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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW-Infrastrukturförderung Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Besonderheiten Ansprechpartner

Description: Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind bspw. die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen Infrastruktur 60 Prozent, in Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent betragen. Eine Förderung bis zu 90 Prozent kann für Vorhaben gewährt werden, bei denen mehrere Kommunen interkommunale Kooperationsvorhaben realisieren. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der touristischen Infrastruktur 60 Prozent. Einzelheiten sind im Koordinierungsrahmen, in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und den Landesregelungen zur GRW geregelt. Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Sachsen-Anhalt ? Gewerbegebiet ? Kommunalpolitik ? Revitalisierung ? Wirtschaftsstruktur ? Regionalwirtschaft ? Touristische Infrastruktur ? Tourismus ? Infrastruktur ? Öffentliche Einrichtung ? Infrastrukturentwicklung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Modified: 2025-01-27

Time ranges: 2025-01-27 - 2025-01-27

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