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Beruecksichtigung von Laermwirkungen in der freien Landschaft und deren Auswirkungen auf die Werte und Funktionen des Naturhaushaltes im Rahmen der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG

Description: Das Projekt "Beruecksichtigung von Laermwirkungen in der freien Landschaft und deren Auswirkungen auf die Werte und Funktionen des Naturhaushaltes im Rahmen der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Ökologie-Zentrum durchgeführt. Die allgemeinen Vorschriften des BImSchG geben in der Zweckbestimmung (Paragraph 1 BImSchG) auch vor, dass Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schaedlichen Umwelteinwirkungen und auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Beeintraechtigungen zu schuetzen sind. Nach Paragraph 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Massnahmen schaedliche Umwelteinwirkungen im Sinne von Paragraph 3 Abs. 2 BImSchG nicht nur auf Wohngebiete, sondern auch auf sonstige schutzbeduerftige Gebiete soweit wie moeglich zu vermeiden. Bei der Analyse von Umweltvertraeglichkeitsuntersuchungen z.B. der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) hat sich gezeigt, dass bei der Erfassung des Ist-Zustandes und bei der Wirkungsprognose sowie bei der Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen gemaess Paragraph 8 BNatSchG insbesondere Geraeuschemissionen in der freien Landschaft, die bei Bau und Betrieb einer Massnahme entstehen, wenig oder keine Beruecksichtigung finden. Mit einem vorbereitenden Gutachten und einer Fachveranstaltung im IV. Quartal 1999 soll der gesamte Planungsablauf dahingehend analysiert werden, welche rechtliche, verfahrenstechnische, fachliche und konzeptionelle Erfahrungen und Moeglichkeiten bestehen, um im Rahmen der Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung erhebliche und nachhaltige Beeintraechtigungen durch Laerm und Beunruhigungen im Bereich der freien Landschaft kuenftig besser prognostiziert und bewaeltigen zu koennen. Insbesondere ist herauszuarbeiten, wie das Problem in vorlaufenden Planungsstufen (Raumordnung, Linienbestimmung) fuer die Verkehrstraeger Strasse und Schiene anzugehen ist. Davon sind Laermauswirkungen, die von Wasserstrassen ausgehen koennen, abzugrenzen. Der Katalog schutzbeduerftiger Gebiete ist auch um europarechtlich geschuetzte Gebiete (z.B. FFH) zu erweitern. Es sind die Schnittstellen zwischen Paragraph 50 BImSchG und naturschutzbezogenen Vorranggebieten zu bestimmen.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Kiel ? Bundesnaturschutzgesetz ? Schienenverkehrslärm ? Straße ? Wasserstraße ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Eingriffsregelung ? Geräuschemission ? Raumordnung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verkehrslärm ? Schädliche Umwelteinwirkung ? Ökologische Ausgleichsmaßnahme ? Raumplanung ? Schienenverkehr ? Straßenverkehr ? Umweltbelastung ? Wohngebiet ? FFH-Richtlinie ? Gefahrenabwehr ? Immission ? Lärmbelastung ? Lärmwirkung ? Planungsmethode ? Raumordnungsplan ? Rechtsgrundlage ? Verfahrenstechnik ? Pflanze ? Tier ? Vorranggebiet ? Schutzgebiet ? Landschaft ? Naturhaushalt ? Verkehr ? Landschaftsanalyse ? Gutachten ? Planung ? Verkehrsträger ? Naturschutz ? Verkehrsprojekte-Deutsche-Einheit ? Lärmprognose ?

Region: Schleswig-Holstein

Bounding box: 9.75° .. 9.75° x 54.2° .. 54.2°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1999-12-01 - 2001-06-30

Status

Quality score

Accessed 1 times.