Description: Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Forschungsgruppe Prof.Dr. Detlef Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt. Die deutsche AWZ der Nordsee ist nicht unendlich. Sollten die derzeit gestellten Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) erteilt und die Anlagen gebaut werden, gibt es ohne sogenannte Mehrfachnutzung keinen ausreichenden Platz mehr für die Aquakultur im Meer (Marikultur), die perspektivisch den Fischereidruck auf die Wildbestände vermindern und den Fischern andere berufliche Perspektiven eröffnen könnte. Die in der AWZ vorgesehenen, von der EU-Kommission akzeptierten und jetzt unter nationalen Naturschutz zu stellenden Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 (31,49 Prozent der AWZ) sollen auf keinen Fall angetastet werden, weil sie ein wesentliches und erforderliches Instrument sind, um den nach der Meeresstrategierahmenrichtlinie angestrebten 'guten' Zustand der Meere im Jahre 2020 zu erreichen. Deshalb ist die Mehrfachnutzung der Windparks mit ökosystemverträglicher/nachhaltiger Marikultur sicherlich der richtige Weg. Für die Marikultur in der deutschen AWZ existieren bislang keine Anträge und dementsprechend gibt es auch kein Standarduntersuchungskonzept (StUK). Im Rahmen des Projekts erfolgt zunächst die Zusammenstellung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Anschließend wird die Zulassungsfähigkeit einer Pilotanlage einer standortbezogenen rechtlichen Prüfung unterzogen, ungeeignete Standorte werden ausgeschlossen. Dabei soll eine 'Checkliste' aufgestellt und im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ein StUK für die Errichtung und den Betrieb von Marikulturanlagen in der AWZ erstellt werden. Es ist zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) hierfür ausreichen, eventuell werden in Abstimmung mit dem BSH Anpassungsvorschläge entwickelt. Zudem ist die Zulässigkeit der 'zwingenden' Mehrfachnutzung bei der Antragstellung weiterer Nutzer (z.B. WEA und passive Fischerei) zu untersuchen. Eine Anpassung der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen ist eventuell erforderlich. Es wird im Projekt ein Weg einzuschlagen sein, der freiwilligen Zusammenschlüssen von Windkraftbetreibern und Marikulturbetrieben durch 'Konsortien' einen Vorteil gegenüber 'Mono'-Antragstellern einräumt.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Rostock ? Anlagengenehmigung ? Europäische Kommission ? Wildbestand ? Windkraftanlage ? Seeanlagenverordnung ? Genehmigung ? Kleine und mittlere Unternehmen ? Verwaltungsrecht ? Wirtschaftsrecht ? Marikultur ? Windpark ? Natura-2000 ? Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ? Hydrographie ? Meeresschutz ? Rechtsgrundlage ? Seeschifffahrt ? Meeresgewässer ? Aquakultur ? Europa ? Umweltverträglichkeit ? Fischerei ? Umweltrecht ? Offshore ? Versuchsanlage ? Mehrfachnutzung ? Nordsee ? Pilotprojekt ? Schutzgebiet ? Naturschutz ? Auslese ? Antragsteller ? Multifunktionalität ?
Region: Mecklenburg-Western Pomerania
Bounding box: 12.5° .. 12.5° x 53.83333° .. 53.83333°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2012-04-01 - 2015-08-14
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