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Foerderaufruf_20240202.pdf

Description: Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung des Wassermanagement an Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom: 02.02.2024 1. Kurzinformation Mit dem Aufruf zur Antragstellung unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Maßnahmen, die den natürlichen Wasserhaushalt stärken und das Wasser in der Fläche zurückhalten sowie Umsetzungen von Vorhaben, die den Ausbau des regionalen Wassermanagements fördern. Das Haushaltsgesetz 2024 einschließlich des Haushaltsplanes und die hier getroffenen Rahmenbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für die Förderung. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind unter anderem Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. 3. Themen (Gegenstand der Förderung) Planung, Bau und grundhafte Sanierung von Anlagen sowie Vorhaben, mit denen der natürliche Wasserhaushalt gestärkt oder das Wasser in der Fläche zurückgehalten wird und die gleichermaßen den ordnungsgemäßen Wasserhaushalt sicherstellen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Konzepte für die oben genannten Vorhabenarten. Das können Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser oder von Abwasser, die Reaktivierung kleinerer Stausysteme oder andere geeignete Maßnahmen sein. Förderfähig sind Ausgaben für Investitionen (Planung und Bau), die in dem 1 Zuwendungsvertrag zugrunde liegenden Bauunterlagen veranschlagt sind. Personal- und Sachkosten sind nur förderfähig soweit sie dem Antragsteller zusätzlich im Rahmen des Projektes entstehen. Die Förderung wird aus Landesmitteln gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4. Antragstellung/ Verfahren Einreichung Förderungen nach diesem Förderaufruf werden nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des, den Antragsberechtigten per E-Mail zugesandten, Vordrucks einschließlich einer entsprechenden Projektskizze gewährt. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen (siehe Antragsvordruck) versehen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2, Referat 21 Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Anträge können ab dem Tag der Bekanntgabe dieses Förderaufrufs bis spätestens zum 02.04.2024 eingereicht werden. Die Anträge sind im Original einzureichen, Sie können diese aber auch vorab per E- Mail übersenden. E-Mail: Wassermanagement@mwu.sachsen-anhalt.de Abwicklung: Die Zuwendungen werden gewährt nach §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Antragsteller/innen, die dem Vergaberecht unterliegen, haben bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem jeweiligen speziellen Vergaberegime anzuwendenden Vergabevorschriften zu beachten. Für die Begünstigten gelten zudem die Vorgaben nach Nummer 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie nach Nummer 1 der baufachlichen Nebenbestimmungen zur Vergabe und Ausführung (NBest-Bau). 2 Was die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers, der Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die Erstattung der Zuwendung und Verzinsung betrifft, gelten ebenfalls die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) sowie die baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau). 5. Höhe und Laufzeit der Förderung Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2028 gefördert. Eine Verlängerung der Vorhaben über diesen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig. Für die Förderung aus diesem Aufruf stehen vorbehaltlich des verkündeten Haushaltsgesetzes 2024 insgesamt 16,5 Mio. EUR (bis 2028) aus Landesmitteln zur Verfügung. Im Jahr 2024 stehen Barmittel in Höhe von (i. H. v.) 2 Mio. EUR zur Verfügung und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 14,5 Mio. EUR, kassenwirksam bis 2028. Die Zuwendung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Anteilsfinanzierung i. H. v. bis zu 100% gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag, entsprechend der anerkannten Ausgaben, begrenzt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Förderhöhe bzw. -summe. Bei Fragen zur Antragstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2, Referat 21 Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: +49 (0) 391/567 1548 E-Mail: Wassermanagement@mwu.sachsen-anhalt.de Der Antragsvordruck und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) sowie der baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) welche zum verbindlichen Bestandteil des Zuwendungsvertrages gemacht werden sind dem Aufruf beigefügt. 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU

Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Informationspflicht ? Haushaltspolitik ? Verwaltungsvorschrift ? Abwasserverwertung ? Öffentliches Recht ? Regenwassernutzung ? Projektförderung ? Energie ? Rechtsgrundlage ? Klimaschutz ? Forschungsprojekt ? Körperschaft ? Wasserhaushalt ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-02-02

Modified: 2024-02-02

Time ranges: 2024-02-02 - 2024-02-02

Status

Quality score

Accessed 1 times.