Description: 2,25 Millionen Euro für Ihre Innovation in Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau! Sachsen-Anhalt fördert den Fortschritt: Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) startet im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft EIP-AGRI ein neues Förderprogramm für praxisorientierte Innovationsprojekte. Dafür stehen insgesamt 2,25 Millionen Euro zur Verfügung. Worum geht es? Gesucht werden Operationelle Gruppen – Netzwerke aus landwirtschaftlicher Praxis, Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft –, die gemeinsam innovative Lösungen für eine moderne und nachhaltige Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft entwickeln und umsetzen möchten. Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick: Wer kann mitmachen? Operationelle Gruppen mit mindestens drei unabhängigen Partnern, darunter zwingend ein land-, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb Zuwendungsart: Projektförderung Finanzierungsart: Vollfinanzierung; Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Form der Zuwendung: nicht rückzahlbarer Zuschuss Maximale Fördersumme: Die Höhe der Zuwendungen ist auf maximal 500.000 € je Projekt bei Erstbewilligung beschränkt. Es werden Personal- und Sachkosten für die Zusammenarbeit und Projektumsetzung gefördert. Die Förderung von Investitionen erfolgt in Höhe der auf die Projektlaufzeit entfallenden Abschreibung. Mindestförderhöhe: Die Richtlinie sieht eine Mindestförderhöhe der Erstbewilligung von 50.000 € vor. Laufzeit: Projekte können vom 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 laufen Auswahlverfahren : zweistufig 1. Einreichung einer Projektskizze und Bewertung des Innovationsgehaltes 2. Nach positiver Begutachtung durch einen Fachbeirat erfolgt die eigentliche Antragstellung Unentgeltlicher Innovationsdienstleister: Zur Unterstützung und Beratung der Antragsteller im Rahmen dieser Förderung steht ein Innovationsdienstleister unentgeltlich zur Verfügung. Wie geht’s weiter? Die Bewilligungsbehörde informiert die Antragsteller über die Bewertung der eingereichten Projektskizzen bis zum 30. April 2026. Antragsteller mit positiv bewerteten Projektskizzen können bis zum 25. Juli 2026 den eigentlichen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (ALFF Süd) stellen. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgen bis zum 18. Dezember 2026. Die Förderung startet ab dem 1. Januar 2027. Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinie wurde am 23. März 2026 veröffentlicht und trat am 24. März 2026 offiziell in Kraft. Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt erst im Rahmen der Stufe 2 des Verfahrens nach Inkrafttreten der Richtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bitte beachten Sie die vollständigen Regelungen in der Förderrichtlinie sowie im dazugehörigen Merkblatt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bewilligungsbehörde Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) auf. Bitte verwenden Sie für die Einreichung des Förderantrags (Stufe 2) ausschließlich die auf der Plattform ELAISA bereitgestellten Vordrucke! Siehe dazu den Link hier auf der Website. Dort finden Sie neben den Antragsformularen auch die aktuell gültige Förderrichtlinie, das ergänzende Merkblatt sowie den offiziellen Förderaufruf. Die Deutschen Vernetzungsstelle (DVS) und der EIP AGRI Servicepoint bieten auf ihren Internetseite allgemeine Informationen und einen Sachstand zur Umsetzung von EIP AGRI in Deutschland sowie der Europäischen Union. Im Rahmen des fünften landesweiten Aufrufs wurden im April 2022 drei neue Operationelle Gruppen (OG CRIFORA, die OG ANAPLANT und die OG Schneckenzucht Altmark) bewilligt.
Tags: Sachsen-Anhalt ? Flurbereinigung ? Gartenbau ? Investitionsförderung ? Deutschland ? Projektförderung ? Forst ? Europäische Union ? Lebensmittelwirtschaft ? Tourismus ? Landwirtschaft ?
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Language: Deutsch
Modified: 2026-04-14
Last harvest: 29.07.2026 02:49
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