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Abgrenzung zwischen Planungsentscheidungen, die keine Drittbetroffenheit oder Drittbeguenstigung verursachen. Dargestellt am Abfallrecht

Description: Die Einhaltung von Planungsvorgaben ist von betroffenen Dritten oft nicht anfechtbar. Gegenstand der Untersuchung soll die Entwicklung von Kriterien sein, die darueber Auskunft geben, wann Anfechtbarkeit entsteht.

Types:
SupportProgram

Tags: Abfallrecht ? Bewertungskriterium ? Landesrecht ? Umweltrecht ? Planung ? Planungsverfahren ? Anfechtbarkeit ? Anfechtungsklage ? Drittbeguenstigung ? Drittbetroffenheit ? Rechtsanspruch ?

Region: Hessen

Bounding boxes: 7.77249063727369° .. 10.235998831586334° x 49.3953967199412° .. 51.65749920650336°

License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0

Language: Deutsch

Organisations

Last harvest: 05.06.2026 00:11

Time ranges: 1996-02-01 - 1997-02-28

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