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Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts

Description: Das Projekt "Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Das Forschungsprojekt 'Staatsgrenzen und die Anwendung nationalen öffentlichen Rechts' behandelt Problemkreise des internationalen öffentlichen Rechts. Es soll mit Blick auf die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen überprüfen, ob das nationale öffentliche Recht an den staatlichen Grenzen Halt machen muss oder darüber hinaus Wirkungen entfalten kann. Ebenso gilt es zu klären, welche Auswirkungen Sachverhalte bzw. Gegebenheiten, die außerhalb des Hoheitsgebiets auftreten, für die Anwendung des nationalen öffentlichen Rechts innerhalb des Staatsgebiets haben. Neben verfassungsrechtlichen Fragen bietet es sich zunächst an, das internationale öffentliche Recht unter dem Blickwinkel der grenzüberschreitenden Planung näher zu betrachten. Auf der Ebene der Bauleitplanung könnte dabei die Pflicht zur Konsultation eines betroffenen Nachbarstaats gem. Paragraph 4a Abs.1 BauGB oder die Beteiligung von Behörden oder Gemeinden anderer Staaten und deren Öffentlichkeit im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß Paragraph 4a Abs.2 BauGB eine Rolle spielen. Auf der Ebene der Landesplanung wird Paragraph 16 ROG in die Untersuchung mit einzubeziehen sein, der eine Abstimmung mit den involvierten Nachbarstaaten nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit vorschreibt. Ein weiteres Forschungsfeld könnten die so genannten 'offshore Windparks' außerhalb der Drei-Meilen-Zone bilden. Ihre Besonderheit liegt darin, dass die Projekte außerhalb eines bestimmten hoheitlichen Territoriums verwirklicht werden, gleichwohl aber Auswirkungen auf die nationalen Interessen haben und vor diesem Hintergrund einen rechtlosen Raum unbefriedigend erscheinen lassen. Der deutsche Gesetzgeber hat insofern bereits reagiert und beispielsweise in Paragraph 38 BNatSchG Regelungen zum Schutz von Meeresflächen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone getroffen. Demnach dürfte Paragraph 38 BNatSchG für das deutsche Verständnis des internationalen öffentlichen Rechts wichtige Hinweise liefern. Letztlich könnte zudem untersucht werden, welche Regeln für die Bekanntgabe von hoheitlichen Akten im Ausland zu gelten haben, ob und wie nationale Verwaltungsakte im Ausland wirken und welche Vollstreckungsmöglichkeiten dem nationalen Hoheitsträger außerhalb seines Territoriums offen stehen. Hierbei werden auch Fragen zur grenzüberschreitenden Behörden- wie auch Öffentlichkeitsbeteiligung von Interesse sein.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Bundesnaturschutzgesetz ? Offshore-Windpark ? Baugesetzbuch ? Bauleitplanung ? Landesplanung ? Nachbarrecht ? Raumordnungsgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Behörde ? Bürgerbeteiligung ? Öffentliches Recht ? Raumplanung ? Völkerrecht ? Windpark ? Ausschließliche Wirtschaftszone ? Kommunale Beteiligung ? Rechtsgebiet ? Staatsgebiet ? Akte ? Verwaltungsakt ? Anliegerstaat ? Bundesrecht ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Nationales Recht ? Forschungsprojekt ? Hoheitsgebiet ? Städtebau ? Umweltrecht ? Planung ? Offshore ? Grenzüberschreitung ? Rechtssicherheit ? Rechtsvergleichung ? Gesetzgeber ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2005-01-01 - 2007-12-31

Status

Quality score

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