den individuellen Maßnahmenplan erstellen. Die Ergebnisse der betrieblichen Risikoanalyse sind bei der Auswahl geeigneter Optimierungsmaßnahmen besonders zu beachten. Weitere Informationsquellen sind in der Tabelle verlinkt. *Weblink: www.ringelschwanz.info 1 Stand: Juni 2021 Beschäftigung Relevante Rechtsanforderungen § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutztV: Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial hat, das Mögliche Optimierungsmaßnahmen Angebot von Materialien die alle gewünschten Eigenschaften (essbar, kaubar, untersuchbar, beweg- / bearbeitbar) erfüllen, insbesondere geeignetes Wühlsubstrat. Zum Beispiel: a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient; Als Beschäftigungsmaterial im Sinne von Satz 1 Nummer 1 kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. * Hinweis: Die Anforderungen „organisch“ und „faserreich“ treten erst am 01.08.2021 in Kraft. Ausführungshinweise* zu § 26 Abs. 1 Nr. 1: 1. Hinweise zu den erforderlichen Eigenschaften von Beschäftigungsmaterialien: Erhöhung der angebotenen Mengen sowie Optimierung der Platzierung des Beschäftigungsmaterials unter Beachtung der Funktionsbereiche. Zum Beispiel: Werden andere organische und faserreiche Materialien wie z.B. Jutesäcke oder Naturseile verwendet, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Tägliche Gaben von Stroh oder Raufutter auf planbefestigtem Boden Angebot von Stroh oder Raufutter in Raufen oder Automaten (idealerweise mit bodennaher Auffangschale) in Kombination mit Hebebalken aus Weichholz Angebot von Maissilage in Automaten in Kombination mit Jutesäcken oder Baumwollseilen. Menge des angebotenen Beschäftigungsmaterials über die Mindestanforderungen hinaus Mittige bzw. frei zugängliche Platzierung, damit möglichst viele Tiere gleichzeitig das Angebot der Beschäftigung nutzen können Angebot des Materials ebenerdig (wühlbar) In Großgruppen können Wühlecken oder Wühlareale mit Stroh und/oder Raufutter eingerichtet werden. 2 Stand: Juni 2021 Relevante Rechtsanforderungen „untersuchbar“: Das Schwein sollte das Beschäftigungsmaterial möglichst bewühlen oder zumindest „hebeln“ können (z.B. durch bodennahes Angebot oder Angebot auf einer Platte / Trog auf dem Boden). Siehe hierzu auch Empfehlung (EU) 2016/336 und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 49 final „bewegbar“: Das Schwein kann den Standort / die Position des Materials verändern. „veränderbar“: Das Schwein kann Aussehen und Struktur des Materials verändern. Holz muss vom Schwein ins Maul genommen werden können und leicht zerkaubar sein. Mögliche Optimierungsmaßnahmen Die alleinige Gabe von Beschäftigungsmaterialien die nicht wühlbar sind (Holz, Seile, Jutesäcke etc.) ist nicht ausreichend. Das Beschäftigungsmaterial in den verschiedenen Haltungsabschnitten sollte aufeinander abgestimmt sein. Insbesondere sollte es für die Schweine keine „Verschlechterung“ geben (z.B. Ferkelaufzucht auf Einstreu während in der Mast nur ein Objekt angeboten wird). Für den Notfall sollte ein für die Tiere unbekanntes und besonders interessantes Beschäftigungsmaterial vorgehalten werden. Holzstücke die nicht untersuchbar sind und / oder nicht innerhalb weniger Tage zerkaut werden können, erfüllen als alleiniges Beschäftigungsmaterial die Mindestanforderungen nicht. 2. Hinweise zu den erforderlichen Mindestmengen: BeschäftigungsmaterialMax. Anzahl Tiere pro Beschäftigungsmöglichkeit Objekte (Baumwollseile, Jutesäcke)12 Raufen (Stroh, Raufutter)12 (pro Beschäftigungsplatz*) Beschäftigungsautomaten / - spender12 (pro Beschäftigungsplatz*) 3
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Schwein ? Heu ? Tierschutzgesetz ? Weichholz ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Bucht ? Stroh ? Nationaler Aktionsplan ? Energie ? Risikoanalyse ? Landwirtschaft ? Risikofaktor ? Beschäftigung ?
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Language: Deutsch
Issued: 2021-09-08
Modified: 2021-09-08
Time ranges: 2021-09-08 - 2021-09-08
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