Description: Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.). Die bestehende Richtlinie wurde um den Zusatz zur Förderung des Kaufs von PKW-Anhängern für Erwerbsimker erweitert. Ab sofort können dazu Förderanträge gestellt werden. Gefördert werden: Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker). Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige. Materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen. Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten. Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker. Analyse von Honig und Bienenwachs. Wiederauffüllung des Bienenbestandes. Antragsberechtigt sind: Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. oder auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt für Mitglieder in Sachsen-Anhalt tätige Imkerverbände. Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, für deren Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt. Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker nur gewährt wird, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannten Neuimkerkurs (mindestens auf Ebene eines Imkervereins: Teilnahmebestätigung) teilgenommen haben.
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Biene ? Sachsen-Anhalt ? Imkerei ? Informationsvermittlung ? Wissenstransfer ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Modified: 2025-03-17
Time ranges: 2025-03-17 - 2025-03-17
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